Güterrecht

  • Hallo Edy,
    und ja du hast recht also ich wenn inzwischen was wissen will ist das internet mein Freund und ich versuche so viel Verwertbares als möglich zu bekommen.

  • Hallo!


    Ich habe gedacht das bei Immobilien wo nur ein Partner im Grundbuchamt steht und das Darlehen bezahlt, der andere nur die Differenz der Wertsteigerung der Immobilie berechnen kann ?


    Das ist auch richtig, nur musst du da ein bisschen um die Ecke denken: Wert Haus zu Beginn 0€ (da nicht vorhanden). Wer zu Ende: Hauswert - Darlehenslast.


    Ja, de facto spielt das für die Berechnung des Zugewinns keine Rolle. Das wird nur relevant wenn es mal ans Erben geht ....

  • Hallo,


    Das heisst der Wert der Immobilien, abzüglich der Schulden = Restwert geteilt durch 2 Personen.


    Ich glaube nicht das dies stimmt.


    Wenn du damit durchkommst um so besser. Du hättes damit ein um die Hälfte verringertes Endvermögen.


    Ich denke wenn du alleine im Grundbuch eingetragen wirst (währen der Ehe) so ist das wie eine


    Schenkung vom Partner zu sehen.


    vG
    edy

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  • Hallo!
    "Ich denke wenn du alleine im Grundbuch eingetragen wirst (währen der Ehe) so ist das wie eine Schenkung vom Partner zu sehen."


    So einfach ist das nicht. In diesem Kontext spricht man nicht von einer Schenkung sondern von einer ehebedingten Zuwendung.
    Der wesentliche Unterschied ist, das eine ehebedingte Zuwendung dann rückgefordert werden kann.
    Eine solche liegt dann vor, wenn die Zuwendung einzig aufgrund der Ehe und in Ausblick auf den Fortbestand dieser erfolgt ist - das ist in den allermeisten Fällen von Zuwendungen in der Ehe so. Man sollte einfach die Frage stellen: Wäre es vernünftigerweise zu Erwarten das die Zuwendung auch erfolgt wäre wenn keine Ehe bestanden hätte.
    Besagte Grundbuchkonstellation ist ein Klassiker für eine ehebedingte Zuwendung.

  • Hi,


    ich konnte schon in der Schule nicht rechnen, und hinterher wollte ich es mir auch nicht mehr beibringen. Aber, zum Verständnis ein paar Ausführungen.


    Bis vor einigen Jahren war der Minusbetrag beim Eingehen der Ehe unerheblich. Man stellte dann fest, dass das zu vielen Ungerechtigkeiten führen konnte. Der Klassiker ist, dass Männe noch Schulden wegen seines Studiums hat, die Frau arbeitet bis er in die Puschen kommt und auch seine Kreditschulden abträgt. Dieser Fall war der "Anschubser" für die Gesetzesänderung. Deshalb ist eben Schuldenabtrag eines Ehepartners während der Ehe zum Rechenfaktor geworden. Ist noch nicht lange so, aber es sorgt natürlich für mehr Fairness.


    Der Zugewinnausgleich ist ein schuldrechtlicher Anspruch, anders als die Hausratsaufteilung. Letztere erfolgt in Naturalien, also ein Handtuch für dich, ein Handtuch für mich. Hier geht es um in der Ehe erworbene Immobilien. Im Außenverhältnis ganz klar, sie gehören demjenigen, der sie in die Ehe eingebracht hat. Und zwar allein. Allerdings muss man im Innenverhältnis (zwischen den Ehepartnern) einen schuldrechtlichen Ausgleich schaffen. Und da kann es eben auch um die Anschaffungspreise gehen.


