Unterhalt Berechnung

  • Guten tag ,
    könnte mir bitte jemand mit der Unterhalt Berechnung helfen .
    ich verdiene 1600 netto + mini job 349 .also insgesamt 1949 gesamt Einkom im monat.
    mein Sohn ist 7 jahre.
    die fahrt kosten zu meinem vollzeit Arbeit 123 euro .
    1949 $ - 123 Fahrtkosten = 1826 $ gehalt .
    wieviel glaubt Ihr monatlche Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle wird.
    vielen dank

  • Hallo,


    Ich denke du musst ca. 320€ Unterhalt zahlen


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    du musst die Verdinste der letzen 12 Monaten berücksichtigen: alle Einkünfte summieren und dann durch 12 teilen. Das macht einen Unterschied, wenn du z.B. Urlaubsgeld bekommst, was nicht im Grundgehalt sichtbar ist.


    Von diesem Wert substrahiertst du 5% (Aufwendungen wie Fahrkosten) und dann gehst du mit dem Wert in die Dü-Tabelle.


    LG

  • hallo Edy ,
    ich habe noch eine frage wegen Kindesunterhalt Berechnung . habe ich jetzt erfahren das meine ex frau bereit eine Ausbildung macht und sie bekommt Bafög und vom jobcenter miete bezahlt.
    nun meine frage ist der Bafög von meine ex frau wird auch berücksichtigen soll oder nicht?
    und meine bereinigte einkomm liegt bei 1600 euro netto von meinem vollzeit arbeit und mini job 300 euro . insgesamt 1900 euro im monat . mein kind ist 7 jahre . laut düsseldorfer tabelle 413 euro - kinder geld .
    also meine meinung nach warum muss man auch mini job eingeben wenn so oder so die gleiche berechnung wird oder siehe ich das falsch.

  • Hallo mouri10,


    Wenn die Ex wirklich BAFöG bekommt, dürftesie kein Geld für sich vom Jobcenter bekommen.


    Sie muss ihren Bedarf vom BAFöG selbst decken.


    Das Kind kann Geld von JC bekommen. Allerdings wird auf den Bedarf des Kindes Unterhalt sowie Kindergeld angerechnet.


    Da aber ALGII-Leistungen an letzer Stelle stehen hat das auf deine Kindesunterhaltszahlungen keinen Einfluss.




    lg
    edy

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  • @ edy, eine ganz kleine Korrektur. Seit einiger Zeit schliessen sich BaföG und ALG II nicht mehr aus. BaföG-Empfänger können also auch Aufstocker sein. Aber, das kann alles dahingestellt bleiben. Wie sich die Kindsmutter finanziert, ist für den Kindesunterhalt, den der Vater bezahlt, einerlei.


    Herzlichst


    TK

  • vielen Da k für Ihre erklärung .
    aber habe ich noch eine frage . ich habe vor 2 jahre ein schreiben vom jobcebter bekommen das ich meine Auskpnfte und Lohnabrechung erteilen muss . leider vor 2 jahre habe ich nur 133 euro unterhalt bezahlt trotz mein bereinigte Lohn war um die 1448 euro . dann musste ich fast 900 euro nachzahlen .
    vor 2 wochen habe ich nochmal ein schreiben vom jobcenter bekommen wegen Wiederholungsanfrage zur unterhaltsprüfung .
    seit die letze prüfung (2jahre) und nachzahlung 'zahle ich regelmäßig unterhalt an meinem kind 220 euro .
    jetzt meine frage habe ich seit dezember mini job angenommen und job center wissen davon nicht . weiter meine normle unterhalt gezahlt . aber jetzt wegen neue schreiben muss auch mein mini job eingeben . könnte sein das ich nochmal nachzahlen muss oder gilt nur seit dem ich den schreiben erhalten habe .???
    vielen dank
    Lg
    mouri