Unterhaltstitel trotz Versöhnung?

  • Hallo zusammen,


    ich bin mit meiner Freundin wieder zusammen gekommen und wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.


    Nach der Versöhnung hat meine Freundin die Beistandschaft beim JA beendet, die hatten aber ihr gesagt, dass ich den Unterhaltstitel trotzdem unterschreiben sollte, um Kindern und Frau Sicherheit zu geben.


    Für mich ist es nicht klar, ob das sinnvoll ist:
    1. Ich finde blöd, zusammen zu wohnen und trotzdem Unterhalt überweisen zu müssen.
    2. Wenn ich nicht überweisen muss. Könnte sie später klagen und ich muss den Unterhalt nachzahlen (obwohl wir zusammen waren)
    3. Muss man den Titel nicht regelmäßig aktualisieren? Das wäre unnötiger Aufwand!
    4. Was ist der Vorteil den übehaupt? Sie und die Kinder hatten bei einer neuen Trennung sowieso Ansprruch auf Unterhalt und man könnte es dann machen.
    5. Das ist eine doofe Situation, weil ich ihr nicht das Gefühl geben möchte, dass ich nicht für die finanzielle Sicherheit der Kinder sorgen möchte. Wenn ich aber Unterschrift könnte sie das so verstehen.


    Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, welche Vorteile der Unterhaltstitel hätte (wenn überhaupt welche)


    Danke im Voraus für die Tipps.


    Grüße

  • Hi Tin.


    normalerweise ist es so, dass der Gläubiger den Titel bzw. die vollstreckbare Ausfertigung desselben in der Hand hat. Er wird an den Schuldner zurück gegeben, wenn die Vollstreckung beendet ist. Die Kindsmutter müsste also den Titel im Besitz haben. Sie soll ihn dir übergeben. Gleichzeitig sollte sauber dokumentiert sein, dass ihr wieder zusammen lebt. Und wenn die Kindsmutter dann noch unterschreibt, dass sich die Angelegenheit erldedigt hat, sollte alles im grünen Bereich sein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo tinchoar,


    Du kannst doch den Titel unterschreiben, und die Freundin bestätigt dir monatlich,dass sie den Unterhalt erhalten hat.


    Bei einer erneuten Trennung bekommst du keine Bestätigung mehr.


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke für eure Inputs.
    Das Thema ist: ich habe noch keinen Titel unterschrieben, habe aber einen Termin beim JA um dies zu machen.
    Mir ist nicht klar, wofür das gemacht werden sollte. Das erzeugt nur Auwand mit Aktualisierungen und Sammlung von Beweisen (Überweisungen oder schriftliche Bestätigungen). Was soll der Vorteil dabei sein, verstehe ich nicht.


    LG

  • Hallo,


    das Kind hat ein Recht auf Titulierung, wenn du nicht freiwillig unterschreibst, wird man dich


    gerichtlich verpflichten,dann entstehen dir Kosten. Achte bei der Titulierung dass diese nur bis zum 18.Geburtstag des Kindes geht.


    Vorteil für Mutter und KInd:nicht gezahlter Unterhalt kann einfach gepfändet werden.


    lg
    edy

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  • Danke Edy, aber verstehen tue ich nich nicht. Wenn man zusammen ist, zahlt man ja keinen Unterhalt. Wir leisten zusammen Unterhalt duch Pflege und Erziehung. Wozu braucht man den eine Titulierung?


    LG
    tinchoar

  • Danke TK.


    Das Problem damit ist es, dass das JA ihr gesagt hat, dass ich trotzdem unterschreiben sollte. Wenn ich grundlos nein sage, kann die KM interpretieren, dass ich mich für die Familie nicht einsetzten möchte. Das ist dann für einen Neubeginn nicht so toll.


    LG

  • Wieso "grundlos"? Die Begründung lieferst du doch selber. Gemeinsame Pflege und Erziehung. Wenn deine Freundin dir bei Zusammenleben eine Verweigerung der Titulierung als Weigerung auslegt, für die Familie finanziell einzustehen, dann frage ich mich, ob das die rechte Vertrauensbasis für eine gemeinsame Zukunft ist. Darauf würde ich persönlich dankend verzichten. Entweder Titel und getrennt (von Tisch und Bett) erziehend, oder gemeinsam erziehend und ohne Titel. Den Titel bekommt sie im Fall einer erneuten Trennung doch so oder so.

  • Hi,


    außerdem ist bei Minderjährigen, wenn ich mich richtig erinnere, die Gewährung von Unterhalt davon abhängig, dass man eben nicht zusammen lebt, also in einem Haushalt. Ich meine, steht in § 1612a BGB, jedenfalls auf der Kante. Und wenn die Kinder mit dem Mann in einem Haushalt leben, dann zahlt er durch Naturalien. Ein Unterhltstitel, dafür fehlen im Augenblick einfach die juristischen Voraussetzungen.


    Herzlichst


    TK