Kindesunterhalt während der Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und stehe nun vor einer Situation, die mich nach Beratung durch einen RA doch sehr stutzig macht.
    Ausgangsituation:
    Ich bin gerade zum dritten Mal Mutter geworden mit einem neuen Partner. Ich habe aus erster Ehe (ich bin geschieden) 2 weitere Kinder (8+13 Jahre), für die ich unterhaltspflichtig bin. Ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt und werde in diesem Zeitraum 1500€/Monat bekommen, danach ist der Plan in Teilzeit zu arbeiten, da ich auch etwas von meinem Kind haben möchte. Mein Ex-Mann, bei dem die Kinder leben, verdient min. 3000€ netto (vermutlich deutlich mehr, dies ist mir aber nicht bekannt, da er eine Kanzlei übernommen hat und ebenfalls RA ist).
    Ich bin für diesen Zeitraum beitragsfrei Familienversichert und habe die Option Beiträge für eine Art Versorgungswerk zu stunden. Dieses werde ich wohl in Anspruch nehmen (müssen), auch wenn es mich natürlich in Bezug auf meine Rente ärgert. Darüber hinaus besteht eine monatiche Kreditschuld (Studium, Erstausstattung nach Scheidung etc..) in Höhe von 600€, eine Warmmiete in Höhe von 650€. Problem ist nun der Unterhalt, der für diesen Zeitraum ansteht. Dieser war vorher in Höhe von 660€ schon ein Problem, aber mit Hilfe meines Partners immer iwie machbar. Beziehung zum Ex-Mann kann als schwierig bezeichnet werden.


    Ich würde gerne erfahren, in welcher Höhe nun (für die nächsten 12 Monate) wirklich Unterhalt zu zahlen ist und/oder unter welchen Voraussetzungen ein Unterhalt nicht mehr zu zahlen ist, da mein Ex-Mann evt. sehr gut verdient.


    Ich würde mich sehr über hilfreiche und/oder konstruktive Vorschläge/ Hilfestellungen freuen.


    MfG
    Mit Bitte um Rat

  • Hallo bitteumrat,


    Ich denke zuerst ist dein neuer Partner, dir und dem gemeinsamen Kind zu


    Unterhalt verpflichtet. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt (für dich).


    Wie hoch ist das EK des neuen Kindesvaters?


    M.E. wird man von dir verlangen (da dein und des Kindes Bedarf, durch den neuen Partner gedeckt ist),


    das du dein Einkommen für deine älteren Kinder verwenden kannst.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    und danke für die schnelle Antwort. Natürlich ist der Kindesvater bemüht, aber er ist Existenzgründer und daher werden hier momentan noch mehr Kosten verursacht, als dass Ertrag entsteht. Unter uns ist auch alles klar und hier wird auch unterstützt wie oben beschrieben. Basiert deine Meinung auf juristischem Grundstein? Wie wäre deiner Meinung nach die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes?
    Mal angenommen: Mein Ex verdient umgelegt auf den Monat 6500€ netto und ich balanciere auf einem Seil über der Insolvenz. Müsste ich dann weiterhin Unterhalt zahlen??
    Sonst noch Ideen oder hat jemand vll Erfahrung aufgrund einer ähnliche Konstellation?


    LG

  • Hi,


    das Problem ist doch nachfolgendes: wäre das 3. Kind auch von deinem Ex, so würde deine Lebensplanung komplett unterhaltsreduzierend berücksichtigt werden. Da wir hier aber zwei Väter haben, sieht das etwas anders aus. Ich sehe im Augenblick keine "anfaßbare" Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen zu reduzieren. Da müsste man mehr wissen. Offensichtlich ist ja schon vor der Schwangerschaft nur das Minimum gezahlt worden. Möglicherweise käme eine Quotelung in Betracht, wenn du nachweisen kannst, dass du allein für das 3. Kind aufkommst. Wird aber schwierig.


    Zu deiner Beruhigung: du erwirbst auch in der Zeit des Elternurlaubs Rentenanwartschaften.


    Und noch etwas: ich weiss wirklich nicht, wie die Leute immer darauf kommen, dass Anwälte wahnsinnig viel verdienen. Klar, es gibt dieselben. Interntional tätige haben Stundenlöhne von mehreren 100 $ in der Stunde, allerdings auch einen enormen Personal/Büroaufwand. Und die normale "Feld/Wald-und Wiesenpraxis" die krebst in der Regel ziemlich, inzwischen. Ist ja kein Zufall, dass die Rechtsanwaltskammern Beratungsstellen für Rechtsanwälte mit Zahlungsnöten eingerichtet haben. Also, einfach mal peilen, so nach Gefühl und Wellenschlag, das hilft nicht weiter.


    Ich wünsche dir trotz des etwas skeptischen Beitrags viel Erfolg.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ,


    Zitat

    Mein Ex-Mann, bei dem die Kinder leben, verdient min. 3000€ netto (vermutlich deutlich mehr, dies ist mir aber nicht bekannt, da er eine Kanzlei übernommen hat und ebenfalls RA ist).


    Wenn er hier wie ein Selbstständiger behandelt wird ( und das wird er m.E.) dann wird er ein "geringes EK haben" .


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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