Zahlen oder nicht Zahlen?

  • Hallo und schon mal danke für die Hilfe.


    Mir stellt sich die Frage ob ich meinem 19 jährigen Sohn noch unterhaltspflichtig bin oder nicht. Mein Sohn hat erfolgreich sein Realschulabschluss gemacht, danach ist er in einer weiterführende Schule (2 Jährig für das Facharbeiter) gegangen. Diese hat er nach einem Jahr abgebrochen. Danach hat er 5 Monate nicht gearbeitet. Es kam in die Idee nach Australien für ein Jahr auszuwandern. Deswegen arbeitete er vier Monate in einem Normalbetrieb Vollzeit um sich dies zu finanzieren zu können. Vor 4 Monaten kam er vom Auslandsjahr (war genau ein Jahr weg, hat dort nur gearbeitet und ist rumgereist) zurück und er wusste nicht was er tun sollte, ob Ausbildung oder Schule. Seine Mutter hat ihr in einer Schule angemeldet und er wird jetzt dorthin gehen. Seine Mutter möchte jetzt dass er mich auf Kinder Unterhalt verklagt. Meine Frage ist ob ich mein Kind noch kinderunterhalt schulde, wenn er jedoch die Schule abgebrochen hat und sich nicht bemüht hat frühzeitig die Schule zu beenden oder eine Ausbildung anzufangen. Ich werde meinen Sohn natürlich weiterhin finanziell unterstützen.
    Jedoch in angemessener Menge. Er lebt noch bei seiner Mutter.

    Vielen dank

  • Hallo Shiwago,


    Ich denke wenn der Sohn wieder zur Schule geht, wird ihm jedes


    Familiengericht einen Unterhaltsanspruch zusprechen.


    Achtung ab 18. Jahre sind beide Elternteile barunterhaltpflichtig,


    Also auch die Mutter wird evtl. am Unterhalt beteiligt.


    vG
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ich stimme edy zu. Die Gerichte billigen den Kids eine Orientierungsphase zu, und die scheint mir hier nicht ungebührlich lang. Er ist ja gerade mal 19. Das, was er in Australien gemacht hat, dass ist wohl das sog. "travel & work" Programm, welches ähnlich wie das "Bufdi" Programm in dem Alter der Entscheidungsbildung dient. Wenn jetzt allerdings wieder was abgebrochen wird, dann könnte es für den Junior eng werden.


    Auf jeden Fall sollte der Unterhalt neu berechnet werden. Bitte nicht vergessen, dass die Mutter ab jetzt mit im Boot ist und Kindergeld voll zur Anrechnung kommt.


    Herzlichst


    TK