Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter ist 87 Jahre und wird wohl nicht mehr lange in ihrer Wohnung zurechtkommen, sodass sie irgendwann in ein Pflegeheim muss. Eine ständige Pflege durch meine Frau u. deren Geschwister ist nicht möglich. Sie hat zwar noch finanzielle Rücklagen, aber die werden nicht lange reichen, um die Kosten des Heims zu decken. Dann würde das Sozialamt meine Frau u. deren Geschwister in die Pflicht nehmen.
Meine Fragen dazu sind folgende:
Wie hoch wäre die Freigrenze beim sogenannten Schonvermögen? u. wie wird dieses Schonvermögen in unserem Fall errechnet?
Meine Frau ist 66 Jahre, Rentnerin und hat Bruttorente von 755,- € monatl. Ich, der Ehemann, 68 Jahre auch Rentner habe eine Bruttorente von 1615,- € monatl. Diese Beträge liegen wohl noch deutlich unter dem sogenannten Selbstbehalt. Aber wie ist das mit unseren eigenen Rücklagen u. Vermögen? Wir haben vor 4 Jahren unser Eigenheim verkauft und wohnen nun zur Miete. Der Erlös unseres Hauses sollte unseren Lebensabend sichern. Leider bekomme ich bei unserem Amt für Altenhilfe keine definitiv klaren Angaben über die Berechnung unseres einzelnen oder gemeinsames Schonvermögens. Man verweist immer nur darauf, das sich die Gesetze u. Richtlinien ständig ändern und das man dies erst am Tage X individuell auf unseren Fall bezogen klären könnte wenn der Fall Y eingetreten ist. Das.heisst, wenn die Heimunterbringung konkret akut ist und das Sozialamt an uns herantritt und Forderungen stellt.
Wer kann mir / uns hier meine Fragen kompetent beantworten?
Für Eure Mühen und Eure Zuschriften bedanke ich mich schon im Voraus mit freundlichen Grüßen
daduopaduda