Realsplitting; Steuererklärung der Unterhaltsempfängerin; Pflichten?

  • Ein freundliches Hallo in die Runde,


    nachdem hier einige Male lesenderweise das Forum kennenlernen durfte, habe ich mich jetzt angemeldet. Hintergrund ist, dass ich selbst eine Frage habe, zu der in bisher im Netz keine (befriedigende) Antwort gefunden habe. Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der Materie aus. Vorweg schicken möchte ch auf jeden Fall, dass ich vor dem Posten hier überlegt habe, ob mein Anliegen in dieser Rubrik richtig ist. Falls jemand von den Forum-Verantwortlichen anderer Meinung ist: bitte nicht böse sein; einfach verschieben.


    Zum Sachverhalt:
    Ich bin seit 2015 - nach 36-jähriger Ehe - geschieden und mittlerweile wieder verheiratet. Das Familiengericht in erster Instanz und das Oberlandesgericht in zweiter und zugleich letzter Instanz haben mich zu einem nachehelichen Unterhalt bis 2023 verurteilt. Zu dem Zeitpunkt gehe ich in den Ruhestand. Die Fakten sind wohl unumstößlich; damit habe ich mich abgefunden.


    Um zumindest etwas von den Unterhaltszahlungen zu haben, wende ich das "begrenzte Realsplitting" an. Das bedeutet, bei mir werden die Unterhaltszahlungen in voller Höhe einkommensmindernd berücksichtigt. Andererseites muss meine Ex-Frau diese Zahlungen bei sich in der Steuererklärung angeben und versteuern.


    Meine Ex-Frau ist erwerbsunfähig und hat eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen. Zusammen mit den Versorgungsbezügen (ich bin Beamter) aus dem Versorgungsausgleich - sie erhält diesen Betrag bereits - bleibt sie jedoch immer noch unter den steuerlichen Freibeträgen für Alleinstehende. Erst mit den Unterhaltszahlungen, die sie als "Sonstige Einkünfte" erklären muss, wird sie steuerpflichtig.


    Um diesen Vorgang für beide Seiten zufriedenstellend zu behandeln, hat der Gesetzgeber die "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung geschaffen. Hier bestätigt die Ex-Frau, dass sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist. Im Gegenzug habe ich erklärt, ihr die Nachteile aus ihrer Steuererklärung abzunehmen - Nachteilsausgleich genannt.


    Während ich noch auf meinen Steuerbescheid warte, hat meine Ex-Frau ihren Steuerbescheid bereits erhalten und über ihre Anwältin an mich weitergeleitet. Vrbunden damit die Aufforderung, den Steuerbetrag bis zum genannten Datum zu begleichen.


    So weit, so gut. Bis hierher ist alles okay und an dem Vorgehen gibt es nichts auszusetzen.


    Allerdings habe ich den Steuerbescheid meiner Ex-Frau geprüft und festgestellt, dass ihrerseits keine Sonderausgaben, hier: Kfz-Haftpflicht-Versicherung und private Haftpflichtversicherung geltend gemacht wurden. Beide Versicherungen wären absetzfähig und würden sich auch steuermindernd auswirken. Ich habe daraufhin die RA'in meiner Ex-Frau angeschrieben, sie darauf hingewiesen und um Hergabe eines korrigierten Steuerbescheides gebeten.


    Die Antwort der RA'in kam postwendend nach zwei Tagen. Hierin hieß es, dass die festgesetzte Steuer ausschließlich auf den sonstigen Einkünften beruhe und somit vollumfänglich von mir zu tragen seien. Sie ist nicht darauf eingegangen, dass meine Ex-Frau die beiden Versicherungen hätte steuermindernd geltend machen können, um mir (!) somit zumindest eine leichte Ersparnis zukommen lassen können.


    Jetzt meine eigentliche Frage:
    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass der zwar geschiedene und Unterhalt beziehende Ehegatte verpflichtet ist, alles zu tun, um den Zahlungspflichtigen zu ermöglichen, Zahlungen zu reduzieren, solange für den anderen Teil keine unangemessenen Hürden zu bewältigen sind und selbst dann, wenn dieser keine unmittelbaren Vorteile davon hat. WIe gesagt: dieser PAssus spukt in meinem Kopf herum. Dummerweise habe ich aber keine verwendbare (= juristisch auch haltbare) Bezugsquelle dafür.


    Auch wenn es sich hierbei nur um bummelig 62 Euro an Steuerersparnis handelt. Für mich ist das aber viel Geld.


    Ist jemand in einer ähnlichen Situation oder kann mir anderweitig weiterhelfen?


    Ich bedanke mich auf jeden Fall schon einmal für eure Aufmerksamkeit und die Zeit, die ihr für das Lesen dieses Beitrages aufgebracht habt.


    Danke und liebe Grüße
    hps