Kindes Unterhalt von einem Millionär

  • So guten Abend allerseits,
    ich hoffe ihr könnt mir in meiner jetztigen Situation weiterhelfen. Zu mir ich bin 17 Jahre und lebe mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten zusammen . Mein Vater hat uns bei meiner Geburt verlassen und ist ins Ausland gezogen. Mir geht's auf keinen Fall schlecht und ich will nicht gierig oder sonstiges rüberkommen, dass will ich zum Anfang gesagt haben.
    Mein Vater zahlt uns zum heutigen Stand 300 Euro Kindes Unterhalt, was damals so von den beiden abgemacht wurde. Er hat mir ein Haus gekauft worin wir momentan leben, was ich auch zutiefst schätze. Jedoch kam es in der Vergangenheit zu Ereignisse dich mich enttäusch und auch gewissermaßen sauer gemacht haben. Als ich ihn bei einem Treffen auf den Unterhalt angesprochen habe hieß es das ich gierig bin und wenn er es wollen würde er seine Einnahmen aus Seinen Firmen so kalkulieren,dass er mir garkeinen Unterhalt mehr zahlen müsse. Er fährt Ferrari hat 3 weitere Autos und sein Haus kostet laut eigenen angeben mehr als 3 mio Euro.
    Nun stellt sich mir die Frage ob das so einfach möglich ist sich um den Anspruch rumzukalkulieren, falls nicht wie soll ich weiter vorgehen ?


    Danke im Voraus

  • Hallo lUkAs213,


    du bis 17 Jahre alt. Was machst du mit 18? Schule/Ausbildung?


    steht dir mit 18 dann Unterhalt zu?


    Denke immer daran dass du evtl. deinen Vater beerben kannst oder auch nicht.


    edy

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  • @edy Hab vor ein langwähriges Studienfach zu belegen, was voraussichtlich bis zu meinem 25gsten Lebensjahr dauert. Beerben werd ich ihm nach dem staatlichen mindest Prozentsatz, davon gehe ich aus.
    Nur stellt sich mir die Frage ob es für ihn möglich ist sich seinen Verpflichtungen zu entziehen.


    lg lukas

  • Hi,


    bis zur Volljährigkeit ist es Angelegenheit der Mutter, sich um die Unterhaltsangelegenheiten zu kümmern. Ab 18 werden dann die Karten neu gemischt. Grundsätzlich sind dann beide Elternteile für den Unterhalt zuständig und das Kindergeld wird voll angerechnet. Der Anspruch gegen die Mutter kann bei einer deutlichen Differenz zwischen den Elterneinkünften entfallen. Und da müsste man belastbare Zahlen haben. Nur die Auskunft, er habe mehrere Autos, also müsse er wohlhabend sein, das langt nun wirklich nicht. Und auch nicht der Glaube, dass ein zum Unterhalt Verpflichteter alles mit dem Berechtigten teilen müsse.


    Konzentrieren wir uns mal auf die Zeit nach der Volljährigkeit. Vom Grundsatz her sind dann beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Spätestens nach Abschluß der Schulausbildung bist Du nicht mehr priviligiert. Das bedeutet, dass die Mutter nicht alles tun muss (Job annehmen u.s.w.), um Dich zu finanzieren. Dann könnte die Last allein auf dem Vater liegen. Aber, eigene Einnahmen sind anzurechnen, hier aus dem Haus, in welchem Du wohnst.


    Und bei Einnahmen aus Vermietung bzw. Verpachtung, 300 € Unterhalt plus 190 € Kindergeld .....da bist du dann wahrscheinlich weit über dem Satz, welchen dir die Gerichte zugestehen würden. Dazu kommt noch das Problem des Einsetzen des eigenen Vermögens (Haus) sowie die Vollstreckung im Ausland, falls ein deutsches Gericht wirklich einen Unterhaltsanspruch ausurteilt.


