Hallo Forumsteilnehmer
Ich wurde als dreijähriges Kind zur Adoption freigegeben. Die Adoption wurde zu meinem 18ten Lebensjahr wieder aufgehoben.
Meine Adoptivmutter war gestorben und der Adoptivvater heiratete erneut. Seine neue Ehefrau trieb die Auflösung meiner Adoption aus erbrechtlichen Gründen voran. Dummerweise unterschrieb ich die Auflösung. Mit 18 Jahren waren mir die Konsequenzen damals egal.
In meiner erweiterten Geburtsurkunde ist die Adoption und die Auflösung der Adoption beurkundet und nachweisbar.
Vor einigen Jahren fand ich meinen leiblichen Vater (Hartz4), mit dem ich hin- und wieder Kontakt habe. Da er jetzt pflegebedürftig wird, stellt sich die Frage, ob ich nun Elternunterhalt an ihn zahlen muss.
Muss ich nun Elternunterhalt zahlen, oder nicht?
Kennt sich jemand mit dieser Konstellation aus?