Selbstbehalt und Mehrbedarf

  • Hallo,


    ich bin neu hier und möchte erst mal Hallo sagen, und toll das es dieses Forum gibt :)


    Ich bin unverheiratet, unser gemeinsames Kind 4 Jahre alt lebt bei der Mutter(diese arbeitet TZ) und ich bin unterhaltspflichtig.


    Wie verhält es sich zwischen Selbstbehalt und Mehrbedarf ? Wie ist der Kindergartenbeitrag (der ja laut BGH als Mehrbedarf zu sehen ist) mit dem Selbstbehalt ?


    Konkret: Der gültige Selbstbehalt in meinem Fall sind 1080 €
    Sind da die 5 % berufliche Aufwendungen schon abgezogen ? Oder kann ich die noch abziehen von dem Betrag ?
    Und Kann vom Selbstbehalt noch Mehrbedarf Abgezogen werden ? Ist dieser dann anteilig dem jeweiligen Netto Einkommen zu berechnen ?


    Danke
    Savieras

  • Hallo Savieras,


    bei den 1080€ handelt es sich um das bereits bereinigte Netto. (wenn alles schon abgezogen ist).


    Der Kindergartenbeitrag kommt nur zum tragen, wenn noch Geld über dem Selbstbehalt vorhanden ist.


    vG
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    Danke für die Antwort.


    Ja über dem gültigen Selbstbehalt ist noch Geld vorhanden. Insofern interessiert mich die konkrete Berechnung. Also 1080,- € ist der bereinigte Selbstbehalt. Ich hatte mich in meiner ursprünglichen Frage glaube falsch ausgedrückt. Meine Frage ist: kann man auf den Wert 1080,-€ noch was dazu addieren (z.B. 5% Arbeitsaufwendungen oder Fahrtkosten um mein Kind zu besuchen, etc. ) um den Wert des Selbstbehaltes zu erhöhen ?
    Klar für mich ist das ich den Mindestunterhalt bezahlen möchte. Das sind 246,- € in dem Fall.


    Dann bleibt noch die Frage wie der Mehrbedarf für den Kindergarten berechnet wird, wenn der andere Elternteil auch Einkommen hat (TZ) ?


    LG
    Savieras

  • Hallo Savieras,


    Den Selbstbehalt kannst du "quasi" erhöhen.


    Beispiel: wenn dein Netto (unbereinigt) 1600€ wäre könntest du zur Bereinigung km-Geld zur Arbeit


    0,30€ km abziehen, ebenso 5% für eine sukundäre Altersversorgung, während/vor der Ehe enstandene Schulden usw.


    lg
    edy

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