Scheidung 04.2008 - Rentenausgleich

  • guten tag,


    ich wurde im titel zu sehen im april 2008 geschieden dort wurde auch der rentenausgleich geregelt.
    ich bin nun seit 2012 leider eu rentner mit voller erwerbsunfähigkeitsrente und lebe seit dem nach abzug der miete auf hartz4 niveau.meine ex frau dagegen hat ihren job behalten und auch ein gutes einkommen sie hat außerdem im gleichen jahr der scheidung wieder geheiratet, nun ist ihr mann vor zwei jahren verstorben und sie bezieht nun auch eine witwenrente dessen höhe ich leider nicht kenne.


    nun meine frage:gibt es eine möglichkeit meine rentenpunkte oder zu mindest ein teil davon zurück zu bekommen,aus meiner sicht bin ich nun klar der benachteiligte.ich sehe mich jetzt als verlierer in vieler hinsicht besonders was meine gesundheit betrifft denn schließlich kam mein besserer verdienst durch 3 schicht arbeit,wochenendarbeit und überstunden zu stande was mich zu dem gemacht hat was ich jetzt bin.


    ich kann nun keine gerechtigkeit mehr erkennen ?(


    vielleicht bekomme ich ja eine antwort.

  • Hallo!


    Beim besten Willen sehe ich da keine Benachteiligung deinerseits.
    Der Rentenausgleich ist dazu gedacht das "klassische" gemeinsam-wirtschaften in einer zu bei einer Trennung zu repräsentieren, denn wäre die Ehe nicht geschieden worden, so hätten im Alter ja auch beide Eheleute von den Rentenansprüchen beider Ehepartner profitiert.
    Mit der Scheidung passiert nunmal ein Schnitt. Das es für deine Ex im Nachgang besser gelaufen ist als für dich ist sicherlich bedauerlich für dich, aber es gibt keine Grundlage DICH an IHRER nachehelichen Entwicklung teilhaben zu lassen.

  • Hi,


    in Ergänzung zu meinem Vorschreiber. Bei Eheschliessung fängt die Gemeinsamkeit an. Man erstellt ein gemeinsames Lebenskonzept, etwa: beide arbeiten, einer arbeitet, beide arbeiten weniger, einer arbeitet weniger, 10 Kinder, 1 Kind, u.s.w. Dieses Konzept wird, wenn auch gegebenenfalls mit Abänderungen eben bis zur Scheidung gelebt. Ein Teil dieser Gemeinsamkeit ist eben der Versorgungsausgleich. Mit der Scheidung hört dieses gemeinsame Konzept auf. Es wird aufgeteilt. Damit ist dieser Lebensabschnitt beendet. Ich möchte jetzt nicht auf Ausnahmen eingehen, wir haben es hier mit einem Regelfall zu tun.


    Was jeder der Ex-Partner mit seinem Leben hinterher anfängt, ob er in der Gosse landet, im Lotto gewinnt, das ist einerlei. Man geht getrennte Lebenswege, die Gemeinsamkeit ist auseinander dividiert. So das Prinzip. Und das auch aus gutem Grund.


    Gerechtigkeit, damit haben wir es im öffentlichen Recht zu tun. Also in der Beziehung Staat/Bürger. Im Privatrecht haben wir es mit Rechtsfrieden zu tun. Und das ist der Sinn, der hinter dem Abschluss eines Verfahrens steht. Ober fändest du es "gerecht," wenn du im Lotto gewinnen würdest und das jetzt mit deiner Ex teilen müsstest?


    Herzlichst


    TK

  • danke für die antworten :thumbup:


    finde es nach wie vor schon ein wenig ungerecht unter diesen umständen,aber dachte mir schon was weg ist weg.

  • Naja, ändern Sie den Fall doch mal ein bischen:


    Nehmen wir einmal in selbiger Konstellation an SIE hätten nach der Trennung noch gut gearbeitet und jetzt - trotz erfolgtem Versorgungsausgleich - eine Rente mit der Sie gut zurecht kommen.


    Dummerweise ging es ihrer Ex nicht so gut, und aufgrund widriger Umstände ist sie AU und lebt sie mit Rente am Rande des Existenzminimums.
    Wären Sie jetzt der Meinung, Ihre Ex muss dann halt auch noch einen Happen der Rente die Sie NACH der Ehe erwirtschaftet habe bekommen - und sie leben dann beide knapp über Hartz IV - vonwegen der Gerechtigkeit?

  • Hallo Harry ,


    Der Ex steht das Geld aus den Rentenpunkten erst zur Verfügung , wenn sie selbst in Rente geht.


    vG
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Ich denke das ist nicht sein Problem.
    ER bräuchte JETZT mehr Rente, und hätte deshalb gerne Punkte zurück ...

  • @ gobberblast


    du hast mich richtig verstanden,danke
    wie gesagt, ich habe damals kein problem mit der abgabe der punkte an meine ex gehabt aber nun hat sich die sache so dumm gedreht das ich der gelackmeierte bin.


    man sollte auch nicht vergessen das ich mir während meiner fast 25-jährigen ehe die knochen kaputt gemacht habe ! ich finde es nach wie vor nun ungerecht. einer lebt nun in saus und braus und der andere säuft aus der gosse.
    naja wenn sie mal rente bekommt kann sie aus den vollen schöpfen dank meiner fleissigkeit.


    sie wäre mit ihrem einkommen und der witwenrente überhaupt nicht auf meine punkte angewiesen wenn sie in rente geht.


    dieses gesetz ist falsch bzw. müßte es zulassen unter bestimmten umständen die sache neu zu überprüfen,meine meinung.

  • übrigens,ich habe diese sache auch der rentenstelle geschildert.als antwort habe ich bekommen das thema sei so umpfangreich das man das nicht telefonisch oder per mail bearbeiten kann,ist mir schon klar.
    man hat mir einen beratungstermin angeboten,was soll das nun heißen ? kann ich mir doch sparen denn fast alle hier sagen die sache sei erledigt und es gibt keine chance.


    ?(

  • Hallo Harry,


    Wenn du Punkte abgeben musstest, hast du mehr Einkommen erzielt, dies verschiedene Gründe.


    Die EX-Frau hat hat weniger in ihrem Beruf gearbeitet oder war schlechter qualifiziert?


    Vielleicht hat sie den Haushalt alleine übernommen? Vielleicht hat sie dir den Rücken frei gehalten?


    Vielleicht habt ihr Kinder? diese mussten/sollten betreut werden ?


    Ich denke der Versorgungsausgleich ist gerecht.


    edy

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  • Hi,


    nochmals, die Ehe ist abgeschlossen. Die Rentenkasse hat damit gar nichts mehr zu tun. Eine Rückübertragung von Rentenansprüchen kann dann erfolgen, wenn der Begünstigte vor der eigenen Verrentung oder binnen der ersten drei Jahre nach der Verrentung stirbt. Auch das ist geklärt. Glaub es mir mal. Einer der wesentlichen Punkte der Familienrechtsreform, die ja etappenweise seit 1976 (so in etwa) erfolgte, war ja, dass der abschließende Schlußstrich da ist. Dass das "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" eben nicht mehr gilt. Dass die Ex-Partner weder am zukünftigen Gewinn noch am Verlust teilnehmen.


    Die telefonische Auskunft der Rentenversicherung wollte dich abwimmeln. Und zwar nicht, weil es so kompliziert ist, sondern einfach weil sie nicht zuständig ist.


    Herzlichst


    TK