Ex will Geld von mir für Umgangsrecht da er H4 bezieht

  • Hallo!


    Ich dachte gerade das ich aus allen Wolken falle. Mein Ex erzählte mir, dass sein Antrag auf eine temporäre Bedarfsgemeinschaft abgelehnt wurde, weil sie von mir keinerlei Auskünfte zum Einkommen hätten. Ich beziehe keine Leistungen vom Amt. Verdiene alles mit Arbeit.
    Nun wollte er mir erzählen, dass ich ja dafür aufkommen müsste, wenn mein Sohn zu ihm geht über's WE z.Bsp. Ist das wahr? Er hat nie einen Cent an Unterhalt gezahlt.. Und will nun von mir Geld? Nicht das ich nichts für meinen Sohn geben möchte, aber da geht's mir um's Prinzip. Er sitzt stinkend faul täglich zu Hause. Und will mein Geld.... Dem is wohl die Hose zu eng oder was?


    Kann mir jemand was dazu sagen?


    LG Anja

  • Hallo Anja,


    wenn du ein "normales" Einkommen hast, musst du ihm nichts geben.


    Bekommst du Unterhaltsvorschuss von der Vorschusskasse?


    lg
    edy

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  • Hallo Edy!


    Unterhaltsvorschuss bekam ich bis zur Heirat im letzten Jahr. Verdienst ist normal. Um die 1000,- Netto im guten Monat.
    Selbst mit UHV is das doch nicht Gang und Gäbe oder? Immerhin sorgt er kein Stück für sein Kind. Solch eine Leistung ist ja "nur ein Tropfen auf dem heißen Stein", wenn man mal ehrlich ist.

  • Hallo,
    Unterhaltsvorschuss, wollte ich nur erinnern.


    Nein er kann nichts fordern.


    edy

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  • Dann werde ich wohl mal dem zuständigen Jobcenter mitteilen, dass ich dafür nicht aufkommen muss. Oder aber er versucht mich über den Tisch zu ziehen.. Das würde ich ja in diesem Zuge erfahren.


    Danke für Deine Antworten.

  • Hallo!


    Wieso solltest du irgendeinem Jobcenter mit dem du gar nichts zu tun hast irgendetwas mitteilen?
    Das würde ich tunlichst lassen.
    Wer von DIR Geld haben will soll sich OFFIZIELL an dich wenden - und nicht irgendwie auf Zuruf.


    Ansonsten haben die Vorschreiber völlig recht: Die Umgangskosten sind vom Umgangsberechtigten zu tragen.
    Einen Unterschied gibt es hier nur wenn beide Elternteile H4 Empfänger sind, dann wird in der Tat für die Umgangszeit eine temporäre BG gebildet und beim einen entsprechend erhöht und bei anderen gekürzt.

  • Hi,


    kommen wir mal auf das zurück, was hier vorliegt. Das Kind hat Umgang zum Vater, was ja wirklich erfreulich ist. Der Vater hat einen Antrag beim Job-Center gestellt, ihm die Umgangskosten zu erstatten, was sein gutes Recht ist. In dem Augenblick muss das JC überprüfen, ob nicht jemand anderes für die Umgangskosten aufkommen muss. So, und das ist die Schnittstelle zum Familienrecht. Es kann sein, dass, wenn die Mutter die Entfernung zum Vater gesetzt hat (in eine Stadt viele KM entfernt umgezogen), eben die Fahrtkosten nicht vom Steuerzahler zu tragen sind, sondern von dem Entfernungssetzer. Das alles wissen wir nicht. Auch wissen wir nicht, was die Gründe für die Ablehnung der "Transportkosten" sowie der Kosten für die Versorgung vor Ort sind.


    Aber eines ist ganz sicher. Familienrechtlich hat der Ex keinen Anspruch auf Finanzierung der Unterbringungskosten bei ihm während der Umgangszeit. Allenfalls auf die Transportkosten, da wissen wir zu wenig. Und auch das nur sehr vorsichtig formuliert. Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, dem Job-Center mitzuteilen, dass kein familienrechtlicher Anspruch besteht. Jedenfalls kann der Ex aus der öffentlich-rechtlichen Ablehnung des JC keinen eigenständigen Anspruch gegen dich herleiten.##Herzlichst


    TK

  • Danke Timekeeper..


    Wir wohnen in einer Stadt. Der Weg ist kurz.. Transportkosten gibt es demnach keine erhöhten.


