Kindesunterhaltsberechnung und weitere Kinder...

  • Hallo zusammen,


    auf die Gefahr hin, dass jemand hier schon mal genau das gleiche gefragt hat - und ich es nur übersehen habe - hier mal eine Frage, zu der ich so konkret aus den Infos zum Kindesunterhalt nicht schlau werde.


    Situation:
    Mein ältester Sohn (14) zieht bald zu seinem Vater. Ich wohne weiterhin mit seinen beiden Geschwistern (7, 10 Jahre alt) zusammen, die einen anderen Vater haben (bin alleinerziehend). Jetzt hat das Jugendamt Kontakt mit mir aufgenommen, damit wir den Unterhalt für meinen Großen berechnen können.


    Und jetzt meine Frage:
    Inwiefern wird denn bei dieser Berechnung berücksicht, dass in meinem Haushalt noch zwei weitere Kinder leben? Neben dem Betreuungsunterhalt leiste ich hier quasi durch den normalen Alltag ja auch finanziellen Unterhalt für zwei weitere Kinder.


    Die Frau vom Jugendamt hat mir da leider gar keine Auskünfte gegeben und war eher sehr schroff, fast beleidigend.
    Meine Ausbildung dauert noch ein halbes Jahr, danach werde ich ein relativ solides Gehalt haben, mit dem ich liebend gerne Unterhalt in jeder Höhe zahle...
    Aber so lange ich noch nicht fertig bin, habe ich mit allen Einnahmen und Einkommen einen Betrag 1.600 € für mich und die zwei Kinder plus den zu zahlenden Unterhalt für meinen großen Sohn.
    Wenn ich jetzt nach der Düsseldorfer Tabelle gehe, würde ich für die Altersstufe ab 12 Jahre 483€ abzgl. hälftiges Kindergeld zahlen. Das wären... 391€.


    Das wären fast ein Viertel des Geldes, das ich für meine komplette Familie zur Verfügung habe.
    Nach Abzug der allgemeinen Lebenskosten (Miete, Nebenkosten, KFZ+Benzin, Versicherungen, Krankenkasse usw.) sind sowieso schon 1.100 € weg. Der Rest von 500€ ist dann Geld für Essen, Hygiene, Kleidung, Hobbies für uns alle im Monat. Damit komme ich auch total gut hin. Aber nicht, wenn von den 500€ nur noch etwas mehr als 100€ übrig bleiben.


    Ich werde ja innerhalb der nächsten Tage/Wochen sowieso eine Rückmeldung vom Jugendamt bekommen.
    Aber so lange sitze ich hier gerade herum und bekomme richtige Ängste, wie ich das auf die Reihe bekommen soll.
    Ein Nebenjob darf ich nicht ausüben, da ich während meiner Ausbildung auf Widerruf verbeamtet bin. Da sind jegliche Nebeneinkünfte (egal aus welchem Grund) untersagt.
    Außerdem glaube ich, dass ich das neben meiner Vollzeitstelle und meinen zwei Kindern jüngeren Kindern kaum schaffen würde ohne danach ein körperliches Wrack zu sein.


    Vielleicht kann mir ja jemand schon mal einen Ausblick geben :)
    Lieben Dank und viele Grüße!


    Alicia

  • Hallo Alicia.


    Bekommst du Unterhaltsvorschuss? oder Unterhalt vom Vater der jüngeren Kinder?


    vG
    edy

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