    Mein dringender Rat, lass es wie es ist. Überprüfe nach Abi/Volljährigkeit, ob Du Miete/Nutzungsentschädigung für Dein Haus nimmst, dazu wärst Du berechtigt. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hey timekeeper Danke für die Antwort.
    zum Thema Miete muss gesagt werden das ein nutzungsvertrag mit meinem Vater vorliegt, worin geregelt ist das ich und meine Mutter beide dazu berechtigt sind in meinem Haus zuleben. Somit sind jegliche Mietforderungen nicht möglich.
    Meines achtens nach sind 4 Autos einen finka in Spanien und ein extrem großes Haus am Rhein lediglich ein Indiz für die du Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle d.h mehr als 5000€ Netto Einkommen. Das Haus spielt in diesem Fall also beim ermitteln des zuzahlenen Unterhaltes aus meiner Sicht keine Rolle da es eine freiwillige Schenkung war. Hinzuzufügen ist das meine Mutter das alleinige Sorgerecht besitzt.
    mir geht's mittlerweile nur darum meine vom Staat aus festgelegten Unterhaltsansprüche durchzusetzen, nur weiss ich nicht ob es riskant ist da er mir ja gedroht hat selbst die 300€ nicht zahlen zu müssen.


    Lg lukas

  • Hallo,


    Bei eigener Wohnung hast du einen pauschalen Bedarf von 735€ mtl, inklusiv volles Kindergeld.


    Bei eigener Wohnung könnte dir ein Wohnvorteil angerechnet werden.


    vG
    edy

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  • Hi,


    solange wie Du minderjährig bist, ist es Angelegenheit der Eltern, deinen Unterhalt zu regeln. Wenn du volljährig bist, sieht es anders aus, dann müsste man sich anschauen, wie das Konstrukt mit dem Haus aussieht, welches dir ja gehört. Aber das können wir hier alles nicht abschätzen. Auch kommt dann möglicherweise die Mutter als zur Zahlung Verpflichtete mit ins Spiel. Und es wird eventuell mit einer fiktiven Mieteinnahme gerechnet. Auch das können wir hier nicht abschätzen.


    Herzlichst


    tK

  • Danke für die Antwort, werd dann wohl demnächst mal einen spezialisierten Anwalt aufsuchen der sich das alles mal anguckt und vtl abschätzt ob Forderungen angemessen und richtig sind.


    lg lukas

  • Danke für die Antwort, werd dann wohl demnächst mal einen spezialisierten Anwalt aufsuchen der sich das alles mal anguckt und vtl abschätzt ob Forderungen angemessen und richtig sind.


    lg lukas


    DAS ist sehr vernünftig. Es würde mich nicht wundern wenn der Anwalt auf den Gedanken kommt das, werden jetzt vor Gericht irgendwelche UH-Forderungen gegen deinen Vater gestellt, dieser auf den Gedanken kommt die Vereinbarung bezüglich des kostenfreien Wohnen zu kündigen.
    Dann könnte es wohlmöglich zwar in der Tat dazu kommen das der UH deutlich erhöht wird - aber nun gleichzeitig auch Miete bezahlt werden muss (Egal ob jetzt an den KV oder eben einen anderen VM).
    Da muss man sich überlegen ob sich das lohnt wenn 300€ mehr UH 1200€ mehr an Mietkosten (oder mehr) bedeuten.


    "Mir geht's auf keinen Fall schlecht und ich will nicht gierig oder sonstiges rüberkommen, dass will ich zum Anfang gesagt haben.Mein Vater zahlt uns zum heutigen Stand 300 Euro Kindes Unterhalt, was damals so von den beiden abgemacht wurde. Er hat mir ein Haus gekauft worin wir momentan leben, was ich auch zutiefst schätze."


    Wie außer "gierig" soll es bitte sonst rüber kommen wenn man kostenlos ein Haus bewohnt, dazu noch 300€ Cash bekommt - und jetzt noch mehr haben will?

