Kindsvater zieht 800 km weg...

  • Hallo,


    ich lebe vom Vater meiner Tochter getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber geteiltes Sorgerecht.
    Bisher war der Umgang so geregelt das der Vater meiner Tochter sie jedes zweite Wochenende bei sich hatte und im Sommer in den Ferien für 4 Wochen.
    Vor ein paar Tagen eröffnet mir der Kindsvater das er in ein anderes Bundesland zieht. Entfernung 800 km.
    Er verlangt das ich ihm erlaube meine Tochter für ein halbes Jahr zu haben. Sie soll ein halbes Jahr bei ihm sein und ein halbes Jahr bei mir.
    Ich habe das sofort abgelehnt.
    Meine Tochter ist 5 Jahre alt und kommt nächstes Jahr in die Schule. Sie lebt bei mir mit ihren Geschwistern und hat hier ihre Freunde.


    Meine Frage ist nun....sollte es wegen dieser Sache vor Gericht gehen, hat der Kindsvater überhaupt eine Chance das durchzusetzten?


    Danke schon mal für Eure Antworten.


    Jazzemann

  • Hallo Jazzemann,


    Ich denke kein Gericht in Deutschland wird seinem Wunsch entsprechen.


    Wie soll das denn in der Praxis aussehen?


    Kind 6 Monate Schule in Bundesland 1 dann 6 Monate in Bundesland 2 ?


    Wie sollten die Eltern sich dann mit ihrem Arbeitsplatz verhalten? usw.


    Oder sollen beide jeweils ALGII beantragen?


    vG
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,
    danke für deine Antwort.
    Ja genau so stellt er sich das vor. Halbes Jahr bei ihm, dann dort auch zur Schule gehen und halbes Jahr bei mir und dann bei mir in die Schule gehen.
    Vor allem wäre meine Kleine dann ein halbes Jahr weg von ihrem gewohnten Umfeld, ihrer Familie, Geschwistern und Freunden.


    Ich verstehe manche Väter nicht. Er zieht weg ohne daran zu denken das er hier eine Tochter hat, die ein Recht auf den Umgang mit ihm hat.
    Er zieht nicht aus beruflichen Gründen weg, sondern aus rein privaten.


    Jazzemann

  • Hallo,
    Sicher gibt es Mütter die sich ebenfalls unverantwortlich verhalten.
    Ebenso gibt es viele Väter die sehr um ihre Kinder bemüht sind.Keine Frage!
    Deshalb schrieb ich auch "...manche Väter.."
    Ich kann jetzt auch nur von meiner Situation ausgehen.
    Ich würde nicht mal im Traum daran denken mich von meunen Kindern so weit zu entfernen
    .
    Jazzemann

  • Hallo Jazzemann,


    Ja da sind Männer und Frauen gleich.


    Oft wissen beide nicht, dass Kinder Vater und Mutter brauchen (auch nach der Trennung)


    edy

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  • Hi,
    Ja da hast du Recht!
    Viele vergessen auch das Sorgrrecht eine Sorgepflicht mit sich bringt.
    Manch ein Elternteil entfremdet sich freiwillig von seinem Kind.
    Das ist sehr schade.


    Jazzemann

  • Hi,


    Sorgerecht im juristischen Sinne hat nichts mit "sich um ein Kind kümmern" zu tun. Sorgerecht, das sind überrspitzt formuliert, einige wichtige Unterschriften bis zur Volljährigkeit. Um was es hier geht, das ist das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Umgang, den kann man auch in der Entfernung sinnvoll gestalten. Eben seltener und dafür länger. Ist mit zunehmendem Alter der Kinder und zunehmenden eigenen Interessen ohnehin angesagt. Aber "Wechselmodell", was hier vom Vater in einer sehr speziellen Form praktiziert werden soll, das wird bei der Entfernung nichts. Einfach, weil es nicht funktionieren kann. Ich würde dem Vater schriftlich (per Einschreiben) mitteilen, dass Du dem aus Gründen fehlender Praktikabilität nicht zustimmen kannst, und anheim stellen, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. Ihn außerdem bitten, dir mitzuteilen, wie er in Zukunft das Umgangsrecht gestalten möchte. Und dann abwarten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    vielen Dank auch dir für deine Nachricht.
    Mir ist klar das Sorgerecht nicht viel mit dem Umgangsrecht zu tun hat.
    Dennoch bin ich der Meinung das ein Sorgerecht eben auch Pflichten dem Kind gegenüber mit sich bringt. Ich als Mutter kann ja auch nicht einfach etwas entscheiden ohne an meine Kinder zu denken.
    Deinem Tipp mit dem Einschreiben an den Kindsvater werde ich folgen. Danke dafür.
    Ich frage mich auch ob es sinnvoll wäre jetzt schon einen Anwalt einzuschalten?


    Viele Grüße,
    Jazzemann