    Und jetzt zum dritten Problemkreis. Wert eines Unternehmens, Wertsteigerung. Auch wieder eine schuldrechtliche Angelegenheit. Und da wird es meist kompliziert. Familienrechtlich ist anders zu bereinigen als betriebswirtschaftlich oder aber steuerrechlich. Das kann auch ein Fachanwalt für Familienrecht nicht unbedingt. Eine GuV lesen, eine Billanz u.s.w. und richtig umsetzen, das kann kompliziert werden


    So, ich hoffe, das ganze ist jetzt etwas klarer geworden. Jetzt können andere rechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ihr Drei ;-)
    Also ich hatte 2011 eine Steuerprüfung und musste von Jahren die gut gelaufen sind nach bezahlen. Das waren mal schnell ca 35000 Euro. So wie ich das nun mit bekommen habe, hat mein Exmann gut von dem Verdienten Geld mit gelebt, muss sich aber anscheinend nicht an den Steuerschulden beteiligen ausser anteilig an der Einkommensteuer da wir gemeinsam veranlagt waren.
    Heute habe ich gesehen das er wirklich sein Startkapital mit keinem Konto angegeben hat und kein nennenswertes Vermögen. Wow, der hat einen Offenbarungseid ab gegeben ich glaub das war sogar schon vor der Ehe und seine Schulden belaufen sich auf jeden Fall über 100000 Euro, davon alleine 79000 Euro Steuerschulden, Rechtsanwalt und Mietschulden. Ich werde für ihn nun auch einen Stufenantrag stellen. Er hat diesen nämlich für mich beantragt. Ich wusste gar nicht das es so etwas gibt und man kann den anderen eine eidesstaatliche Versicherung leisten lassen wenn man der Meinung ist das der Partner nicht alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat.

  • Hallo,


    Immer die Kosten eines Streites, mit den möglichen "Einnahmen" vergleichen.


    vG
    edy

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  • Hi!



    Der Zugewinnausgleich ist ein schuldrechtlicher Anspruch, anders als die Hausratsaufteilung. Letztere erfolgt in Naturalien, also ein Handtuch für dich, ein Handtuch für mich.


    Das ist die reine Theorie - und funktioniert so nur dann wenn die Aufteilung friedlich und ohne Einschaltung des Gerichts erfolgt. Bei streitiger Auseinandersetzung wird immer nur finanzieller Ausgleich entschieden.




    Der Zugewinnausgleich ist ein schuldrechtlicher Anspruch, anders als die Hausratsaufteilung. Letztere erfolgt in Naturalien, also ein Handtuch für dich, ein Handtuch für mich. Hier geht es um in der Ehe erworbene Immobilien. Im Außenverhältnis ganz klar, sie gehören demjenigen, der sie in die Ehe eingebracht hat. Und zwar allein. Allerdings muss man im Innenverhältnis (zwischen den Ehepartnern) einen schuldrechtlichen Ausgleich schaffen. Und da kann es eben auch um die Anschaffungspreise gehen.


    Ich fürchte dieser Absatz schafft eher noch mehr Verwirrung.
    "In die Ehe eingebracht" hat man sein Anfangsvermögen, aber nicht irgend etwas das während der Ehe gekauft wird, zudem noch auf Kredit.

  • Hallo ihr Lieben, hier ein kurzer Zwischenstand:
    Die Verhandlung war nur 20 Minuten lang, dann hat die Richterin entschieden das wir in 6 Wochen noch einmal erscheinen müssen. Mein Rechtsanwalt hat den gegnerischen Rea. gleich aufmerksam gemacht das er das Anfangs und Endvermögen von seinem Mandanten anzweifelt und mein Exmann soll doch noch einmal genau überlegen ob da nicht noch was war? Vor allem fand er es ziemlich komisch das mein Exmann beim Anfangsvermögen kein Bankkonto vorweisen konnte. Natürlich wollte er den Joker nicht jetzt schon ausspielen hat aber klar und deutlich zu verstehen gegeben das er großes Mistrauen hat.
    Dann meine Bilanzen und die Firma:
    Dadurch das mein Exmann schon die Firma nachweisbar geplündert hat, muss ich davon was er mit genommen hat eine Liste anfertigen. Es geht nicht, das er die Firma geplündert hat und jetzt will er die Wirtschaftsgüter vor Gericht noch einmal berechnen und teilen lassen. Dazu zählen auch unter anderem, PCs, Laptop, Geräte, Möbel und Internet Domains. Letzteres ist ja oft nicht ganz billig wenn es eine gute Domain ist. Bei Kundenadressen weiss ich es nicht ganz genau ob es möglich wäre. Sehr ärgerlich kann es evt. für ihn jetzt werden da er auf einer der geklauten Domains eine Firma gegründet hat. Soweit mein Zwischenbericht.
    LG Martina