    Mein Beweggrund, dem Jobcenter zu schreiben ist ja der, dass die sich ja hätten an mich wenden können, wenn man meinen finanziellen Hintergrund hätte erfahren wollen. Wer ich bin wissen die ja, weil ich ja bestätigen musste, dass mein Kind mehr oder weniger regelmäßig beim Vater ist.
    Angeblich wurde bereits vor 3 Monaten der Antrag abgelehnt.. Und bisher war es wohl nicht so dringend, Da Widerspruch einzulegen. Mir aber erzählen, dass er mein Kind nicht nehmen kann, weil er zu wenig Geld über hat. Und ich doch dafür aufkommen müsste. Da passt meiner Meinung nach was nicht.


    Na mal sehen wie es weiter geht. Danke euch erstmal.

  • Naja, die Sicht verstehe ich schon. Im Regelsatz für H4 sind ja keine Unterhaltungskosten für Kinder drin - der Betrag reicht aus, damit ein Erwachsener quasi nicht verhungert.


    Insofern ist das nachvollziehbar, dass er sagt, dass er für sein Kind nicht aufkommen kann. Andernfalls könnte man ja das H4 von allen Leuten, die KEINE Kinder betreuen, um genau diesen Betrag kürzen...


    Aber das ist eher wohl ein politisches Problem und im Grunde nicht Deines. Du müsstest Dir allerdings, wie ich finde, überlegen, wie Deine Kinder beim Vater wohnen wollen. Willst Du, dass sie nur Instant-Nudeln und Fertigpizza bekommen oder irgendwas gesundes Essen? Kann man da nicht einen Kompromiss schließen? Dass er Dir für das Wochenende, wo er die Kinder hat, Nachweise über (gesunde) Einkäufe gibt und Du auf freiwilliger Basis einen Teil davon bezahlst? Immerhin hast Du ja an den Tagen, an denen die Kinder nicht bei Dir sind, auch keine Verpflegungskosten für sie.

  • An sich wäre das sicher machbar. Wenn man denn ein einigermaßen gutes Verhältnis hätte. Wäre schön, wenn er annähernd so gute Ideen hätte wie Du..


    Das mit dem Regelsatz ist für mich auch nachvollziehbar. Aber wenn er dann vor meinem Kind sagt, er könne ihn nicht nehmen da er nur noch 50,- für August übrig hat, und er schließlich dieses Wochenende zum Polterabend und dann den Tag darauf zur Hochzeit eingeladen ist, wo er natürlich gerne teilnehmen und was schenken möchte, wird mit schlecht. Zumal es eben sein WE wäre.. Schieben oder so, ist für mich kein Problem. Aber diese Art und Weise finde ich ekelhaft. Sorry. Da fehlt mir jegliches Verständnis.. Für Klamotten, Konzerte und Co. reicht sein Regelsatz allemal... Und wenn das Geld für mein Kind so sehr fehlen würde, hätte man sich ja mal dahinter klemmen können, warum dem Antrag nicht zugestimmt wurde..


    Aber warum auch.. So kann man ja n Grund vorschieben.

  • Hi,


    vielleicht habe ich mich zu kompliziert ausgedrückt. Jetzt mal klarer. Du musst ihm überhaupt nichts zahlen. Wirklich nicht. Die einzige Frage ist, ob du dem Job-Center hättest Auskunft geben müssen. Du sorgst für das Kind finanziell alleine, neben der Betreuung.Es ist nicht nachvollziehbar, dass du nun neben der ja nicht preiswerten "Aufzucht der Brut" auch noch einen Umgang finanzieren sollst, den der Vater finanzieren muss. Dass ihm das JC die Umgangstage nicht finanziert, das kann viele Gründe haben. Nicht dein Bier.


    Herzlichst


    TK

  • Ok. Das war eine tolle, klare Antwort.. ;) Da sich bei mir niemand erkundigt hat, ob und was ich an Geld habe, ist es mir eigentlich auch einerlei. Dann soll mein Ex die Suppe mal schön alleine auslöffeln. Danke.


    Schönes Wochenende.

  • Ich glaube, da mischen sich Befindlichkeiten in die Sachebene...


    Wenn man langfristig zu einer Hochzeit eingeladen ist, dann kann man da nicht ohne Geschenk aufkreuzen. Ich habe nur 1-2 Monate von H4 leben müssen, aber es ist ECHT eng. Und wenn er zu der Hochzeit geht, dann ist das Geld sicher vom Mund abgespart...


