10.000€ Unterhaltsvorschuss-Nachzahlung nach 14 Jahren. Und jetzt?

  • Hallo zusammen,
    Es geht hierbei um meinem Partner, dem ich gerne helfen würde. Vielleicht weiß ja jemand Rat.


    Mein Freund ist vor 14 Jahren mit seiner Exfreundin Vater geworden, diese brach den Kontakt kurz nach der Entbindung zu ihm ab und äußerte, dass sie auch keinerlei Geld oder Unterstützung von ihm bräuchte. Seitdem hörten die beiden nichts mehr voneinander. Es erreichte ihn auch keine Post seitdem.


    Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Gerichtsvollzieher, dass mein Freund dem deutschen Staat nun knapp 10.000€ Unterhaltsvorschuss, der vor gut 10 Jahren an besagte Exfreundin geleistet wurde, schuldig sei. Ende dieser Woche, soll mein Freund dort vorstellig werden und sich dazu äußern.


    Jetzt ist sein Problem natürlich jenes, dass er diese Summe nicht hat. Eine Tilgung in Raten kann wohl offenbar (laut Gesetzen die wir ergoogelt haben) nur in maximal 12 Raten angeboten werden, was etwa 700€ monatlich für meinen Freund hieße. So viel Geld verdienen wir bei weitem nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er eine Vermögensauskunft abgibt und damit aussagt, dass er kein Geld hat.


    Tatsächlich hat er sich seit knapp 3 Jahren mit Schweiß und Blut selbständig gemacht und ein kleines 1-Mann-Unternehmen aufgebaut - verdient bislang allerdings nur knapp 1000€ netto im Monat. Ich bin Auszubildende in der Altenpflege. Das Geld fließt also nicht gerade in Strömen bei uns.


    Wenn mein Freund nun allerdings eine Vermögensauskunft abgibt, wird er vermutlich sein Gewerbe abmelden müssen. Und dann? Hartz-4? Er war Jahre nicht mehr Angestellter und ist mittlerweile Mitte dreißig. Hat generell einen sehr abenteuerlichen Lebenslauf, da er zum Typ "Aussteiger" gehört. Sein Geschäft ist sein Traum und ein Wiedereinstieg ins "normale" Berufsleben schwierig.


    Jetzt fragen wir uns - was können wir tun, oder wie könnte ich ihm helfen?


    Ergänzend möchte ich sagen, dass mein Freund einige Jahre ohne festen Wohnsitz war, viel gereist ist und erst seit etwa 1,5 Jahren wieder gemeldet ist. Offenbar deshalb so spät der Brief.

  • Hallo,


    na ja, seit 3 Jahren selbständig, seit 1,5 Jahren gemeldet, offensichtlich noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt. Scheint ja ein Ausbund von Zuverlässigkeit zu sein, das du dir da geangelt hast.


    Ganz klar, in dem Zusammenhang interessiert sein Lebensweg wenig. Mit der Geburt des Kindes ist er in die Verpflichtung gekommen, für das Kind zu sorgen. Und diese Verpflichtung entsteht jeden, wirklich jeden Monat aufs Neue. Die Schulden werden also jeden Monat mehr. Daraus kommt man im Prinzip nur, indem man zahlt. Zunächst den laufenden Unterhalt, und dann auf die Rückstände.


    Was soll man sonst dazu schreiben? Ist nun mal so. Und, dass er nie, nie was bekommen hat an Dokumenten, das kann er vielleicht dir erzählen (du scheinst noch recht jung zu sein), aber mit Sicherheit niemanden, der sich in der Materie auskennt. Und wenn er zwischendurch irgendwann mal untergetaucht war, dann hat er das auch zu vertreten.


    Herzlichst


    TK

  • edy, die Fragestellerin ist offensichtlich so durch alle bekannten Foren galoppiert. Und wenn eine Antwort nicht passt, wird sie pampig. Anstelle froh zu sein, denn mit 60 € pro Monat, ist der Vater ja wohl denkbar gut weggekommen. Und der glückliche Vater sollte vielleicht die strafrechtliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Zwar verfolgt der Staatsanwalt den Straftatbestand der Verletzung der Unterhaltspflicht nicht so wahnsinnig intensiv, immer noch nicht. Aber bei 14 Jahren .....


    Ein Beispiel aus der Praxis, aus Düsseldorf. Vater, neu verheiratet, zahlt wegen neuer Familie 10 Jahre nicht einen Cent Unterhalt. Staatsanwältin beantragte den Erlaß eines Haftbefehls, Haftgrund Wiederholungsgefahr. Er ging in U-Haft. Die Familie war geschockt, sammelte Geld, binnen 2 Wochen war der Rückstand bezahlt, und der monatlich zu zahlende Unterhalt festgezurrt.


    So kann es auch kommen. Ganz schnell bei 14 Jahren ....


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!


    SO einfach wie meine Vorposter es sich hier machen ist es ja nunmal auch nicht.
    Die Kernfrage: Wurde von der KM jemals UH gefordert? Oder von der UHV-Kasse?
    Wenn nicht, steht der OP denn als Vater in der Geburtsurkunde? Wenn dem so ist hat da jemand massiv gepennt - das verpflichtet aber nicht zur Nachzahlung.
    Ein UH-Anspruch besteht immer erst ab Geltendmachung für die Zukunft.


    Gruß


    G

  • Hi gobberblast,


    ich glaube nicht, dass wir es uns einfach machen. Fakt ist, dass zumindest in meinem Land (Unterhaltsvorschuß ist ja Landesrecht, ich gehe aber mal davon aus, dass die Prüfungsverfahren einheitlich sind) ein Mann erst angeschrieben, wenn die Vaterschaft geklärt ist. Entweder durch Eintrag in die Geburtsurkunde oder aber durch Urteil. Deshalb hab ich das voraus gesetzt.


    Und dann ist es doch relativ einfach. Der Betroffene wird angeschrieben, nicht nur einmal, sondern mehrfach. Und irgendwann ergeht dann ein Verwaltungsakt auf Rückzahlung. Wenn er da, wie die Fragestellerin schreibt, möglicherweise schon unangemeldet abgetaucht war, ist das sein Problem. Auch, wenn er sich nicht umgemeldet hat. Das Verwaltungsrecht ist da ja sehr flexibel.


    Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn es sich um einen rein familienrechtlichen Anspruch handelt. Aber, nach der Überschrift ist das ja nicht der Fall.


    Herzlichst


    TK