Haus halb auf Sohn übertragen. Anspruch auf Zugewinnausgleich?

  • Meinem Mann gehört das Haus, wo wir leben. Es sind noch knapp 100000€ Kreditschulden noch drauf, auf seinem Namen.
    Ich bin mit ihm seit 8 Jahren verheiratet in gesetzlicher Gütertrennung.
    Mein Mann überträgt die Hälfte des Wertes des Hauses (ca. 600000€) seinem Sohn per notariellen Schenkungsvertrag.
    ich erscheine nirgendwo.
    Falls einer späteren Scheidung, wie stehen meine Ansprüche gegenüber dem Zugewinn ?
    Wenn ein Anspruch besteht, wie hoch ist er?
    meine Mann ist seit 1,5 Jahre in Rente, ich bin Teilzeit berufstätig!
    Wir sind steuerlich zusammen veranlagt.
    letzenlich zahle ich auch ein Teil der Schulden mit ?!
    Habe dafür auch beigetragen, dass das Haus einen Wertzuwachs hat?!?


    vielen Dank für Ihre Antw.

  • Hallo Mamie84,


    was jetzt ?


    Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?


    lg
    edy

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  • Meinem Mann gehört das Haus,


    Außerdem, wenn nicht, wäre zu klären, wann das Haus von wem angeschafft worden ist (vor der Ehe oder in der Ehe).


    Es ist völlig wurscht, wann die Hütte angeschafft wurde.


    Bei Gütertrennung kann er damit machen, was er will. Bei Zugewinngemeinschaft ist er wegen § 1365 BGB daran möglicherweise gehindert.

  • Hi,
    scheinbar ist meine gestrige Antwort nicht angekommen.


    also, wir leben in Güterstand der Zugewinngemeinschaft!


    ich habe während der Ehe eine Wohnung auf meinem Namen gekauft. Es sind noch ca 100000 € Schulden drauf!
    Heutiger Wert der Whg ca 220000 €

  • Hallo Mamie84,


    scheinbar ist meine gestrige Antwort nicht angekommen.


    kannst du doch überprüfen nach betätigen der Eigabetaste.


    Bei Zugewinngemeinschaft gilt:
    Dem Endvermögen ist das Vermögen hinzuzurechnen, was der jeweilige Ehegatte in den letzten zehn Jahren vor Zustellung des Scheidungsantrages verschenkt, verschwendet in Form von Trink- oder Spielsucht etc. oder zu einem geringen Preis verkauft hat. Sofern der andere Ehegatte mit dem Verschenken des Vermögens einverstanden war, fällt dieses nicht in das Endvermögen. Die Hinzurechnung setzt allerdings voraus, dass der Ehegatte bei Stellung des Scheidungsantrages überhaupt noch Vermögen hat.


    edy

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  • Ist es so, dass mein Anspruch an dem Zugewinnanteil durch die Schenkung an dem Sohn, sich gemindert hat? Oder verloren gegangen ist?
    bis heute weigert sich mein Mann, mir den notariellen Schenkungsvertrag (zw. Ihm und seinem Sohn) zu zeigen!?
    wie gesagt, das Haus gehörte ihm vor der Ehe. Wir leben seit 15 Jahren zusammen, davon sind wir seit 8 Jahren verheiratet!

  • Meinem Mann gehört das Haus, wo wir leben. Es sind noch knapp 100000€ Kreditschulden noch drauf, auf seinem Namen. Ich bin mit ihm seit 8 Jahren verheiratet in gesetzlicher Gütertrennung. Mein Mann überträgt die Hälfte des Wertes des Hauses (ca. 600000€) seinem Sohn per notariellen Schenkungsvertrag. ich erscheine nirgendwo. Falls einer späteren Scheidung, wie stehen meine Ansprüche gegenüber dem Zugewinn? Übrigens: Ich habe bereits einen Anwalt kontaktiert. Wenn ein Anspruch besteht, wie hoch ist er? meine Mann ist seit 1,5 Jahre in Rente, ich bin Teilzeit berufstätig! Wir sind steuerlich zusammen veranlagt. letzenlich zahle ich auch ein Teil der Schulden mit ?!
    Habe dafür auch beigetragen, dass das Haus einen Wertzuwachs hat?!?
    vielen Dank für Ihre Antw
    .


    Wurde die Frage schon beantwortet, ob es einen entsprechenden notariellen Vertrag gibt?

  • Naja,
    wenn sich den Mann weigert den Notariellen Vertrag vorzulegen existiert dieser im Trennungsfalle für dich einfach nicht.
    JETZT würde auch der Vertrag dir nichts helfen - es gibt nichts was du da "präventiv" machen könntest.