Unterhalt einklagen?

  • Hallo miteinander!


    Ich habe eine viereinhalb-jährige Tochter. Von dem Vater lebe ich seit jetzt fast vier Jahren getrennt. Er hat seit der Trennung keinen Unterhalt gezahlt, ich beziehe seit ca. Juni 2006 Unterhaltsvorschuss. Der Vater hat immer Versprechungen gemacht, er zahlt den Unterhalt, hat es dann doch nicht gemacht.


    Jetzt habe ich mich an das Jugendamt gewandt, die den Vater dazu aufgefordert haben, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen um den Unterhalt festlegen zu können. Dieser verweigerte das mit der Begründung, er zahlt für das Kind keinen Unterhalt, weil er es nicht sehen darf. Kurze Anmerkung dazu: Bis August 2009 hatte das Kind regelmäßigen Kontakt zum Vater. Nach der Drohung, er würde das Kind nicht mehr sehen, wenn er keinen Unterhlat zahlt, antwortete er, dass es dann halt so sei (zeigte also nie wirklich ein Interesse für das KInd und für die Unterhaltszahlung). Jetzt wo er das Kind nicht mehr sieht, will er auf einmal nur zahlen, wenn er es sehen darf.


    Nun gut, das Jugendamt teilte mir dann mit, ich könne den Unterhalt einklagen. Allerdings bestünde wohl ab September 2009 ein neues Gesetz, dass bei so einer Klage nun auch die Mütter mehr mit Kosten belastet werden würden. Eigentlich hätte ich wohl gute Chancen vor Gericht, aber momentan bezieht der Vater nach einem Arbeitsunfall nur ein Verletztengeld von 32 EUR (also ca. 900EUR/Monat). Die Verletzungen sind aber wohl sehr schwer, weswegen ich nicht weiß, ob er jemals überhaupt wieder arbeiten kann und wenn doch wann er damit anfangen könnte.

    Ist es überhaupt sinnvoll, den Vater momentan auf Unterhalt zu verklagen, da er ja nur ca. 900 EUR Einkommen hat? Wie hoch sind meine Chancen, den Prozess zu gewinnen? Ich bin Studentin, beziehe nur Bafög, Kindergeld und UV und könnte es mir nicht leisten, auf den Prozess- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
    Was heißt außerdem, auch die Mütter werden nach dem neuen Gesetz mehr mit Kosten belastet?


    Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!


    MfrG

  • Hallo,


    es ist so, dass der unterhaltspflichtige Vater einen Selbstbehalt von 900 Euro hat. Erst wenn sein Einkommen diesen Betrag übersteigt, muss er den übersteigenden Teil als Unterhalt an sein Kind zahlen. Der Selbstbehalt gilt bei berufstätigen Vätern.
    Momentan steht es also nicht günstig mit der Unterhaltszahlung. Das Jugendamt muss aber Unterhaltsvorschuss zahlen. Diese Leistung kann es sich dann vom Vater wieder holen, wenn er zahlungsfähig ist.


    Im übrigen ist natürlich auch eine Unterhaltsklage möglich. Dann klagt das Kind, vertreten durch dich. Es kommt bezüglich dere kosten auf die Einkommensverhältnisse des Kindes an, nicht auf deine. Es wird also sicher Verfahrenskostenbeihilfe bekommen, so dass du die Kosten für die Unterhaltsklage nicht zu zahlen brauchst.


    Im übrigen hat natürlich die Unterhaltszahlung nichts damit zu tun, ob der Vater sein Kind sehen darf. Die Mutter darf den Umgang mit dem Kind nicht deshalb verweigern, weil der Vater keinen Unterhalt zahlt. Das Umgangsrecht ist ein solches des Kindes. Es dient dem seelischen Wohl des Kindes, wenn es guten Kontakt zu seinem Vater hat.


    LG