Hallo edy,
der Vater ist also in der Pflicht (!!!), die falschen Angaben der Mutter zu melden? Ansonsten macht er sich strafbar?
Das er den Wunsch der Mutter, keine BG mit dem Vater eingehen zu wollen - akzeptieren muss, ist klar.
Und darum geht es im Prinzip, die ganze Zeit. Der Vater weigert sich bis jetzt, die falschen Angaben der Mutter hinnehmen zu wollen. Das könnte aber im Prinzip das Ende der Beziehung herbeiführen, denn wenn der Vater die wahren Angaben macht, die Mutter aber nicht, dann bekommt die Mutter ernsthafte Probleme. Und das nur, weil der Vater wahrheitsgemäße Angaben macht, die Mutter das aber nicht möchte, weil sie dann wohl weniger Geld bekommen würde.
Der Vater hat kein Problem damit, FREIWILLIG den gesetzlichen Mindestunterhalt zu zahlen. Sondern es geht um die möglichen Konsequenzen einer Mangelfallberechnung. Wenn das JA erkennt, dass der Vater nicht zahlen kann (1100€ Netto) aber freiwillig 246€ zahlt, ist das Thema doch durch? Der Vater muss nicht damit rechnen Auflagen zu bekommen? Eine detaillierte, harte Prüfung aufgrund des eigentlichen Mangelfalls, ist nicht nötig?
MfG
EDIT: Kannst du bitte die maximale Zeit, die möglich ist um Beiträge zu editieren erhöhen?
Der Vater würde also freiwillig den gesetzlichen Mindestunterhalt, den Zahlbetrag von 246€ zahlen, dass ist doch dann kein Sozialbetrug (!), der Vater könnte erst mal im Prinzip - "gar nichts" zahlen. Das würde bedeuten, weder die UV-Stelle, noch das JC müssen finanziell für das Kind aufkommen. Wer soll damit ein Problem haben und warum?