Scheidung mit einem Anwalt

  • Hi
    Ich hab folgendes Problem.
    Mein Partner lässt sich von seiner Noch-Frau scheiden. Beide waren bei einer Anwältin und angeblich vertritt sie beide Parteien (nichts schwarz auf weiß).
    Er hat nur den mandatsbogen ausgefüllt aber sie ist Antragstellerin.
    Jetzt hat die Anwältin gesagt sie müssten beide die anwaltskosten tragen-je zur hälfte. Ich hab mich schon ein bissl belesen und bin trotzdem nich viel schlauer.
    Wie läuft das jetzt ab? Hoffe ihr könnt mir helfen denn diese exfrau geht mir tierisch auf den Zeiger mit ihren Forderungen.

  • Hallo Quinn,


    Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Der RA darf nur eine Partei vertreten.


    Möglich wäre dass der RA auch Mediator ist und eine Mediation durchführt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Das wäre Parteiverrat. Da wir in Deutschland Anwaltszwang bei Scheidungen haben, kann nur derjenige einen Antrag auf Ehescheidung beim Gericht stellen, der einen Anwalt mandatiert hat. Der andere Ehepartner kann keine Anträge stellen. Deshalb ist es ausgeschlossen, dass er den Anwalt mandatiert hat, und sie den Antrag auf Ehescheidung stellt.


    Wenn sich nur einer der Ehepartner einen Anwalt nimmt, stellt sich dann noch die Kostenfrage. Im Verhältnis zum Rechtsanwalt zahlt der, der Mandant ist, der also das Mandat erteilt hat. Man kann aber im Innenverhältnis (also zwischen den Ehepartnern) eine andere Regelung treffen. Üblich ist da in der Tat die Kostenteilung.


    Nur, der Verzicht auf einen eigenen Anwalt macht nur dann Sinn, wenn man sich in allem, wirklich allem einig ist, ansonsten kann diese Sparsamkeit sehr, sehr teuer werden. Und hier scheint man sich ja nicht einig zu sein.


    Zunächst wäre zu klären, wer denn den Anwalt mandatiert hat, und ob eine Kostenteilung vereinbart worden ist. Dann ist zu überlegen, ob ein einzelner Anwalt wirklich Sinn macht. Und dann, wenn das geklärt ist, kannst du dich ja hier nochmals melden.


    Herzlichst


    TK