Mutter verweigert Umgang mit Sohn wegen neuer Freundin

  • Hallo an Alle,


    für mich ist dieses Thema absolutes Neuland, deshalb wende ich mich mal an dieses Forum.


    Mein Freund (28 J.) hat einen Sohn (4 J.), der bei seiner Mutter lebt. Die beiden waren nie verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht.
    Der Umgang mit dem Sohn durch beide klappte vorbildlich ohne feste Regelungen. Mein Freund konnte seinen Sohn wann immer das wollte
    abholen, um etwas zu unternehmen. Außerdem hat er ihn häufig morgens zur Kita gefahren oder abgeholt, wenn sie das zeitlich nicht geschafft hat.
    Leider ist diese Idylle, seit ich ab und zu mal bei Unternehmungen mit dem Kind dabei war, beendet.
    Die Mutter hat nun erklärt, dass ich auf gar keinen Fall dabei sein dürfe, wenn mein Freund das Kind bei sich hat. Sie sagt, es würde dem Kind
    schaden, wenn es sieht dass der Vater eine neue Freundin hat.
    Wenn er seinen Sohn nun abholen möchte, kommt es zu Streit und sie verbietet, dass er ihn mitnimmt. Eine Ausnahme wäre es, wenn sie mitfahren darf
    und ich zuhause bleibe, das kommt für meinen Freund aber nicht infrage. Wenn er ihn abholen möchte, und ich tatsächlich nicht dabei bin, darf er seinen
    Sohn je nach Stimmung der Mutter auch nicht mitnehmen, weil sie befürchtet ich würde draußen irgendwo heimlich warten und doch mitfahren.
    Ich finde das unheimlich schade, da ich selbst gehofft habe, dass es bei dem anfänglich lockeren Verhältis zwischen den beiden ohne feste Regelungen bleibt.
    Mir wäre es auch egal, wenn ich zum Beispiel an Weihnachten oder dem Kindergeburtstag fern bleibe, damit der Sohn beide Elternteile bei sich hat. Für mich waren solche
    Feste als Kind auch immer ein absolutes Highlight, nicht auszudenken wenn ich nicht beide Elternteile immer dabei gehabt hätte.
    Anfangs war die Begründung ich dürfe das Kind nicht sehen, weil sie mich nicht kennt. Ich habe mich zu einem Treffen bereit erklärt, aber das möchte sie gar nicht.
    Ich kann mich aber nicht im Alltag dauerhaft zurückziehen. Mein Freund möchte das auch nicht, er hat mich auch gerne mal dabei, wenn er was mit seinem Sohn macht.
    Mein Freund war nun bei einem Termin beim Jugendamt. Da wurde ihm gesagt, er solle noch einmal mit der Mutter sprechen und versuchen eine Lösung zu finden.
    Das ist leider gescheitert. Heute hat er wieder beim Jugendamt angerufen, die Dame sei ab nächster Woche vier Wochen im Urlaub und schreibt, wenn sie zurück ist,
    einen Brief an die Mutter mit einer Einladung zum Gespräch. Wenn die Einladung nicht wahrgenommen wird, müsse man vor Gericht gehen.
    Gibt es keine anderen Lösungen? Die Mutter ist keine deutsche. Ich glaube, sie kennt sich nicht aus und weiß gar nicht, dass der Vater ein Recht hat sein Kind zu sehen
    und sie nicht entscheiden darf, ob ich dabei bin oder nicht. Ich habe etwas von einem "Zwangsgeld" gelesen. Vielleicht würde die Androhnung dessen mit einer
    Erklärung der Rechtslage schon reichen? Kann man jetzt wirklich nur vor Gericht gehen und bekommt dann feste Termine, wie z.B. jeden zweiten Samstag?
    Ich bin über jeden Hinweis und Rat dankbar!
    Liebe Grüße,
    Neulaenderin

  • Hallo,


    Kann man jetzt wirklich nur vor Gericht gehen und bekommt dann feste Termine, wie z.B. jeden zweiten Samstag?
    Ich bin über jeden Hinweis und Rat dankbar!
    Liebe Grüße,
    Neulaenderin


    Am besten wäre natürlich wenn die Mutter ein " Einsehen" hätte.


    Evtl. sollte sie an einer Beratung bei Caritas/Diakonie teilnehmen ? sie muss vestehen dass es um das Wohl des Kindes geht.


    Rein rechtlich kann der Vater ein Umgangsrecht (auch vor Gericht) erwirken.


    Mit wem er während des Umganges mit dem Kind zusammen ist, entscheidet er alleine.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Edy, es ist doch beraten worden. Das Problem hier ist doch, dass es keine festen Regeln gibt/gab. Und die sind gerade für ein kleines Kind und auch für die Eltern am Anfang ganz, ganz wichtig. Das scheint hier nicht zu klappen, deshalb ist die "Unterstützung" des Gerichts angesagt. Der Richter legt dann fest, wann sich das Kind beim Vater aufzuhalten hat. Was dann in der Zeit geschieht, wen das Kind sieht, das ist Sache des Vaters. Wenn das Kind dann älter ist, dann kommt schon wegen der Eigeninteressen des Kindes mehr Flexibilität rein. Dann haben auch alle Beteiligten gelernt, mit der Situation umzugehen (hoffentlich).


    Und eine belastbare Lösung nicht an ein paar Familienfesten aufhängen. Trennungskinder sind es gewöhnt, dass nur ein Elternteil an so Festen dabei ist. Häufig werden diese Feste dann "doppelt" gefeiert, also einmal z.B. am 24. Dez. und einmal am 25. Dez. Ist auf jeden Fall kindgerechter, als dann angespannt zusammen zu sitzen, nur weil man muss und meint, es täte dem Kind gut. Für so was haben Kinder eine feine Antenne.


    Ich würde der Mutter einen Brief schreiben, ihr mitteilen, dass nunmehr geregelte Umgangszeiten angesagt seien, sie unter Fristsetzung bitten, Vorschläge zu unterbreiten. Wenn sie dies nicht tut, dann ist das Gericht angesagt.


    Typische Regelung in so Fällen (ist aber nur eine Option): Kind kommt alle 14 Tage übers Wochenende zum Vater, dazu nochmal etwa 3 Wochen im Sommer (Ferien), diese Ferien evtl. auch aufgesplittet, zusätzlich 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag u.s.w. Wenn das Kind Schüler ist, sind auch längere Ferienzeiten angesagt.


    Mal in der Richtung denken und versuchen, was Vernünftiges auf die Beine zu stellen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe leider gerade nur wenig zeit, aber ich habe auch einen Sohn, ... ich kann folgendes sage.
    Es geht zb so das man beim jugendamt einen termin vereinbart und dort eine umgangsregelung fest ausmacht. dies kommt in die akte, ist jedoch keine rechtswirksame sache. ich konnte erfahren das keiner der eltern ein umgangsrecht hat, sondern das kind hat ein recht auf umgang mit beiden elternteilen. dh keiner kann einen umgang mit dem vater verhindern bzw etwas dagegen haben/tun. ich weiss auch das es, sofern kein vernünftiges kommunizieren beider parteien möglich ist, erst ein termin mit einer beratung ausgemacht werden kann... hilft dies auch nicht, muss leider ein weg übers gericht eingeschlagen werden...
    hoffe es hilft ein wenig. lg