Hallo liebe Forumsmitglieder,
bei uns steht leider die Trennung nach 15 Jahren Ehe bevor, und ich habe eine Frage zur Unterhaltsregelung.
Nach der Trennung werden unsere drei gemeinsamen Kinder (10, 12 und 14) bei mir im gemeinsamen Haus (Eigentum) wohnen bleiben.
Basisdaten:
Ich verdiene Netto (Vollzeit) rund 1900 + 450 EUR Nebenjob, meine Frau
(70% Stelle) rund 1700, (möglicherweise bald 100% und mehr Gehalt)
Frau hat rund 150 EUR Bezinkosten zur Arbeit.
Wohneigentum hat rund 150.000 EUR Wert, noch 88.000 EUR Hypothek.
Ich zahle meine Frau mit 31.000 EUR aus und übernehme Resthypothek / Haus alleine.
Recherche hat ergeben (zahlen "grob"):
Selbstbehalt der Frau 1080+150 EUR Sprit = 1230 EUR
Unterhaltzahlung damit 470 EUR.
Mindestunterhalt nach Abzug 50% Kindergeld rund 1020 EUR.
Berechnung Unterhaltsvorschuss Jugendamt (da Abzug VOLLES Kindergeld) dagegen 737 EUR.
Nun zu den Fragen:
Muss die Frau aus ihrem Barvermögen (31.000 EUR) den Unterhalt von 470
EUR (laut Einkommen) auf Mindestunterhalt von 1020 EUR aufstocken? Oder
auf 737 EUR?
Angenommen, ihr Barvermögen (31.000) ist (irgendwann) weg / aufgezehrt:
Bekomme ich die Differenz zu 737 EUR und Ihrem Unterhalt vom Jugendamt
als Unterhaltsvorschuss (den sie irgendwann abzahlen muss)?
Würde es bedeuten, dass solange das Barvermögen bei ihr verfügbar ist,
sie 1020 EUR überweisen müsste - und ohne Barvermögen bekomme ich von
ihr und Jugendamt 737 EUR?
Und welche Relevanz hat es dabei, ob ICH 2400 oder 1900 EUR verdiene?
Mir geht es nicht auf den "Euro genau Beträge", sondern nur darum das Prinzip verstanden zu haben.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus