Guten Abend ich bin jetzt 1 Jahr und 5 Monate getrennt von meiner noch Frau. Sie bekommt da sie eine Zweitausbildung macht, welche in der Ehe angefangen hat und 2 Kinder hat Alter 3 und 7 Trennungsunterhalt von mir. Jetzt hat sie einen 400€ Job aufgenommen. Bin ich ihr gegenüber denn noch verpflichtet den Trennungsunterhalt voll zu zahlen oder wird ihr Nebenjob jetzt angerechnet? Wenn ja um wieviel wenn ich fragen darf? Vielen Dank
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Hallo Martin,
ein 400 € Job bedeutet nicht unbedingt dass man auch 400€ verdient.
auch da fallen berufsbedingte Ausgaben an.
Bei so jungen Kindern könnte sie bestimmt argumentieren, dass der Job wohl doch nicht geht.
Ich wäre da vorsichtig
vG
edy -
Naja aber das der Job nicht geht kann sie argumentieren, wenn die Kinder unter 3 Jahre alt wären. Beide sind aber über 3 Jahre alt, es ist ihre Zweitausbildung. Mit der ersten könnte sie locker ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sie will aber nicht mehr in d Bereich arbeiten ...
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Hallo,
Wenn Kinder älter als 3 Jahre sind ist es oft eine Einzelfallentscheidung.Sie bekommt da sie eine Zweitausbildung macht, welche in der Ehe angefangen hat und 2 Kinder hat Alter 3 und 7 Trennungsunterhalt von mir.
Hier könnte gegen dich sprechen dass die Ausbildung noch in der Ehe angefangen wurde.
lg
edy