Hallo,
die aktuelle Lage:
Meine Frau und ich ziehen auseinander, verstehen uns gut. Und sind uns nicht sicher ob es überhaupt zur Scheidung/Trennung kommen wird.
Wir haben 2 Kinder, und wir beide sind uns einig dass wir ein Wechselmodell wollen (solange die Kinder das nicht belastet).
Soweit hatte ich bisher also keine Sorgen. Ich glaube auch nicht dass meine Frau das Maximum für sich rausholen wird.
Donnerstag haben wir einen Termin bei einem Anwalt gemacht, um Unterhaltsfragen etc. zu klären.
Der hat uns direkt klar gemacht das nur einer ein Mandant sein kann, und der andere eben nicht.
Jetzt stellen sich mir 2 Fragen:
1.
Der Anwalt vertritt ja nur einen als Mandanten. Das es im Streitfall keine gute Idee ist, ist mir klar. Aber wie sieht das aus wenn man sich im Grunde einig ist. Wird der Anwalt trotzdem beide Seiten gleichwertig behandeln?
Beispiel: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens. Es gibt ja Abzüge die man geltend machen kann, wird er das bei mir berücksichtigen obwohl meine Frau die Mandantin ist?
Gibt es vielleicht Alternativen zu einem Anwalt, der "unparteiisch" eine Trennung mit den entsprechenden Berechnungen etc. begleiten kann?
2.
Ich besitze Unternehmensbeteiligungen zu einem Wert von etwa 30.000€ die mir von meinem Arbeitgeber gutgeschrieben wurden. Ich hab von Aktien nicht sonderlich viel Ahnung, also verzeiht mir wenn ich die falschen Begriffe verwende.
ich kann jedes Quartal 1/12 (also über 3 Jahre) der Anteile verkaufen, bisher hatte ich dazu nicht ein einziges mal die Gelegenheit, da jetzt erst das 1. mal ist wo mir die Möglichkeit geboten wird.
Kündige ich, oder werde ich gekündigt verliere ich die nicht veräusserten Anteile. Ich hab überhaupt kein Problem damit, das Geld was ich bekomme wenn ich die Aktien verkaufe zu Teilen.
Aber wie sieht das bei einem Zugewinnausgleich aus? Wird das als Vermögen behandelt, obwohl ich gar keinen Einfluss auf die Aktien habe?
Kann man abweichende Vereinbarungen treffen (z.b. teilen bei Verkauf)
Danke schon mal
Grüsse