Fragen zum Unterhalt

  • Guten Morgen Community!
    Und zwar werden meine Ex und ich in ca. 3 Monaten getrennt leben ... wir haben eine 2 Monate alte Tochter ... sie wird vermutlich nach Frankfurt ziehen, sofern alles bei ihr klappt und ich bleib in München.


    Nun heißt es ja Selbsterhalt 1300 EUR ... und laut der Düsseldorfer Tabelle müsste ich 377 EUR bezahlen ... verdiene etwas über 1900, aber unter 2000 NETTO!
    Da diese Beträge nicht 1:1 korrekt sind, wollte ich fragen, an wen man sich wendet um den EXAKTEN Unterhalt zu kalkulieren?
    Kann es auch sein, dass man MEHR als den angegebenen Betrag zahlen muss? Falls ja, welche Ursachen würden da eine Rolle spielen?


    Des Weiteren ... wenn meine Ex dann wieder das VOLLZEIT arbeiten anfängt, mindert sich der Unterhalt dadurch? Weil sie mit ~1900 EUR auch keine Schlechtverdiener ist ... bzw selbst wenn sie TZ arbeiten wird, wirkt sich das auf den Unterhalt aus?


    Und das andere ... wenn sie einen neuen Partner hat und mit ihm zusammen zieht, fällt dann der Unterhalt weg?


    Danke an alle!

  • Hallo xso,


    Der Selbstbehalt der Tochter gegenüber beträgt 1080€ der SB der Frau


    gegenüber beträgt 1200€.


    Die DT geht nicht vom Netto sondern vom bereinigten Netto aus.


    Der Betrag 377€ ist der Bedarf des Kindes, davon wird das hälftige KIndergelg abgezogen.
    Bedarf - 1/2 KG =Zahlbetrag.


    richte dich darauf ein, dass dir 1200€ bleiben.


    lg
    edy

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  • Hallo xso,


    du hast mir eine eMail geschrieben, diese werde ich natürlich nicht beantworten,


    Stelle den Wortlaut der Mail bitte hier ein.


    vG
    edy

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  • War ein Versuch wert ^_^


  • Hallo xso,


    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie für den Kindesunterhalt.


    Da eure Tochter erst 2 Monate alt ist, steht der EX Betreuungsunterhalt zu.



    Die Mutter ist bis zum 3.Geburtstag des Kindes nicht verpflichtet arbeiten zu gehen.


    Bei Trennungs-/Betreuungsunterhalt wird jedoch das EK der Mutter (Elterngeld) berücksichtigt.


    Kindergeld ist nicht Geld der Mutter sondern Geld des Kindes.


    Anwalt holen? die Mutter (oder stellvertretend ein "Amt") wird auf dich zukommen.


    lg
    edy

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