Scheidungsanerkennung in der Türkei
Rechtskräftige Scheidungsurteile aus Deutschland müssen in der Türkei anerkannt werden, damit diese auch in der Türkei wirksam werden.
Das Anerkennungsverfahren sieht rein formell wie ein Klageverfahren aus, weshalb die gerichtlichen Zustellungen an die Parteien erfolgen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass beide Parteien in der Türkei eine Zustellungsadresse haben oder einen Anwalt beauftragt haben. Ansonsten dauert das Verfahren sehr lange, da eine Zustellung ins Ausland mind. 4 - 6 Monate dauert. Schließlich ist es vorteilhaft, wenn beide Parteien in der Türkei jeweils einen Rechtsanwalt bevollmächtigen.
Für die Anerkennung in der Türkei muss das Urteil aus Deutschland zuerst rechtskräftig sein. Danach muss eine Apostille geholt werden. Apostille ist eine Art der Beglaubigung und wird meist vom Landgericht erteilt. Nach der Besorgung der Apostille muss dann das Urteil ins Türkische übersetzt und diese Übersetzung vom türkischen Konsulat beglaubigt werden. Solange diese Formalitäten erfüllt sind, kann das Urteil für weitere Veranlassung in die Türkei geschickt werden.
Für die Anerkennung müssen die Parteien nicht in die Türkei kommen und beim Gericht persönlich erscheinen. Eine anwaltliche Vertretung würde ausreichen. Sollten beide Parteien einen Rechtsanwalt in der Türkei beauftragen, so kann man innerhalb eines Monats schon die Anerkennung erhalten. Würde aber die Gegenseite nicht bereit sein, einen Rechtsanwalt in der Türkei zu bevollmächtigen, so hindert dies allein die Anerkennung nicht. Jedoch muss wegen der Auslandszustellung mit einer Verzögerung von ca. einem Jahr gerechnet werden.
Im Falle einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes müssen die Anwaltsvollmachten für die Türkei auf jeden Fall notariell beglaubigt werden und hier auch ein Passbild tragen. Türkische Staatsangehörige können ihre Vollmacht beim türkischen Konsulat in ihrer Nähe beglaubigen lassen. Dabei brauchen sie keine eigene Vollmachtsvorlage, weil das türkische Konsulat Standardvollmachtvorlagen hat. Bei der Vollmachtserteilung benötigen Sie 2 Passbilder und Ihren Ausweis oder Reisepass.
Die Prozedur für deutsche Staatsangehörige ist etwas anders. Als deutscher Staatsangehöriger müssen Sie die Beglaubigung bei irgendeinem deutschen Notar in Ihrer Nähe erledigen. In diesem Fall brauchen Sie eine Vollmachtvorlage mit Anwaltsdaten, die Sie beim deutschen Notar ausfüllen, unterschreiben und Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Nach der notariellen Beglaubigung müssen Sie eine Apostille (Überbeglaubigung) vom Landgericht einholen.
RA Dr. Fatih Dogan LL.M.