Allgemeine Fragen zum Thema Elternunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Elternunterhalt.


    Meine Mutter ist jetzt seit ca. 2 Monaten im Pflegeheim und nun ist das Sozialamt an mich herangetreten und will die Offenlegung meiner Finanzen sehen.


    Jetzt stellen sich für mich einige Fragen.


    Zu ermittendes Jahresgehalt: Sind das die letzten 12 Nettogehälter plus evtl. Jahressteuerrückzahlung, plus eventuelle Zins- und Dividendenerträge ????
    Wie sieht es aus wenn diese Zins- und Dividendenerträge ausschließlich aus Anlagen stammen die ausschließlich der Altervorsorge dienen ???


    Thema: Private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens: Werden diese 5 % automatisch vom ermittelten Nettoeinkommen abgezogen
    oder muss man diese Altersversorge belegen können ???


    Thema: berufsbedingte Aufwendungen, in dem Fall Fahrtkosten zur Arbeit , zählen diese One Way oder Hin-und Rückfahrt ??? Sind Gewerkschaftsbeitrage anrechenbar ??? Und ist das richtig das die berufsbedingten Aufwendungen bei 150 € gedeckelt werden ???


    Thema: sonstige Aufwendungen, Kreditvertrag mit monatlicher Ratenzahlung für ein KFZ , der Kredit wurde schon im Jahre 2016 abgeschlossen.
    Ist es richtig das der Kreditvertrag bereits durch die berufsbedingten Aufwendungen in Form von Fahrkosten etc abgegolten ist und nicht zu meinen Gunsten berechnet wird ????


    Das waren so meine ersten Fragezeichen die ich habe.


    1000 Dank für eure Antworten.


    Gruss
    Andy

  • Hallo Andy,


    fangen wir mal an.


    zunächst muss dein Einkommen bereinigt werden.


    Anlage als Altersvorsorge muss nachgewiesen werden.


    Km-Geld zur Arbeit zählt je gefahrenen km ( also Hinfahrt und Rückfahrt) 0,30 €/km (Kredit für
    Auto ist damt abgedeckt).


    berufsbedingte Aufwände sind pauschal 150€, was darüber hinausgeht muss belegt werden.


    vG
    edy

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  • Hallo zusammen,


    Danke erst einmal für eure Antworten :-)


    Nun war ich heute zu ersten Gesprächen beim Sozialamt und diese verliefen dann doch erst einmal ein wenig erschreckend.


    Beim Thema Schonvermögen war die Rede von einer Höchstgrenze von 50000 € die Rede, bzw das Schonvermögen würde sich aus meinen Rentenansprüchen berechnen.
    Die Einträge im Internet von aktuellen Jahresbruttoeinkommen mal Berufsjahre mit 4 % jährlicher Verzinsung wären nonsens.


    Kann da eventuell jemand mehr zu sagen ??


    Gruss und Dank
    Andy

  • Hallo,


    Es kommt bein Unterhalt auf das Nettoeinkommen(bereinigt) an.


    Wie hoch ist dein Nettoeinkommken?


    Das EK deines Partners?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    bereinigt kann ich es noch nicht sagen, unbereinigt sind es incl. Steuererstattung & Zinsen für 2016 etwa 3050 €.
    Singlehaushalt.


    Gruß
    Andy

  • Hallo Edy,


    ja danke nochmal, mit dem Rechner habe ich auch schon ein wenig "gespielt"...........


    Aber - 2 Aussagen zum Thema Schonvermögen/Altersabsicherung hatten mich sehr irritiert:


    Beim Thema Schonvermögen war die Rede von einer Höchstgrenze von 50000 € , bzw das Schonvermögen würde sich aus meinen Rentenansprüchen berechnen.
    Die Einträge im Internet von aktuellen Jahresbruttoeinkommen mal Berufsjahre mit 4 % jährlicher Verzinsung wären nonsens.Kann da eventuell jemand mehr zu sagen ??


    Das wäre äußerst Pikant wenn das stimmen sollte.



    Gruß
    Andy


  • Wie sieht es aus wenn diese Zins- und Dividendenerträge ausschließlich aus Anlagen stammen die ausschließlich der Altervorsorge dienen ???


