angenommen man möchte in den urlaub fliegen und sein kind mitnehmen. Es lebt bei der Kindsmutter. Umgangszeiten sind geregelt und werden eingehalten. Jedoch möchte die Kindsmutter das kind nicht mit in den Urlaub lassen... aber wie sieht es aus wenn man das dennoch tun möchte. welche möglichkeiten und rechte gibt es?
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Hi,
Mathes, es wäre schön, wenn du unseren Gepflogenheiten entsprechend die Mitleser begrüßen würdest und dich auch verabschieden. Weisst du, man geht dann einfach respektvoller miteinander um. Danke dir.So, nun zu deiner Frage. Kann ich so pauschal nicht beantworten, dazu fehlen einige Infos. Es kommt auf das Urlaubsziel an (relativ sichere EU?), die Dauer des Urlaubs, wenn sich das alles im normalen Rahmen bewegt, dann spricht doch nichts gegen einen solchen. Wenn die Mutter nicht zustimmt (man braucht ja auch die Krankenkassenkarte, gegebenenfalls muss eine Urlaubsversicherung abgeschlossen werden, eine Vollmacht), dann sind wir wieder beim altbekannten Thema. Wie ersetzt man eine fehlende Willenserklärung? Richtig, durch einen Gerichtsentscheid.
Herzlichst
TK