Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen: ich komme aus dem Raum 57 Altenkirchen, bin 49 Jahre und seit 10 Jahren geschieden. Zwei Kinder - 1. Tochter 24 Jahre, lebt alleine und arbeitet - ist seit 4 Jahren im Berufsleben -- 2. Sohn 21 Jahre, lebt bei der Mutter, Realschulabschluss, anschl. Maßnahme über Arbeitsamt und innerhalb dieser eine 2 Jährige Ausbildung als Verkäufer gemacht, Abschluss Juli 2017 mit bestandener Prüfung.
Sohn möchte nun die Fachhochschule ab August 2017 besuchen und wir rätseln über den Unterhalt. Bisherige Regelung waren 200 Euro. Berechnung: Unterhalt nach DD-Tabelle 652 Euro in höchster Stufe (Einkommen Mutter und Vater zusammen über 4700 Euro netto, beide verdienen in etwa gleich). Eigenes Einkommen während der Massnahme 350 Euro.
Rechnung: 652 Euro Unterhalt, abzgl. 350 Euro Verdienst, zzgl. 90 Euro für Ausbildungskosten = 392 Euro / 2 = 196 Euro
Frage:
Jetzt wird wieder die Schule besucht, d.h. 652 Euro / 2 = 326 Euro je Vater bzw. Mutter? Liege ich hiermit richtig? Mein Gehalt liegt bei 2400 Euro, allerdings habe ich nun einen Dienstwagen der mich rund 300 Euro netto an Abzügen kostet. Somit ist dies ein geldwerter Vorteil und mein Einkommen liegt bei rund 2700 Euro für die Unterhaltsberechnung. D.h. ist muss davon ausgehen das ich nun mehr verdiene als die KM und somit die 652 Euro anteilig aufgeteilt werden?
Frage 2: Es ist für mich unstrittig den Sohn während der schulischen Fortbildung zu unterstützen, der junge Mann soll ja in seinem Leben vorwärts kommen. Wie verhält es sich nun mit dem Besuch der Fachhochschule NACH der ersten abgeschlossenen Ausbildung? Meines Erachtens liegt hier eine weitere logische Schulbildung an, die sich auch an der vorherigen Ausbildung orientiert und ich somit unterhaltspflichtig bin. Liege ich mit dieser Interpretation richtig.
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Gruss aus dem Westerwald
Thorsten