Frage zum UhVorsch / Unterhalt - Eltern leben nicht zusammen

  • Hallo edy,


    der Vater ist also in der Pflicht (!!!), die falschen Angaben der Mutter zu melden? Ansonsten macht er sich strafbar?
    Das er den Wunsch der Mutter, keine BG mit dem Vater eingehen zu wollen - akzeptieren muss, ist klar.


    Und darum geht es im Prinzip, die ganze Zeit. Der Vater weigert sich bis jetzt, die falschen Angaben der Mutter hinnehmen zu wollen. Das könnte aber im Prinzip das Ende der Beziehung herbeiführen, denn wenn der Vater die wahren Angaben macht, die Mutter aber nicht, dann bekommt die Mutter ernsthafte Probleme. Und das nur, weil der Vater wahrheitsgemäße Angaben macht, die Mutter das aber nicht möchte, weil sie dann wohl weniger Geld bekommen würde.


    Der Vater hat kein Problem damit, FREIWILLIG den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen. Sondern es geht um die möglichen Konsequenzen einer Mangelfallberechnung. Wenn das JA erkennt, dass der Vater nicht zahlen kann (1100€ Netto) aber freiwillig 246€ zahlt, ist das Thema doch durch? Der Vater muss nicht damit rechnen Auflagen zu bekommen? Eine detaillierte, harte Prüfung aufgrund des eigentlichen Mangelfalls, ist nicht nötig?


    MfG


    EDIT: Kannst du bitte die maximale Zeit, die möglich ist um Beiträge zu editieren erhöhen?


    Der Vater würde also freiwillig den gesetzlichen Mindestunterhalt, den Zahlbetrag von 246€ zahlen, dass ist doch dann kein Sozialbetrug (!), der Vater könnte erst mal im Prinzip - "gar nichts" zahlen. Das würde bedeuten, weder die UV-Stelle, noch das JC müssen finanziell für das Kind aufkommen. Wer soll damit ein Problem haben und warum?

  • Hallo Max,


    Sobald du etwas ausfüllst und dann unterschreibst was nicht richtig ist, begehst du Sozialbetrug.


    Es besteht natürlich immer auch das Risiko einer Rückforderung, bei zu unrecht erhaltenen Leistungen.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo edy,


    den Antrag auf UV müssen wohl beide ausfüllen? Wenn die Mutter den Antrag auf UV - ALLEIN stellt, kann sie ja Angaben machen, welche sie möchte? Der Vater bekommt dann halt Post von einer zuständigen Stelle? Rückforderung... eben! Denn wenn der Vater das alles so hinnehmen würde, könnte er auch für eventuell gezahlten UV "später" zur Kasse geben werden, obwohl bei Antragstellung (von der Mutter) keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht wurden und ihr gar kein UV zustehen würde.


    EDIT:


    Auf dem mir vorliegendem PDF in Bezug auf den "Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)" steht ganz unter nur "Datum/Unterschrift der antragstellenden Person". Würde die Mutter da erst mal unwahre Aussagen treffen, ist der Vater erst mal am Arsch und müsste sobald er Post vom JA bekommt, den Sachverhalt richtig stellen? Weil ihm später sonst AUCH Sozialbetrug unterstellt werden kann, beziehungsweise wird. Das verstehe ich auch, der Vater gesteht ja wissentlich ein, dass die Mutter unwahre Aussagen getroffen hat. Wird der Vater überhaupt über die Aussagen der Mutter informiert? Das glaube ich nämlich nicht.

  • EDIT:


    Der Vater kann der Mutter also direkt "reinen Wein einschenken" und signalisieren, dass du keine BG möchtest ist okay, aber nicht das ich die unwahren Aussagen hinnehmen muss. Würde die Mutter das nicht verstehen wollen, sollte der Vater sich wohl besser von der Mutter trennen. Die Mutter signalisierte schon, ist eine BG unausweichlich, würde sie sich trennen. (Weil sie sich eben nicht finanziell abhängig vom Partner machen möchte.) Der Vater hat aber eigentlich keine andere Wahl, als die Fakten so darzustellen - wie sie in der Realität sind? Sonst macht er sich auch strafbar, was wohl ein eindeutiges Signal für die Mutter sein sollte, AUCH wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

  • edy, gobberblast,


    ich halte euch beide für nicht so dumm, dass ihr nicht erkennen könntet, um was es hier geht. Das Paar hat sich ein Leben konstruiert, in welchem es darum geht, möglichst viel Geld aus dem Steuersäckel zu holen mit möglichst wenig eigenem finanziellen Aufwand. Der Fragesteller räumt doch ein, dass bei dem Job-Center die tatsächlichen Gegebenheiten nicht angegeben werden, weil es dann kein/bzw. weniger Geld gebe. Das müsse so sein. Ich nenne so was Betrug, der Staatsanwalt übringens auch. Das Job-Center scheint den Braten zu riechen. Da die Nachweise für die Unterhaltskasse sehr viel differenzierter sind als die vom Job-Center will man hier wohl der Sache auf den Grund gehen. Um die beiden Betrüger dann richtig zu packen.


    Wollen wir hier so Leuten wirklich helfen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    dass stimmt nicht!


    Der Vater möchte eine BG mit der Mutter! Der Vater wäre bereit voll finanziell aufzukommen, auch innerhalb der BG.
    Was kann der Vater dafür, wie sich die Mutter verhält? Dem Vater geht es darum eine BG zu realisieren! Die Mutter möchte das aber nicht.


    PS: EINGANGSPOST: "In einer Partnerschaft kommt im Dezember ein Kind zur Welt."


