Hallo,
ich habe da folgendes Problem:
Mein Mann und ich leben seit 2008 dauerhaft getrennt, da wir noch befreundet sind haben wir die Scheidung aus Kostengründen bisher nicht angestrebt.
Ich war immer Vollzeit berufstätig.
Nun bin ich erkrankt und bekomme Krankengeld. Eine Reha steht an.
Nach der Reha bin ich im besten Fall wieder arbeitsfähig und kann ALG 1 und aufstockend ALG 2 beantragen, da der Job weg ist. Evtl steht auch eine Umschulung an.
Jetzt habe ich zufällig gelesen, dass auch nach langer Trennung der Ehegatte zu Trennugsunterhalt herangezogen werden kann- dies war uns überhaupt nicht klar.
Nun meine Frage- kann mir jemand was über die Höhe seines Eigenbedarfs sagen? Was er ggf in welcher Höhe einkommensmindert geltend machen kann Fahrkosten, Abtrag Eigenheim, Kredite usw. Er ist LKW Fahrer, dürfen Spesen und steuer+ sozialvers-freie Nachtschichtzulagen berücksichtigt werden?
Vielen Dank