Unterhalt neue Bez.+Kind

  • Mein Freund zahlt für sein 7-jähriges Kind aus erster Ehe.


    Für die Exfrau muß nach Vereinbarung in den Scheidungspapieren nichts mehr gezahlt werden.


    Wir sind seit 4 Jahren ein Paar und haben nun ein 8 Monate altes Kind.
    Ich befinde mich in Elternzeit und habe mit Auslaufen des Elterngeldes kein
    Einkommen mehr und sitze ihm auf der Tasche.


    Frage:


    Zähle ich als unterhaltsberechtige Person, sodass mein Freund nun 3 unterhalsbereichte Personen hat und entsprechend in der Tabelle nach unten rutscht?


    Vielen Dank,
    larun

  • Hallo,


    als nichteheliche Mutter hast du einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindesvater, wenigstens bis das Kind drei Jahre alt ist.


    Die Düsseldorfer Tabelle beim Kindesunterhalt geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Dabei ist die Rangfolge egal. Es muss sich also nicht unbedingt um Kinder handeln. Sien mehr unterhaltsberechtigte Personen vorhanden, so kommt eine Einstufung in eine niedrigere Einkommensklasse in Betracht.


    Es ist also auch im Fall, dass der nichtehelichen Mutter Unterhalt geschuldet wird, bei Vorhandensein von mehr als zwei weiteren Unterhaltsberechtigten eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle möglich.


    Letztendlich ist das aber eine Frage des Einzelfalls. Im allgemeinen dürfte aber eine Herabstufung berechtigt sein.

  • Aha, vielen Dank!


    Wir könnten uns auch vorstellen irgendwann noch ein weiteres Kind zu haben.


    Würde dann das Einkommen des Vaters abzüglich Selbstbehalt durch 3 Kinder (entsprechend Alterstufe) geteilt? Der Kindesunterhalt an die Exfrau wird also weniger, je mehr Kinder wir haben?


    Falls der Selbstbehalt dann noch nicht erreicht ist, wieviele Einkommensklassen geht man dann herunter wenn es 4 Unterhaltsberechtigte (1 Kind und 2Kinder + 1 Mutter) gibt?


    lg larun

  • Hallo,


    ja, wenn noch ein weiteres Kind hinzu kommt, dann wären drei Kinder zur berücksichtigen. Sie ständen gleichwertig nebeneinander, da eheliche und nichteheliche Kinder beim Kindesunterhalt denselben Rang einnehmen.


    Der Selbstbehalt beträgt bei einem Unterhaltsverpflichteten gegenüber seinen Kindern 900 Euro, wenn er einen Vollzeit-Job hat. Mann nimmt also das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen, und zieht davon 900 Euro ab. Der Rest wird unter die Kinder entsprechend der Tabelle verteilt. Erst dann wird die Ehefrau unterhaltsmäßig berücksichtigt.


    Bei vier unterhaltsberechtigten Personen kann es sein, dass man zwei Tabellenstufen niedriger eingeordnet wird. Das läßt sich allerdings nicht pauschal beantworten, da der Einzelfall hierfür entscheidend ist. Und es kommt darauf an, wo genau das Einkommen liegt. Ist man gerade am Rand einer Tabellenstufe oder in der Mitte. Wie gesagt, die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten (egal, welcher Rangstufe aus). Das muss irgendwie berücksichtigt werden, wenn nun vier Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. Wahrscheinlich wird es eine Herabstufung um zwei Tabellenspalten geben.


    Gruss

  • Vielen Dank!
    Nun wär da nur noch eine Frage.


    Wer legt die Höhe des Kindesunterhaltes fest? Die Ex-Frau möchte eine Gehaltsbescheinigung ihres Ex-Mannes. Es wären aber dann auch meine Unterlagen und die unserer Tochter dabei.


    Die Ex-Frau möchte den Unterhalt dann von Ihrem Anwalt festlegen lassen.


    Sind wir verpflichtet der Ex-Frau die Unterlagen auszuhändigen, oder nur Ihrem Anwalt?


    Hat er das Recht den Unterhalt festzulegen? Es gibt doch sicherlich "Ermessensspielräume?" Wir fürchten, dass er primär zu Ihren Gunsten entscheidet.


    lg larun

  • Hallo,


    also die Höhe des Kindesunterhalts wird letztendlich durch das Familiengericht festgelegt. Natürlich nur dann, wenn man sich darüber nicht gütlich einigen kann.
    Natürlich gibt es bei der ganzen Unterhalts Geschichte Beurteilungsspielräume. Und jede Partei wird die für sich ausnutzen.
    Die Anwältin der Ex-Frau kann den Unterhalt ausrechnen, das ist ihr gutes Recht, genauso wie es das gute Recht deines Partners ist, sich den Unterhalt selbst ausrechnen zu lassen. Sind dann Differenzen vorhanden, dann kann er den Unterhalt ja verweigern. Nun müßte die Ex-Frau für das Kind eine Unterhaltsklage erheben und dann würde das Gericht den Unterhalt bestimmen.


    Die Einkommensnachweise müssen herausgegeben werden, auch direkt an die Ex, denn die Anwältin ist ja lediglich die Bevollmächtigte, die im Namen der Ex bzw. des Kindes tätig wird.