Berechnung durchschnittliches Monatseinkommen bei Trennungsunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Berechnung des durchschnittlichen Monatseinkommens als Basis um schlussendlich alles weitere zu berechnen.
    Ich habe gelernt, dass es ein durchschnittliches Monatseinkommen gibt was anhand des Jahreseinkommens berechnet wird.
    Nun ist es so, dass ich in dem Zeitraum Jan-Jun 2017 ein Monatsnetto von 2586€ hatte und ab Juli ein Monatsnetto von 2903€. Dazu kommt ein 13. Monatsgehalt was das Novembernetto auf rechnerisch 5413€ anwachsen lässt.
    Die Anwältin meiner Nochfrau rechnet nun auf einmal 13x2903€ Jahresnetto und rechnet daraus dann das neue Monatsnetto was als Basis für alle weiteren Berechnungen dient.
    Meiner Meinung nach ist dies doch aber falsch. Richtig müsste es doch sein:


    Jan-Juni à 2586€ = 15.516€
    + Nettolohn Juli –Oktober à 2903€ = 11.612€
    + Nettolohn November incl. 13. Monatsgehalt lt. http://www.brutto-netto-rechner.info/ = 5413€
    + Nettolohn Dezember = 2903€
    ----------------
    Jahresnettolohn 35.444 € / 12 = 2954€ Monatsnetto für 2017 durchschnittlich


    Sehe ich das richtig so oder irre ich mich tatsächlich? Es wird doch vom Jahresnetto ausgegangen und nicht vom Netto der kommenden 12 Monate, oder?
    Vor allen Dingen, da ich davon ausgehe, dass die Scheidung bald hoffentlich durch ist.
    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!


    Gruß,
    hitcounter

  • Hallo hitcounter,


    das durchschnittliche Netto wird errechnet aus dem Gesamt-Jahresnetto + evtl. Steuererstattungen.


    Zu beachten ist aber auch das zukünftige verringerte Netto-EK durch z.B. durch Steuerklassenwechsel.


    Das Einkommen könnte sich erhöhen durch z.B. Zinsgewinne,Mieteinnahmen,Wohnvorteil usw.


    Die Einkommen müssen bereinigt werden, da die Düsseldorfer vom bereinigten Netto ausgeht.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Dann lag ich ja richtig mit meiner Annahme, dass das Jahresnetto zählt und nicht ein beliebiges 12 Monatsnetto.


    Liebe Grüße,
    Hitcounter