Verzicht auf Ehewohnung

  • Hallo!
    Mein Name ist julia. Ich habe meinen "noch" Ehemann vor 2 Monaten aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen da er mir pausenlos gedroht hatte.
    Jetzt habe ich letzte Woche einen Artikel darüber gelesen dass ein ausgezogener Ehemann der seiner Frau droht später keinen Anspruch mehr auf die gemeinsame Ehewohnung hätte.
    Stimmt das denn so wie das xxy steht?


    lg Julia

  • Hallo,
    ich nehme an: so lange er "nur" droht, sieht es eher schlecht aus. Das wird er vermutlich ohnehin abstreiten. Anders ist es wohl, wenn es nachweislich zu Gewalttaten gekommen ist oder es wenigstens Zeugen für die Bedrohungen gibt, und dann kommt es natürlich drauf an, womit er droht.

  • Ich frage mich bei sowas immer nach dem Motiv.
    Einer muss doch sowieso ausziehen. Es ist ja NICHT so das der Andere die Wohnung dann geschenkt bekommt. Ob man sich diese dann alleine noch leisten kann/will ist ja eine ganz andere Frage ...