Hallo,
ich bin neu hier und möchte erst mal Hallo sagen, und toll das es dieses Forum gibt
Ich bin unverheiratet, unser gemeinsames Kind 4 Jahre alt lebt bei der Mutter(diese arbeitet TZ) und ich bin unterhaltspflichtig.
Wie verhält es sich zwischen Selbstbehalt und Mehrbedarf ? Wie ist der Kindergartenbeitrag (der ja laut BGH als Mehrbedarf zu sehen ist) mit dem Selbstbehalt ?
Konkret: Der gültige Selbstbehalt in meinem Fall sind 1080 €
Sind da die 5 % berufliche Aufwendungen schon abgezogen ? Oder kann ich die noch abziehen von dem Betrag ?
Und Kann vom Selbstbehalt noch Mehrbedarf Abgezogen werden ? Ist dieser dann anteilig dem jeweiligen Netto Einkommen zu berechnen ?
Danke
Savieras