Hallo zusammen.
Ich freue mich dieses sehr informative Forum gefunden zu haben und möchte ein paar Fragen loswerden, die vielleicht auch meine Sicht stärken, mein Nervenkostüm wieder in den Gleichklang bringen oder mir einfach ein paar Augen öffnen. Vielen Dank schon mal dafür.
Zu meinem Anliegen:
Ich habe ein unehelichen Sohn. Dieser wurde Mitte Juni 18 Jahre alt. Außerdem machte er Zu diesem Zeitpunkt auch sein Abi. Bis zu diesem Zeitpunkt zahlte ich der KM Unterhalt (105% 3.AS der DT= 387€). Im Monat der Volljährigkeit zahlte ich Tag genau.
Es dauerte nicht lange bis ein Schreiben seines Anwalts kam, mit der Aufforderung die Restlichen Tage des Junis sowie den kompletten Juli Unterhalt in Höhe von 105% der 4. Altersstufe der DT zu zahlen, weil ich dazu verpflichtet sei. Ansonsten wollte man die Zwangsvollstreckung betreiben. Das das nur Gerede war, war mir sofort klar. Denn die Unterhaltsurkunde, die seinerzeit beim Jugendamt geändert wurde, war mit dem Passus des Auslaufens ab Volljährigkeit versehen.
Und nur bis ende Juli deshalb, weil das liebe Kind ab 01.08.17 eine Ausbildung beginnt und Lehrlingsgeld von knapp 1000€ bekommt.
Nun ist der Streit ja nicht vorüber. Der Anwalt meines Sohnes reichte meinem Anwalt unvollständige Einkommensnachweise der KM nach, wonach sie nur einen Minijob ausübt und den Lehrvertrag des Sohnes.
Nach diesen Unterlagen wäre die KM nicht leistungsfähig und nur ich hätte Unterhalt zu zahlen. Und das bis Mitte Juli ansonsten wird sofort Klage eingereicht. Mein Anwalt forderte nun neben fehlenden Steuerbescheiden der KM noch die Vermögensauskunft meines Sohnes an. Es wurde auch ein Angebot von 250 € zur Abgeltung sämtlicher Forderungen (580€) angeboten um die Sache nicht ausufern zu lassen. Soweit so gut.
Nun, wie stellt sich die rechtliche Lage dar? Was muss ich wirklich zahlen? Wie hoch ist der Selbstbehalt? Hier meine Daten und Zahlen:
Ich bin seit vielen Jahren verheiratet und habe ein weiteres, vierjähriges Kind. Meine Frau macht eine Ausbildung die mit 711€ ALG1 unterstützt wird. DIes ist ihre einzigste Einnahme.
Mein durchschnittlicher Verdienst inkl. Steuerrückerstattung beträgt lt. Anwalt der KM netto ca. 2515 €.
Abziehen muss man m.M.n. noch folgende Positionen:
- Berufsunfähigkeitsversicherung 79,94 € / Monat
- Zahnzusatzversicherung 41 € / Monat
- Mehraufwand Kindergarten 153 € / Monat (Mutter ist ja nicht leistungsfähig)
- Fahrtkosten 220 Arbeitstage x 58 km x 0,3 € x 2 : 12 = 638 €
Zusammen etwa 932 €
Es verbleiben als etwa 505 € Verteilmasse (bei 1080€ Selbstbehalt). Bei 1300€ Selbstbehalt ergebe sich eine Verteilmasse von 285€
Soweit richtig?
Meiner Meinung nach ist aber mein Sohn nicht mehr privilegiert, wie es sein Anwalt behauptet, da er sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befindet und mein Selbstbehalt gegenüber ich auf 1300€ steigt.
Meine kleine Tochter und meine Frau stehen ihm voran. Richtig?
Meine Fahrtkosten kann man auch nicht klein rechnen oder auf irgendwelche anderen Verkehrsmittel verweisen. Ich arbeite in sehr unregelmäßigen Schichtdienst in sehr unterschiedlichen Schichten und bin auf mein Auto angewiesen.
Vielleicht spielt auch der zusätzliche Bedarf der kleinen Tochter, der mit etwa 50€/Monat zu Buche schlägt mit rein? Ich habe keine Ahnung.
Es wäre nett wenn jemand etwas dazu schreiben kann. vielleicht seine Sicht der Dinge äußert und, wie schon gesagt, mir die Augen öffnet.
Das Thema ist für mich sehr emotional und nagt an mir.
Vielen Dank vorab!