    Wenn Zinserträge und Dividenden thesaurierend auf dem Konto verbleiben bzw. wieder angelegt werden, dann zählen sie nicht zum Einkommen sondern ausschließlich zum Vermögen.

  • Thema: Private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens: Werden diese 5 % automatisch vom ermittelten Nettoeinkommen abgezogen oder muss man diese Altersversorge belegen können ???


    Pauschal geht nichts. Eine Altersvorsorge wird nur anerkannt wenn sie tatsächlich erfolgt.


  • Thema: sonstige Aufwendungen, Kreditvertrag mit monatlicher Ratenzahlung für ein KFZ , der Kredit wurde schon im Jahre 2016 abgeschlossen.


    Alle Schuldverpflichtungen, die bereits vor Kenntnis der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt bestanden müssen anerkannt werden.


  • Beim Thema Schonvermögen war die Rede von einer Höchstgrenze von 50000 € ..


    Solche Aussagen sind schlichtweg Unsinn. Das Schonvermögen muss individuell berechnet werden.
    Im übrigen kenne ich keine Urteile, in denen von noch Berufstätigen EU aus Vermögen gefordert wird.
    Unterhalt aus Vermögen ist SHT ein heißes Eisen.

  • Hallo awi47,


    schön das du zu uns gefunden hast.


    eine Bitte, fasse deine Antworten bitte möglichst zusammen in "ein Paket"


    vG
    edy

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  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten.


    Nun habe ich den schriftlichen Bescheid bekommen.
    Jetzt stellt sich für mich noch eine Frage zum Thema Altersvorsorge.


    Mir wurde eine Altersvorsorge von 5 % meines jetzigen Bruttojahresarbeitslohn mal der geleisteten Arbeitsjahre bewilligt. 40000 € Bruttojahresarbeitslohn davon 5 % = 2000 €. 2000 * 30 Jahre = 60000 €
    Meine bisherigen Ersparnisse sind aber etwas höher als die vom Sozialamt errechnete Altervorsorge.
    Dadurch verweigert mir das Sozialamt nun meinen monatlichen Sparvertrag in die Altersvorsorge vom Elternunterhalt abzuziehen.


    Ist das richtig ???? Oder steht mir grundsätzlich 5 % vom Gehalt abzugsfähig als Altersvorsorge zu - unabhängig davonl wie hoch mein bereits Erspartes ist ???


    Gruß und Dank


    Andy

  • Mal ganz grundsätzlich:
    Das Sozialamt kann gar nichts "verweigern". Das was da kommt ist deren Vorschlag.
    Verbindlich entscheiden kann dies nur ein Gericht.


  • Mir wurde eine Altersvorsorge von 5 % meines jetzigen Bruttojahresarbeitslohn mal der geleisteten Arbeitsjahre bewilligt. 40000 € Bruttojahresarbeitslohn davon 5 % = 2000 €. 2000 * 30 Jahre = 60000 €


    Bei einem Jahresbrutto von 40.000 EUR ergibt sich nach meiner Berechnung ein Altersvorsorgevermögen von ca. 110.000 EUR. Der BGH geht ausdrücklich von einer Verzinsung von 4% aus. Zusätzlich gewähren die meisten Gerichte einen Notgroschen von ca. 5.000 - 10.000 EUR.


    Ich würde das so nicht akzeptieren.


    timekeeper liegt voll daneben. Dieser Bescheid des SA ist kein Verwaltungsakt. Unterhaltsfragen sind im BGB geregelt und das ist Privatrecht. Zuständig sind Familiengerichte.


    Es ist so als ob ein Handwerker eine fehlerhafte Rechnung stellt. Wenn ich nicht einverstanden bin, dann muss er klagen.

  • Nee, ich liege nicht voll daneben. Unterhaltsfragen sind auch im öffentlichen Recht geregelt. Etwa die Zahlungen der Unterhaltsvorschußkasse, BaföG, ALG II, Grundsicherung, Zahlungen des Jugendamtes u.s.w.


    Selbstverständlich kann es zu Überschneidungen kommen. Muss aber nicht.


    Herzlichst


    TK

  • @ timekeeper,


    es geht in diesem Fall aber nicht um Grundsicherung oder ALG II sondern um Elternunterhalt. Der Fall ist oben genau beschrieben und auf diesen Fall habe ich mich bezogen.


    Gruß
    awi47