Hallo liebe Mitglieder,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, eine Recherche konnte leider nicht alle meine Fragen beantworten.
Ich bin Student und werde demnächst 18 Jahre alt. Ich lebe bei meinem Vater, dieser verdient Netto ca. 2500€ monatlich. Meine Mutter verdient ca. 4500€ Netto und ist Beamtin. Momentan zahlt sie meinem Vater für mich monatlich 481 Euro, was ein Gericht entschieden hat. Mein Vater bekommt auch das Kindergeld für mich. Wie sieht das aus, wenn ich 18 Jahre alt werde? Meine Mutter behauptet, sobald ich volljährig bin, müssen meine Eltern die Unterhaltszahlungen für mich nach dem Einkommen anteilig aufteilen. Stimmt das? Danach müsste sie mir, nach ihrer Erklärung, nur noch ca. 350€ zahlen und nicht mehr 481€. Leistet mein Vater nicht seinen Teil, indem er Naturalunterhalt bereitstellt?
Vielen Dank im voraus,
Max!
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Hi,
wenn ein Kind 18 ist, werden die Karten neu gemischt. Einmal ist das Kindergeld voll auf den Anspruch anzurechnen, nicht nur hälftig, zum anderen fließt auch das Einkommen des bisherigen Betreuungselternteils in die Berechnung mit ein. Die Jahreseinkommen der Eltern sind also zu bereinigen, dann zu addieren, anschliessend ist der Monatsbedarf auszurechnen, in den ermittelten Betrag ist dann das Kindergeld mit einzubeziehen. Der ermittelte Unterhaltsbetrag ist dann zu quoteln. Das ist mal so eine ganz grobe Einführung. Dann kommen wir zu dem Punkt, an welchem das Elternteil, bei dem das Kind lebt, eben seinen Anteil in Naturalien leistet oder aber in Geld.
Da gegen die Mutter ein Titel besteht, wäre jedoch zunächst zu prüfen, ob dieser über die Volljährigkeit hinaus geht, es ist weiterhin zu prüfen, ob sich die Verhältnisse bei den Eltern dadurch ändern, dass das Kind nicht mehr priviligiert ist, sondern der Rangigkeit ziemlich weit nach hinten rutscht.
Herzlichst
TK
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Hallo fredelchen,
ob die Mutter wirklich weniger zahlen muss bezeifele ich.
Der wahrscheinliche Denkfehler: sie geht davon aus dass der Unterhaltsbetrag gleich bleibt.
Richtig ist aber wie @TK schon schrieb, dass beide Einkommen zusammen addiert werden. Damit entsteht
natürlich ein viel höherer Bedarf, der dann im Verhältnis zum jeweiligen EK zu zahlen ist.
vG
edy -
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich glaube, ich blicke da jetzt etwas besser durch: Das Einkommen meiner Eltern muss addiert werden. Daraus ergibt sich dann mit der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt, der mir zusteht. Abzüglich des Kindergeldes müssen meine Eltern diesen Unterhalt zusammen für mich aufbringen. Das Verhältnis der Unterhaltszahlungen zwischen meiner Mutter und meinem Vater wird durch das unterschiedliche Verhältnis ihres Einkommens bestimmt, wovon man aber zuerst noch den Selbstbehalt von 1300€ abziehen muss. Ist das so richtig? Und wie sieht das aus, wenn ich mir einen kleinen Nebenjob zulegen möchte?
Nochmals Danke, für die Hilfsbereitschaft,
Max -
Hallo,
VIst das so richtig? Und wie sieht das aus, wenn ich mir einen kleinen Nebenjob zulegen möchte?
Nochmals Danke, für die Hilfsbereitschaft,
Max
ja so richtig.
Beim Nebenjob kommt es auf die Höhe der Stunden sowie des EK an.Im Normalfall sind diese Jobs überobligatorisch,werden also nicht angerechnet.
lg
edy -
Hi,
und bitte nicht vergessen, dass du nicht mehr priviligiert bist und außerdem die Einkommen der Eltern zu bereinigen sind.
Herzlichst
TK