    Sicherlich kann er an seiner Einkommensseite was ändern. Es gibt ausreichend leidensgerechte 1€-Jobs, mit denen man sich im Monat 120-180€ anrechnungsfrei dazu verdienen kann (weil kein Einkommen, sondern Erstattung des Mehraufwandes) - für 30 Stunden in der Woche, wo man sich echt nicht kaputt macht. Aber das muss eben jeder selbst wissen.


    Im Kern hast du (aus meiner Sicht) zwei Möglichkeiten: Entweder Du unterstützt ihn in einem gewissen Rahmen freiwillig oder nicht. Ersteres führt dazu, dass Dir schlecht wird und Dein Kind Kontakt zu seinem Vater hat. Letzteres dazu, dass es Dir besser geht und das Kind den Kontakt nicht hat. Kostet Dich das wirklich so viel Überwindung?


    Aber damit will ich auch schließen - letzten endes ist das eine hochpersönliche Entscheidung.

  • @ Papa, wenn du mal die Miete rausrechnest, dann hat sie doch auch nicht mehr als der Vater an Geld zur Verfügung. Und die Versorgung eines Kindes für ein-zwei Wochenenden im Monat mit Fressalien, die ist auch für ALG II Empfänger möglich. Schau mal, was im Warenkorb so alles berücksichtigt ist. Und der ist ja Berechnungsgrundlage für ALG II. Also ein Kind mit einem Pott Nudeln zu verköstigen, mit gesunder selbstgekochter Tomatensauce, das ist auch bei ALG II drinne. Und, ALG II langt auch wirklich zu mehr als nur nicht zum Verhungern. Wie finanzieren denn ALG II Empfänger ihre Autos?


    Wieso soll hier die Mutter, die in etwa dasselbe hat wie der Vater diesen noch unterstützen? Wenn er den Umgang von dem Geld abhängig macht, sorry, dann ist das ein Rabenvater, gut, dass das Kind mal merkt, wer auf seiner Seite ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Anja.


    Mein Ex erzählte mir, dass sein Antrag auf eine temporäre Bedarfsgemeinschaft abgelehnt wurde, weil sie von mir keinerlei Auskünfte zum Einkommen hätten.


    Das ist wohl ein Mißverständnis. Das Jobcenter wird wohl deinen Ex aufgefordert haben, irgendwelche Nachweise, Belege etc., von dir zu besorgen. Das JC weiß natürlich, das es nicht immer so einfach ist, Nachweise von Dritten zu besorgen. Also von denen, die erst einmal selber gar nichts mit dem Jobcenter zu tun haben. Wenn jemand vom JC dazu aufgefordert ist, dann muß der sich in der Regel bemühen, solche Nachweise von Dritten zu erlangen. Er wiederum kann aber natürlich kaum jemanden dazu zwingen, ist also vom Wohlwollen des Dritten abhängig. In dem Fall muß man als Betroffener also den Dritten höflich fragen und wenn der Dritte (in diesem Fall du) nicht mitarbeiten will,
    dann geht der Betroffene eben wieder zum JC, zuckt mit den Schultern und sagt:"Ich habe es versucht, hat aber nicht geklappt."
    Damit hat derjenige seine Mitwirkungspflicht gegenüber dem JC erfüllt. Falls es dann eine Gesetzesgrundlage gibt, kann das Jobcenter auch durchaus selber Auskünfte von Dritten einfordern (z. B. über den Anspruchsübergang aus §33 SGB II).
    Über seine weiteren Möglichkeiten hat ihn das Jobcenter, wie üblich, nicht aufgeklärt und die Frist für einen Widerspruch ist längst verstrichen. Das ist aber allein sein Problem.


    timekeeper : Ich werde meine 4 Besuchskinder sicherlich nicht regelmässig mit Nudeln in Tomatensoße abspeisen ( wobei das vielleicht eine Tüte Nudeln und 1/2 Liter Wasser mehr wäre als für ein Kind) und ich fahre auch kein eigenes Auto.


    Zitat

    ALG II langt auch wirklich zu mehr als nur nicht zum Verhungern


    Wenn ich sowas lese, geht mir die Mütze hoch. Lebe mal ein Jahr mit Hartz IV und dann reden wir weiter. Die Leistungsempfänger haben nicht nur deswegen Stromschulden, weil sie ihre Plasmafernseher und Apple Tablets 24/7 am Laufen haben. Das ist billige Polemik.

