Minderjähriger in Ausbildung mit eigener Wohnung

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn (17 Jahre) befindet sich im ersten Ausbildungsjahr und ist im Mai in eine eigene Wohnung gezogen. Vorher hat er bei mir gewohnt und sein Erzeuger hat monatlich fast 500€ Unterhalt gezahlt. Mein Sohn bekommt ca. 650€ Ausbildungsvergütung ausbezahlt.
    Nun meint sein Erzeuger, dass es nicht mehr Unterhaltspflichtig sei, aber freiwillig 150€ monatlich an seinen Sohn zahlt.


    Ist das alles so korrekt????


    Sicher steht meinem Sohn ja auch das Kindergeld zu, welches er ja in voller Höhe von mir bekommt. Also muss ich mit einem sehr geringem Einkommen noch das Kindergeld abzweigen, sein Erzeuger mit einem sehr hohen Einkommen aber lediglich die kleine freiwillige Zahlung.
    da stimmt doch irgendetwas nicht, oder?


    Vielen Dank für Eure Antworten! :)

  • Hi,


    ich fürchte, meine Antwort wird dir nicht unbedingt gefallen. Trotzdem, ich fang mal an. Wenn der Sohn volljährig ist, was ja demnächst passiert, hat er materiell-rechtlich gar keinen Anspruch mehr auf Unterstützung von Vater oder Mutter, weil er incl. Kindergeld über 735 € zur Verfügung hat.


    So, jetzt zur Übergangsphase, um die es geht. Kindergeld steht dem zu, der das Kind finanziert, wenn das Kind einen Abzweigungsantrag stellt, dem Kind direkt. Dir aber nicht. So, jetzt eine ganz grobe Berechnung. 90 € Aufwandentschädigung sind vom Lohn des Kindes in Abzug zu bringen, es gibt auch Gerichte, die meinen, bei auswärtiger Unterbringung sei gar nichts in Abzug zu bringen. Bleiben 560 € übrig oder eben die ganze Vergütung des Azubi. Da sollte man in die Richtlinien des OLG schauen, welches zuständig ist. 280 € sind also im Minimum anzurechnen. Dazu dann noch das Kindergeld, ob in dem Fall hälftig oder voll, das müsste ich noch überprüfen.


    GEhe ich mal nur von dem für das Kind günstigsten Fall aus, so sind nur 280 € anzurechnen plus hälftiges Kindergeld, das wären etwa 370 €. 500 € - 370 € sind 130 € Restanstpruch. Wie geschrieben, eine ganz oberflächliche Berechnung, die aber zeigt, dass das Angebot des Vaters noch absolut im Rahmen liegt. Ich würde es annehmen.


    Noch eines in Ergänzung. Unterhalt ist dazu da, das Leben des Unterhaltsberechtigten zu finanzieren. Allein die Tatsache, dass jemand viel verdient, bedeutet nicht, dass er automatisch alles mit Unterhaltsberechtigten teilen muss. Und mal ganz ehrlich: 990 € monatlich netto für einen Azubi im 1. Lehrjahr, das ist doch gar nicht so schlecht, oder?


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antwort!
    Na klar gefällt mir Sie nicht so richtig, aber ich wollte auch mal wissen ob das alles so korrekt ist, was der Vater da vorgerechnet hat.
    Von daher wurde mir hier schnell geholfen und dafür ein großes DANKESCHÖÖÖÖÖÖN!

  • Hallo Silke,


    was mich stört ist das Wort "Erzeuger". ( klingt, als wenn euer Sohn ein landwirtschaftliches Produkt sei).


    Also muss ich mit einem sehr geringem Einkommen noch das Kindergeld abzweigen,


    Dürfte sich ausgleichen, da nun die Kosten für den Sohn(Wohnung,Essen,Kleidung,Taschengeld usw) wegfallen.


    vG
    edy

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