  • Wenn sich mein Vater um mich kümmern würde und ich Kontakt zu ihm hätte, was von meiner Seite aus nur zu gerne der Fall wäre, dann würde ich nicht eine Sekunde auf die Idee kommen Unterhalt zufordern, man muss in so einer situation sein und sich vor Augen halten das eine Person die sich noch nie um einen gekümmert hat beträge im oberen 5stelligen Bereich versäumt zuzahlen. Ich hab vor bis zu meinem 27 Lebensjahr zu studieren also finde ich es angemessen das ich in Erwägung ziehe vielleicht die nächsten 10 Jahre meinen gesetzlich festgelegten Unterhaltsanspruch durchzusetzen


    lg lukas

  • Hallo!
    "also finde ich es angemessen das ich in Erwägung ziehe vielleicht die nächsten 10 Jahre meinen gesetzlich festgelegten Unterhaltsanspruch durchzusetzen"


    Dagegen hat ja auch niemand was. Sie sollten nur in Erwägung ziehen das dieser "gesetzliche UH-Anspruch" deutlich niedriger ist als das was sie aktuell bekommen.
    Natürlich kennen wir Ihren Vater nicht, aber würden meine Kinder kostenlos in meinem Haus wohnen und nochmal Geld obendrauf bekommen, und dann auf die Idee kommen ihren "gesetzlichen Anspruch" durchsetzten zu müssen, dann würden Sie am Ende auch nur den gesetzlichen Anspruch bekommen - und das kostenlose Wohnen hätte ein Ende.
    Ich will Ihnen da nochmal Zahlen vor Augen halten:
    Der maximale UH den Sie vor Gericht bekommen werden ist - wenn Sie während Ihres Studiums noch im Elternhaus wohnen - Stufe 10 der DDT. Das sind 844 €, abzüglich Kindergeld bleiben 652€.
    Einen höherer UH ist zwar rein theoretisch möglich, dieser müsste aber sehr gut begründet werden. Nur "der ist Millionär" reicht als Argument nicht.


    Sie würden also 352€ mehr bekommen.
    Sie müssten also das Haus das sie derzeit bewohnen für weniger als 352€ Mieten können damit sich diese Aktion lohnt.
    Meinen Sie das ist realistisch?

  • Danke für die Antwort.
    ja klar hab ich den Vorteil mit dem Haus, jedoch war dies als Schenkung gemeint d.h es besteht zurzeit ein unbefristeter nutzungsvertrag zwischen meinem Vater und meiner Mutter. Dies ermöglicht für ihn nicht das Verlangen einer mietzahlung meinerseits.
    Was für mich bedeutet: das jeglicher Unterhalt an mich geht, ich auf dem Papier in dem Haus wohne welches laut Grundbuch mir gehört. Aber halt bei meiner Mutter da sie einen nutzungsvertrag mit ihm besitzt. Nun verstehe ich nicht Wieso ich Miete anrechnen muss da ich im grundlegenden in keinem wirklichen Verhältnis zu ihm stehe.

  • Irgendwie geht da noch einiges durcheinander.


    Wenn das Haus Ihnen gehört - warum gibt es dann irgendeinen Nutzungsvertrag zwischen Ihrem Vater und Ihrer Mutter? Nutzung kann nur der Eigentümer zusagen.
    Das aber nur nebenbei - spielt bei der weiteren Betrachtung keine wirkliche Rolle ...


    Wenn Ihnen die Immobilie sogar gehört sieht sie Sache anders - aber nicht besser - aus.
    Das wird ein Wohnvorteil angerechnet. Es wird bestimmt wieviel Miete Sie am freien Markt für das bewohnte Haus bezahlen müssten - und das wird Ihnen als Einkommen zugerechnet.
    Dies lässt sich nicht dadurch entgehen das man jemanden kostenlos in der Immobilie wohnen - oder sie gar leerstehen lässt.