Frage zum UhVorsch / Unterhalt - Eltern leben nicht zusammen

  • Hallo Community,


    ich habe eine dringende Frage zu folgendem Sachverhalt: In einer Partnerschaft kommt im Dezember ein Kind zur Welt. Mutter und Vater leben nicht zusammen in einer Wohnung, der werdende Vater ist schon jetzt quasi jeden Tag da, auch am Wochenende. Und das wird sich auch nicht ändern. Offiziell wohnen beide also nicht zusammen, was sich mit der Geburt des Kindes auch noch nicht ändern wird, weil es die Mutter des Kindes noch nicht möchte. Sie sind aber zusammen und werden das auch mit der Geburt des Kindes weiterhin sein. Der Partner, der werdende Vater kümmert sich um sein Kind. Nach der Arbeit fährt er direkt zu Frau und Kind und auch am Wochenende ist er da, wie in einer Familie eben.


    Nun das Problem. Die Mutter ist im ALG2-Bezug und MUSS wohl Unterhaltsvorschuss beantragen. Ist das richtig? Das heißt der Vater muss in einer solchen Konstellation, da er leistungsfähig wäre, denn geleisteten Unterhaltsvorschuss ab Bewilligung bis zur Klärung, wieviel Unterhalt er zahlen muss - auch zurückzahlen? Und Unterhalt an die Mutter für das Kind zahlen, Geld überweisen, obwohl es im Prinzip eine Familie ist, sie aber nicht zusammen wohnen?


    Wer kann helfen?
    Ich würde mich über eine zeitnahe und aussagekräftige Information freuen.


    Vielen Dank und MfG
    Max

  • Hi,


    ich versuche es mal. Wenn der Vater nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für Kind und Frau zahlt, dann MUSS natürlich kein Unterhaltsvorschuß beantragt werden. Dann sollte es ausreichten, wenn diese Nachweise bei dem Job-Center eingereicht werden. Die Unterhaltsvorschußkasse kommt erst dann ins Spiel, wenn der Vater eben nicht entsprechend der Düsseldorfer Tabelle für das Kind sorgt und die Mutter auch nicht angemessen unterhält. Dann ist für die Versorgung des Kindes vorrangig die Unterhaltsvorschußkasse zuständig, nachrangig das Job-Center.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    danke für deine Antwort.


    Beide sind nicht verheiratet. Und wenn der Vater 150€ zahlt? Dann ist doch ein Zwang für einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss vollkommen sinnlos, weil er eh abgelehnt wird. Das heißt, zahlt der Vater im Vorfeld 150€, muss die Frau (die das dem JC vorlegt) auch nicht auf die Unterhaltsvorschussstelle?

  • Hi,


    das ist für mich jetzt auch nicht nachvollziehbar. Aber, es kann doch letztlich dahingestellt bleiben. Denn diese Zahlung befreit dich nicht von einer höheren Zahlung, wenn sie denn möglich ist und nicht von Zahlungen für die Mutter. Dir ist schon klar, dass Rumtrixerei da nicht weiter hilft?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, es geht doch nur darum - ob es eine Möglichkeit gibt, in einer solchen Konstellation keinen Bar-Unterhalt zu zahlen. Die Prüfung und die wohl nachfolgende Zahlung für den Vater existiert doch nur, weil die Mutter durch das Jobcenter den Antrag auf UV stellen muss (gezwungen wird). Sie kann ja beim JC nicht angeben, dass der Vater jeden Abend/Tag da ist und auch am Wochenende. Er schläft auch da, kümmert sich um das Kind, wie in einer richtigen Familie. Das kann die Mutter ja aber so beim JC nicht angeben, weil das dann wohl als Bedarfsgemeinschaft zählt, mit finaziellen Umstellungen. Der Vater sieht es im Prinzip (und die Mutter auch) nicht ein, da er abgeben zu müssen, er kümmere sich nicht so - wie es eigentlich ist.

  • Praktisch leben alle drei also zusammen in einem Haushalt. In einer intakten Familie, mit Kind zahlt der Vater ja auch keinen Bar-Unterhalt für das Kind. Wie schwachsinnig ist das auch. Theoretisch kann das die Mutter aber so nicht beim JC angeben und auch nicht auf dem Antrag für UV. Daher die Frage, der Vater würde ja Unterhalt zahlen, der Antrag auf UV würde eh abgelehnt werden. Natürlich sieht es der Vater nicht ganz ein, so behandelt werden zu müssen als kümmere er sich nicht um sein Kind, obwohl in der Praxis alles andere der Fall ist.