  • Ich bin ganz und gar nicht polemisch. Und glaub mir mal, es ging mir nicht immer gut im Leben. Die Kinder allein (auch finanziell) augezogen, gearbeitet. Mir hat keiner meine Warmmiete bezahlt. Keiner meine Kinderfrau (Horte und Kindergärten gab es damals noch nicht in dem Ausmaß. Nur, sorry, für 4 Tage im Monat ein Kind essenstechnisch zu versorgen, da braucht es wirklich nur Cents. Nö, für Lebensmittel geb ich in der Regel nicht mehr aus, als jemand der ALG II erhält, auch ausgeben könnte.


    Die Frau hier hat doch weniger als er. Sie sorgt nämlich allein für das Kind, und Kinder sind teuer, rechne doch mal. Und es ist doch wie bei allem. Einige können mit Geld umgehen, einige nicht.


    Er muss seine Probleme lösen, sie ist dafür nicht verantwortlich.


    Herzlichst


    TK

  • Das Thema driftet etwas ab. Ich stimme aber Fresh_Debugged insofern zu, als das das Problem mit H4 erst mittel- bis langfristig sichtbar wird, weil dann eben doch irgendwann mal der Schrank kaputt geht oder der Teppich durch ist oder neues Geschirr angeschafft werden muss. Zum Thema Ernährung gibt es recht viele "Studien" , z.B. das hier:
    https://www.welt.de/politik/ar…hrung-nicht-moeglich.html
    Es stimmt natürlich - und da stimme ich Dir zu, dass immer die Frage im Raum steht, ob man WILLIG ist, was möglich zu machen. Ich selbst stelle fest, dass mit Kindern am Wochenende bei Regen in der Wohnung sitzen eine "mittelgute" Idee ist. Also macht man irgendwas,das Geld kostet. Macht man das nicht, werden die Kinder recht schnell nicht mehr so gern zum Papa wollen, weil es da langweilig ist. Soziale Teilhabe ist ja durchaus auch nicht umfangreich in den H4 Satz eingeplant.


    Und die Probleme sind ja nicht "seine" - dass er H4 bezieht, schon. Dass die Kinder nicht besonders gut versorgt werden am WE, eben doch das von beiden. ICH jedenfalls würde mit meiner H4-beziehenden Ex ins Gespräch gehen, wo man helfen kann, was man möglich machen kann etc. Das kann Geld sein, könnten aber auch günstige Kochtipps sein / Unternehmungstipps etc. Voraussetzung dafür wäre aber eine gute Kommunikation und die ist leider bei vielen defekt.

  • Hallo,


    gesetzlich ist alles klar.
    aber hier treffen zwei Ansichten aufeinander, Anja versus EX.


    Anja sagt der EX sitzt "stinkfaul" zu Hause rum,
    Sein Antrag wurde abgelehnt. ( auch beim "Amt" ist manches Ermessungssache). Wenn ein
    "Sachbearbeiter" den guten Willen dahinter bemerkt kann er auch mal pro entscheiden.


    Der Ex ist wohl der Meinung " er tut alles was er kann".


    Er hat z.B. die Möglichkeit sich mal bei der Tafel umzusehen,( nicht erschrecken,die Lebensmittel sind
    z.T. wirklich top). Ich arbeite 2 x wöchentlich erhrenamtlich bei der Tafel.


    dass mit Kindern am Wochenende bei Regen in der Wohnung sitzen eine "mittelgute" Idee ist. Also macht man irgendwas,das Geld kostet


    Es muss doch kein Geld kosten. z.B. wandern (Lebensmittel/Getränke mitnehmen).


    wie du schon schreibst man muss "willig" sein.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ach @ edy, du rennst bei mir offene Türen ein. Ja, auch bei uns sind die Lebensmittel aus der Tafel top. Und man kann preiswert kochen, wirklich. Ich hatte weiter oben die Tomatensauce spontan genannt, wobei ich nicht Tüten meinte. Bei uns derzeit 1 kg Tomaten ca 1 €. Schnetzeln, eine Zwiebel dazu, würzen, evtl. mit anderem Gemüse anreichern, über Nudeln, fertig. Lecker, gesund, preiswert. Nur, es gibt ja inzwischen Kochkurse für ALG II Empfänger. Seufz, was ich da auch sehe, was die kaufen, ganz ehrlich, das leiste ich mir nicht. Muss man sich nicht wundern, wenn man da finanziell nicht zurecht kommt.


