Jobcom möchte Auskunft über Einkomman

  • Hallo,
    heute ist es soweit. Hab einen Brief vom Jobcenter bekommen mit Aufforderung zur Auskunft gem. §60 Abs. 2 SGB II.
    Das heisst sie wollen mein Einkommen überprüfen.
    Meine von mir getrennte Frau bekommt seit Mai keine Leistung mehr vom Jobcenter, vorher schon.
    Nach einem Telefonat mit der zuständigen Dame wurde mir gesagt das geprüft wird ob ich die bis dato in Anspruch genommenen Leistungen meiner Frau zurückzahlen muss.
    Meine Frau möchte sich vom Jobcenter abmelden da wir uns privat geeinigt haben.
    Nun meine Fragen:
    wird wirklich nur gepfrüft, ob ich in der Zeit wo Zahlungen geleistet wurden, ich Unterhaltpflichtig war und muss ich das dann zurückzahlen?
    Wird ein Unterhaltsanspruch für die Zukunft tituliert?
    Sollte ich mich jetzt schon bei einem Anwalt melden oder kann ich die Einkommensnachweise direkt dem Jobcenter zusenden?
    Hab keine Erfahrung damit.


    mfg

  • Hallo harry,


    Deiner Frau steht Trennungsunterhalt ab "in Verzugsetzung" zu.


    Also ab dem Zeitpunkt wo du aufgefordert wurdest dein Einkommen offenzulegen.


    Wenn dies deine Noch-Frau oder das JC verlangt hat, dann ab diesem Datum.


    Ich würde dir hier ein Beratungsgespräch ca. 200€ bei einem Anwalt empfehlen,


    vG
    edy

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