  • Hinzu kommt ja auch noch, dass das für den Vater ja auch negative Aspekte nach sich ziehen wird. Nicht die Praxis vergessen. Die Eltern sind im echten Leben nicht getrennt, wohnen quasi zusammen und der Vater kümmert sich, wie in einer richtigen Familie auch um sein Kind. Auf den Antrag für UV dürfte das aber nicht angegeben werden? Weil dann das JC quer schießt?

  • Hallo Maximilian,


    Es gibt doch bestimmt auch Foren die darauf spezialisiert sind, Hilfe zu " Tricksereien"


    zu geben? hast du es dort mal versucht?


    vG
    edy

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  • Wie bitte? Habt ihr meine Beiträge überhaupt gelesen?! Der Vater muss also auf dem Papier eingestehen, dass er sich nicht kümmert, was in der Realität aber nicht der Fall ist, nur damit die Mutter keine Probleme mit dem JC bekommt, NUR darum geht es. Versteht ihr den Sachverhalt nicht? Die Mutter müsste auf dem Antrag auf UV auch unwahre Aussagen treffen. Der Vater kümmert sich nämlich, mit Herz und auch Geld ( Nahrung, Windeln, Kinderwagen, Kleidung) und sieht sein Kind jeden Tag. Und sie wohnen in echt auch zusammen, im Prinzip. (Der Vater hat halt noch seine Wohnung.) Er muss sich nicht gefallen lasse (?) sich solchen Unterstellungen auf dem Papier zu stellen. Darum geht es! Weil es im echten Leben nicht so ist! Was hat das mit Betrug zu tun?! Der Vater würde der Mutter auch den UV zahlen, er sieht es aber nicht ganz ein sich solche Unterstellungen gefallen zu lassen, weil es in der Realität nicht so ist, nur damit die Mutter keine Probleme mit dem JC bekommt. Die einzige Möglichkeit wäre also eine Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo Max,


    was passiert denn wenn alles wahrheitsgemäß abläuft?


    edy

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  • Das ist die Frage. Dann wird das eine Bedarfsgemeinschaft? Die Mutter ist im ALG2-Bezug, der Vater nicht. Es geht hier nicht darum, dass der Vater sich nicht finanziell beteiligen will, dass macht er schon kräftig und wird es auch weiterhin tun. Darum geht es hier garnicht. In einer Bedarfsgemeinschaft zahlt der Vater keinen Bar-Unterhalt, warum auch. Er hat halt noch seine Wohnung, ist das für eine BG ein Problem? (3 Monate Kündigungsfrist, etc.). Die Mutter möchte eine BG erstmal nicht, weil der Vater dann angerechnet wird, sein Einkommen. Der Vater hätte damit kein Problem!

  • Hallo Max,


    Auch bei nichtverheirateten jeder mit eigener Wohnung gilt:


    Der Elternteil bei dem dass Kind nicht wohnt, muss dem anderen Betreuungsunterhalt zahlen


    bis zum mindestens 3 Geburtstag des KIndes.


    Also Kindesunterhalt und zusätzlich Betreuungsunterhalt für den anderen Elternteil ( wenn er leistungsfähig ist).
    Und dieser Kindesunterhalt plus evtl. Betreuungsunterhalt zieht das JC vom Bedarf ab. Wo ist dass Problem?
    Es geht doch hier um Gesetze, und nicht was die Mutter gerne nicht möchte.


    vG
    edy

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  • Hallo Max,


    Also BG, Vater kündigt Wohnung und zieht mit der Mutter zusammen. Oder das Kind lebt halt beim Vater.


    Ja mit der Mutter zusammen ziehen, dann braucht ihr evtl. kein ALGII mehr.


    Oder Kind zieht zum Vater ( kann er das mit seiner Arbeitzeit regeln?) und die Mutter hat Zeit


    zu arbeiten.


    vG
    edy

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  • Gut. Danke. Der Vater kann eins nicht mit sich vereibaren, sich Tatsachen untetstellen zu lasse, die nur auf dem Papier stehen, Folgen haben aber in der Praxis nicht zutreffend sind. Man kann alles regeln, dann.

  • Hallo Max,


    einfach immer richtige Angaben machen, dann regeln sich viele Dinge
    von alleine.
    edy

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  • Hallo, es geht doch nur darum - ob es eine Möglichkeit gibt, in einer solchen Konstellation keinen Bar-Unterhalt zu zahlen.


    Schlichtweg NEIN.
    Entweder man ist eine Bedarfsgemeinschaft, dann wird gemeinsames Wirtschaften unterstellt und automatisch angenommen das sämtliches verfügbare Einkommen zur Versorgung der gesamten Gemeinschaft genutzt wird (und somit der KU implizit gezahlt wird),
    oder aber man ist eben keine solche, dann muss der KU formell auch fließen - das tut er ja defacto jetzt auch schon.
    Eine dritte Möglichkeit - also weder eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden noch KU zu zahlen gibt es nicht.