    Und es scheint sich auch mehr und mehr die Vorstellung breit zu machen, dass die Umgangswochenenden Bespassungswochenenden sein müssen. Das ist doch Quatsch. Die Kinder sollen am Alltagsleben des Umgangselternteils teilnehmen. Das kann mal ein Zoobesuch sein. Kann aber auch gemeinsam putzen, lesen, spielen sein. Die guten alten Brettspiele z.B. Gemeinsam kochen, auch Marmelade einkochen (davon dann was nach Hause mitgeben) und vieles andere mehr. Turmfalken an der Kirche beobachten (die schlüpfen bei uns zur Zeit gerade), ach, da fällt mir so viel ein. Wirklich. Alles ganz preiswert bis umsonst.


    Noch ein Tipp: in "meinem" Rot-Kreuz-Laden türmen sich ganz tolle gebrauchte Spiele, Puzzles, was weiss ich. Prima erhalten. Stück für 1-3 €.


    Herzlichst


    TK

  • Tach,


    mit dem Tafelfrass hier habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht. 2x da gewesen. Bei Obst und Gemüse alles matschig, schimmelig (weißer Pelz) und in Gläsern oder Kunststoffverpackungen schon rein äusserlich alles andere als appetitlich. Abgesehen davon frisieren die Discounter damit ihre Steuerunterlagen, obwohl es Staatsaufgabe wäre, die Versorgung mit Viktualien sicher zu stellen.


    Klar kochen wir auch ganz normal, Gemüsepfanne mit Reis, Paprika, Zuccini und Zwiebeln. Oder Nudeln mit Hackfleisch. Klassische Eierpfannkuchen nur mit Mehl, Milch und Eiern. Ganz einfachen, selbst zubereiteten Milchreis. Haferflocken für 39 Cent und Kakaopulver statt die überteuerten Kellogsprodukte. Die Kinder packen beim Kochen mit an. Logisch gehen wir nicht ständig ins Kino oder in den Indoor Spielplatz mit 7 Euro Eintritt pro Nase. Und hier gibt es auch keine nagelneue XBOX, Playstation, oder dergleichen. Wir gehen raus, auf den Spielplatz, zum Klettern ins Gelände, in den Wald, zum Spazieren. An den See, an den Mittellandkanal, mit dem Fahrrad, in den Park. Geht auch nur, weil wir mobil sind. Sonst siehst du eben immer das Gleiche.


    Mit der Mutter finden solche Beschäftigungen so gut wie gar nicht statt. Gerade in den Sommerferien habe ich die Kinder mit 4 paar Socken pro Kind bekommen davon zwei Paar mit Löchern. Habe ich alles ersetzt + Unterhemden, die gab's gar nicht. Obwohl ich nicht wenig Unterhalt für die Kinder bezahle. Die Playstation, XBox und der 3D Curved Flat-TV stehen bei der Mutter, womit sich aber hauptsächlich der Stiefvater beschäftigt. Es ist schon beschämend, das die Kinder, die dort nach BGB alimentiert werden, ihre Schuhe so lange tragen müssen, bis sie auseinanderfallen. Also habe ich auch noch neue Schuhe besorgt. Das war denen eine Freude wie zu Weihnachten.


    Hier dürfen sich die Kinder ertüchtigen und selber erproben und werden ermutigt, mutig zu sein. Und sie sollen ihren Horizont erweitern dürfen. Nicht nur über Youtube Videos von fernen Ländern. Also fahren wir auch mal innerhalb Deutschlands weg, zuletzt an die Nordsee (Ferienwohnung als Selbstversorger). Dafür muss ich mich selber sehr einschränken. Nur mit ALGII, ohne die Erwerbstätigenfreibeträge, wäre das bei mir auch nicht möglich. Ich könnte mir mit der Umgangsknete ja auch einen schönen Lenz machen, die Kinder am Wochenende vor dem TV parken und mit Einheitsfraß abspeisen. Aber ich möchte auch nicht die nächste Generation Sofahocker heranziehen. Also zahle ich drauf, betrachte das aber als "Investition". Das tue ich gerne.


    Zitat

    Turmfalken an der Kirche beobachten (die schlüpfen bei uns zur Zeit gerade), ach, da fällt mir so viel ein


    Das ist alles schön und gut und teilweise auch wirklich toll. Aber trotzdem ist da auch mal der Wunsch, einfach mal so etwas aus der Eisdiele mitzunehmen.
    Es kostet schon Geld, ohne daß man überhaupt etwas "macht". Eine Packung Windeln zum Beispiel. Das ist richtig harte Währung.