Hallo an alle,
mein minderjähriges Kind hat ein Sparvermögen von ca. 7000 Euro, wodurch ca. 5 € im Monat an Zinsen erwirtschaftet werden. Der Vater hat keine Einzahlungen auf dieses Ersparte vorgenommen, möchte aber die Kapitalerträge von seiner Unterhaltsschuld abziehen. Daher stellt sich mir die Frage, sind jegliche Zinseinnahmen auch in kleiner Höhe vom Unterhaltsbedarf abzuziehen?
Meines Erachtens dürfte, wenn überhaupt, höchstens die Hälfte, also 2,50 € abgezogen werden. Ich habe noch Kosten für Porto und Fahrten zur Bank gegen gerechnet. Dann bleibt eigentlich nichts übrig. Was meint Ihr dazu?
Lg Nilpferd