    Aber sein Sie beruhigt,
    auch die Arge wird bezüglich EInkommensnachweisen auf sie zu kommen um zu prüfen ob sie wirklich im Rahmen Ihre Leistungsfähigkeit bezahlen oder nicht.
    Unterm Strich ist es egal ob dies die Arge oder die UHV-Kasse prüft.

  • Hallo gobberblast,


    danke für deinen Beitrag.


    Muss der Vater, die falschen Angaben der Mutter akzeptieren, wenn ja kann er dafür verantwortlich gemacht werden? Die Mutter muss und wird ja dem JC und auch dem JA (Kennst du den Antrag auf UV?) aufzeigen, dass der Vater sich quasi gar nicht kümmert. Das ist in der Realität aber nicht der Fall. (Und das ist wirklich ein Fakt.)


    Im echten Leben sieht das so aus, der Vater geht früh auf Arbeit und kommt nach der Arbeit direkt zur Mutter. Dann findet ein Familienleben statt, er schläft auch da. Auch am Wochenende ist er ganztags innerhalb der Familie anzutreffen.


    Die Mutter möchte keine BG mit dem Vater, weil sie sich nicht finanziell abhängig machen möchte... das muss der Vater ja respektieren, er muss aber die falschen Angaben nicht akzeptieren?


    Bein Antrag auf UV gibt es zum Beispiel diese Punkte:


    (6) Betreuung des Kindes


    Besteht eine schriftlich vereinbarte Besuchs- oder Betreuungsregelung?
    An wie vielen Tagen in der Woche übernimmt der andere Elternteil die überwiegende Erziehungsverantwortung?


    Auch:


    Ab Antragstellung sind unverzüglich folgende Tatsachen bzw. Veränderungen anzuzeigen:
    "jedes Eingehen einer häuslichen Gemeinschaft mit dem anderen Elternteil" eben nicht nur das "das Eingehen einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft"


    Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz müssen eingestellt werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht mindestens in Höhe der ungekürzten Unterhaltsvorschussleistung nachkommt. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil das Kind mit betreut und erzieht.


    Das heißt zahlt der Vater 150€ an die Mutter, hat sie schon kein Anspruch mehr auf UV. Kann die Mutter dem JC oder dem JA nicht vorsichtig die Wahrheit mitteilen, dass der Vater sich kümmert (der andere Elternteil das Kind mit betreut und erzieht) und quasi die komplette Zeit nach der Arbeit sich auch innerhalb der Familie bewegt? Eine BG kann das JC ja nicht unterstellen, der Vater hat noch einen eigenen Hausstand.


    Der Vater ist im Prinzip doch nicht voll Unterhaltspflichtig, würde man die Wahrheit sagen, besser die Mutter? Welche Probleme könnten denn der Mutter entstehen, wenn der Vater darauf besteht NUR wahrheitsgemäße Angaben zu machen?


    MfG


    Kann die Mutter aufgrund dessen, dass wenn sie die Wahrheit sagt UND wenn der Vater freiwillig 150€ ODER den gesetzlichen Mindestunterhalt (Zahlbetrag von 246€) zahlt auf weitere Unterhalsanspruchsprüfungen verzichten und aufzeigen das eine BG in Zukunft denkbar wäre?


    Weil mir Sozialbetrug unterstellt wurde... im Prinzip, würde der Vater akzeptieren, dass die Mutter so agiert, eigentlich unwahre Aussagen trifft... begeht die Mutter Sozialbetrug. Würde UV gezahlt werden, wäre das zu Unrecht der Fall, weil es im echten Leben nicht so ist, wie es von der Mutter dargestellt wird.


    Weil mir Sozialbetrug unterstellt wurde... der Vater verdient circa 1100€ Netto... würde aber freiwillig sogar den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlen, damit keine Mangelfallberechnung stattfinden würde. Und das nur im Sinne der Familie! (Und das ist die Wahrheit!) Es soll hier wirklich keine Möglichkeiten geben, dass das JC und oder das JA erst mal keine weiteren Unterhalsprüfungen durchsetzten möchte, wenn die wirklichen Fakten bekannt wären?


  • Hallo Max,


    Falsche Angaben machen ist in diesem Falle Sozialbetrug, den hier beide du + die KM verantworten


    müssen.


    Weiter oben schrieb ich bereits, der Vater ist dem Kind zu Kindesunterhalt verpflichtet, und der Mutter


    mindestens bis zum 3 Geburtstag des Kindes.


    Wie alt ist das Kind?


    und du schreibst:

    Wie bitte? Habt ihr meine Beiträge überhaupt gelesen?! Der Vater muss also auf dem Papier eingestehen, dass er sich nicht kümmert,



    vG
    edy

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    z.B. "Hallo"
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