Hallo Community,
ich habe mal eine Frage zum Thema Kindesunterhalt.
Wir nehmen an, ich wäre unterhaltspflichtig für ein Kind unter 4 Jahre.
Nach Düsseldorfer Tabelle beträgt der Mindestunterhalt aktuell 246€.
Als Berechnungsgrundlage setze ich mal ein Nettoeinkommen von 1200€ an.
Daraus würde sich nun eine Mangelfall-Berechnung ergeben, ich würde nur 60€ Unterhalt zahlen.
Sagen wir, ich würde trotz Mangelfall-Berechnung und Unterschreitung des Selbstbehaltes freiwillig den vollen Mindestunterhalt (246€) auf das Konto der Mutter überweisen. Auch für die Zukunft, bist kein Unterhaltsanspruch mehr existent ist, dennoch für den Mindestunterhalt aufkommen, auch wenn ich unter den 1500€ Nettoverdienst liege.
Dann würde keinerlei Unterhaltsschulden entstehen? Die Mutter könnte nicht klagen und beim Jugendamt (oder sonst bei wem) entstehen auch keine Schulden? Ich muss also nie damit rechnen verklagt zu werden oder für Unterhaltsvorschuss/Unterhaltsschulden aufkommen zu müssen?
Es entstehen ja keine Schulden, es gibt keine Grundlage für einen Rechtsstreit?
Denn ich leiste denn Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle obwohl ich nicht muss oder könnte (per Gesetz).
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich dahingehend etwas Hilfe bekommen könnte.
Vielen Dank und MfG
Max