Unterhaltszahlung bei Barvermögen (aus Auszahlung Wohneigentum)

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    bei uns steht leider die Trennung nach 15 Jahren Ehe bevor, und ich habe eine Frage zur Unterhaltsregelung.


    Nach der Trennung werden unsere drei gemeinsamen Kinder (10, 12 und 14) bei mir im gemeinsamen Haus (Eigentum) wohnen bleiben.


    Basisdaten:


    Ich verdiene Netto (Vollzeit) rund 1900 + 450 EUR Nebenjob, meine Frau
    (70% Stelle) rund 1700, (möglicherweise bald 100% und mehr Gehalt)


    Frau hat rund 150 EUR Bezinkosten zur Arbeit.


    Wohneigentum hat rund 150.000 EUR Wert, noch 88.000 EUR Hypothek.


    Ich zahle meine Frau mit 31.000 EUR aus und übernehme Resthypothek / Haus alleine.


    Recherche hat ergeben (zahlen "grob"):


    Selbstbehalt der Frau 1080+150 EUR Sprit = 1230 EUR


    Unterhaltzahlung damit 470 EUR.


    Mindestunterhalt nach Abzug 50% Kindergeld rund 1020 EUR.


    Berechnung Unterhaltsvorschuss Jugendamt (da Abzug VOLLES Kindergeld) dagegen 737 EUR.


    Nun zu den Fragen:


    Muss die Frau aus ihrem Barvermögen (31.000 EUR) den Unterhalt von 470
    EUR (laut Einkommen) auf Mindestunterhalt von 1020 EUR aufstocken? Oder
    auf 737 EUR?


    Angenommen, ihr Barvermögen (31.000) ist (irgendwann) weg / aufgezehrt:
    Bekomme ich die Differenz zu 737 EUR und Ihrem Unterhalt vom Jugendamt
    als Unterhaltsvorschuss (den sie irgendwann abzahlen muss)?


    Würde es bedeuten, dass solange das Barvermögen bei ihr verfügbar ist,
    sie 1020 EUR überweisen müsste - und ohne Barvermögen bekomme ich von
    ihr und Jugendamt 737 EUR?


    Und welche Relevanz hat es dabei, ob ICH 2400 oder 1900 EUR verdiene?


    Mir geht es nicht auf den "Euro genau Beträge", sondern nur darum das Prinzip verstanden zu haben.


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus

  • Hallo Search9,


    gehen wir mal von der 100% Stelle aus. Netto ca. 1900€.


    Der Selbstbehalt den Kindern gegenüber beträgt 1080€.


    Wie weit ist die einfache Entfernung deiner Frau zu ihrer Arbeitsstelle?


    Das Barvermögen wird i.d.R. nicht für den Unterhalt eingesetzt.


    vG
    edy

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  • Hallo,
    da sie neue Wohnung sucht, kann ich nicht sagen wie weit die neue Entfernung sein wird.
    Aktuell sind es 45 Km einfache Entfernung, weiter wird es aber wohl nicht werden.


    Das sie das (erhebliche) Barvermögen nicht für den Kindesunterhalt einsetzen muss, überrascht mich. Bis auf einen überschaubaren Schonbetrag müsste sie es doch eigentlich...
    Sie ist ja mir gegenüber Unterhaltspflichtig zum Mindestunterhalt. Da sie es vom Einkommen nicht voll bezahlen kann, könnte ich ja über den Jugendamtvorschuss dennoch den (um den Abzug des vollen Kindergeldes) geminderten Mindestunterhalt erwirken - und dieses würde dann gegenüber meiner Frau versuchen dieses Geld wieder einzuholen...


    Andernfalls bekomme ich ja statt rund 1000 EUR Mindestunterhalt bzw. rund 750 EUR Unterhaltsvorschuss ja nur die von ihr auf Grund des geringen Gehaltes leistbaren rund 300 EUR, und wenn sie arbeitslos wird gar nichts - und sie sitzt auf über 30.000 EUR bar?

  • Hallo Search,


    Es wrden i.d.R. nur evtl. anfallende Zinsen aus den 30000€ dem Einkommen hinzugefügt.


    Bei der Fahrt zur Arbeit wird geprüft ob sie günstiger mit den öffenlichen fahren kann
    ( muss aber auch zumutbar sein), oder man berechnet 0,30€ je gefahrenen km (die ersten 30 km dann 0,20€).


    Natürlich muss sie alles tun um den Mindestunterhalt leisten zu können ( es muss aber auch "machbar" sein).


    vG edy

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  • Hallo Search9,


    deiner Frau bleibt zunächst erst einmal ein Schonvermögen nach dem SGB in Höhe von 150 € pro Lebensjahr.


    Für den Rest, kann sie sich darauf berufen, dass es dem Aufbau einer angemessenen, eigenen privaten Altesvorsorge dient.
    War deine Frau mal zur Erziehung eurer Kinder nicht berufstätig z.b. in Elternzeit, und hatt dadurch kein oder kaum eigenes Einkommen? Dann kannst du ausrechnen, was sie in der Zeit eigentlich verdient hätte, aber eingebüßt hat - auch im Hinblick auf ihre Rentenbeiträge. Dafür kommen im Jahr schon über 20.000 € zusammen.


    Meines Erachtens müsste sie deutlich mehr Vermögen haben, um dieses für den Kindesunterhalt aufbrauchen zu müssen.


    Wenn sie Kapitalerträge daraus erwirtschaftet, dann allerdings gelten allein diese als zusätzliche Einkünfte.


    Lg Nilpferd

  • Hi Hippo,
    mit Schonvermögen und privater Altersvorsorge wird es in diesem Fall sehr eng, siehe noch genauer im Link unter der Überschrift Vermögenseinsatz für minderjährige Kinder. Aber Trennungs- und nachehelicher Unterhalt könnte zum Thema werden. Sein Netto plus Wohnvorteil zählt dabei, nicht sein Nebeneinkommen.

  • Hallo bissig,


    wenn sie die 30.000 auf der hohen Kante hat, dann wird sie sie lt. dem Link eventuell für den Mindestunterhalt einsetzen müssen. Aber da sie auszieht, ist das Geld auch mal ganz schnell weg für die neue Wohnung.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Geld an den Unterhalt der Kinder gebunden ist.


    Lg Nilpferd.