    Der Vater soll sich dann wohl besser von seinem Kind und der Mutter trennen, weil sie keine BG möchte?


    Der Vater möchte auch, dass die Mutter wahre Angaben macht.
    Dem Vater kann man aktuell nicht mal den Gedanken an Sozialbetrug unterstellen.
    Er möchte schon seit längerem mit der Mutter seines Kindes zusammenziehen.


    "Das Paar hat sich ein Leben konstruiert, in welchem es darum geht, möglichst viel Geld aus dem Steuersäckel zu holen mit möglichst wenig eigenem finanziellen Aufwand."


    Diese Unterstellung ist eine bodenlose Frechheit. Der Vater möchte eine BG, der Vater würde FREIWILLIG den
    gesetzlichen MU zahlen! Der Vater möchte das die Mutter wahre Aussagen trifft! Damit keiner, außer er für das Kind Unterhaltszahlungen leisten muss! Er MUSS seine noch aktuelle Freundin (und werdende Mutter seines Kindes) jetzt wohl beim Amt melden?

  • Der Vater möchte auch Sozialbetrug umgehen, weil er eben AUCH möchte das beim Antrag auf UV, die Mutter wahre Aussagen trifft. Sie würde, würde sie wahre Aussagen treffen - nämlich keinen UV bekommen. Wäre der Vater an Sozialbetrug interessiert, würde er freiwillig sicher nicht den MU zahlen wollen (!) UND die Mutter dazu bewegen wollen, wahre Aussagen zu treffen und das grundsätzlich. Sprich, schreibe also nicht vom Paar! Dem Vater wäre es komplett gleich, sein gesamten Verdienst in die BG zu stecken. Die Mutter (!) möchte keine BG, weil sie sich nicht finanziell abhängig machen möchte. Was macht der werdende Vater also JETZT, er meldet besser seine aktuelle Freundin und werdende Mutter seines Kindes am besten noch heute beim JC, weil sie Sozialbetrug begeht?

  • Offiziell (nach Gesetz) ist das Paar noch gar keine, nicht mal ansatzweise eine BG, weil der werdende Vater noch einen eigenen Wohnung hat und das Kind noch nicht geboren ist. Die werdende Mutter ist vom werdende Vater schwanger, jeder werdende Vater der seine Freundin im ALG2-Bezug - in der Schwangerschaft unterstützt so gut es geht, begeht wohl Sozialbetrug?

  • Nein.
    Der Sozialbetrug fängt dort an wo falsche Angaben gemacht werden respektive finanzielle Zuwendungen verschwiegen werden.
    Wenn hier die Angabe gemacht wird "KV kümmert sich nicht oder wenig" nur um mehr Gelder vom Staat zu bekommen ist das schlichtweg Betrug.
    Es geht hier nicht darum ob man die Voraussetzungen für UHV jetzt gut oder schlecht, richtig oder falsch findet. Sie sind wie sie sind. Diese zu Umgehen nennt sich Betrug.
    Das betrifft auch genau so alle die Fälle in denen die KM erneut heiratet. Auch hier geht implizit die UH-Pflicht auf den Stiefvater der Kinder über, da ab Eheschließung der UHV-Anspruch entfällt.

  • Gobberblast, Du hast es erfasst. Und der Fragesteller doch auch. Er schreibt doch oben, dass sie natürlich nicht die tatsächlichen Verhältnisse angeben kann, weil dann eben die Ansprüche aus der Steuerkasse "kippen" würden. Und es kann ja sehr viel preiswerter sein, eine Wohnung zusätzlich zu unterhalten, als Unterhalt zu zahlen.


    Wieso wird der kriminelle Weg gewählt und nicht das normalste der Welt? Der Kindsvater zahlt für das Kind, und zwar nicht nur 150 €, sondern das, was nach der Düsseldorfer Tabelle angemessen ist? Unterstützt zusätzlich die Mutter, so wie es sich gehört? Legt mal eine saubere Rechnung vor? Offensichtlich ist das Job-Center ja dabei, denen auf die Spur zu kommen. Und da sollte man es dann doch vielleicht mal mit der Wahrheit versuchen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo gobberblast,


    genau du hast es erfasst. Natürlich ist es Betrug, wenn die Mutter so tut als wäre das Paar getrennt und der Vater würde sich nicht kümmern, sie tatsächlich alleinerziehend sei, um UV abzufassen. Da habe ich auch nicht widersprochen. Nur was kann da der Vater dafür?


    Hallo timekeeper,


    du scheinst meine Beträge wirklich nicht zu lesen oder? Der Vater würde freiwillig 246€ an die Mutter zahlen. Er hat circa 1100€ Netto-Einkommen und wäre im Prinzip erst mal gar nicht Unterhaltspflichtig. Er würde aber freiwillig 246€ zahlen und freiwillig seinen Selbsterhalt von 1080€ unterschreiten.


    Was du sehr wahrscheinlich immer noch nicht erkannt hast, der Vater möchte eine BG - die Mutter aber nicht. Was soll der Vater da noch machen? Noch führen beide eine Beziehung. Sich wie in einer Familie um das Kind kümmern aber dennoch freiwillig 246€ Unterhalt für das Kind zahlen, warum sollte er das einfach so hinnehmen müssen?


    Wo soll er denn und wo richtige Aussagen treffen?


    Vielen Dank und MfG
    Max

  • Hallo Max,


    machs doch nicht so naiv,


    Wenn du einen Fragebogen ausfüllst und diesen unterschreibst, dann beanworte ihn wahrheitsgemäß.


    Nochmals, was die Mutter will, möchte oder sonst was, das ist egal.


    antworte wahrheitsgemäss


    edy

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    z.B. "Hallo"
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