Hallo zusammen,
Sachverhalt:
- 2 Kinder, 22 und 18, beide Studenten, 1 Kind lebt in eigenem Hausstand, ein Kind im Haushalt der Mutter, Eltern leben getrennt
Fragen
- welches der Kinder ist lt. Gesetzgeber, "Privilegiert" und welches ist "Nicht privilegiert"? Hieraus ergibt sich ja u.a. die Höhe des Selbstbehaltes der Eltern
- Ist es korrekt, dass das Kind, welches im eigenen Hausstand lebt (und in dem Fall volljährig), ein genereller Unterhaltsanspruch in Höhe von 735 Euro zusteht? Bereingt um das Kindergeld demnach 535 Euro?
- Diese 535 Euro sind dann Grundlage aller weiteren Berechnungen für die Kindeseltern, die dann gemeinsam- je nach Einkommen- diese Betrag anteilig aufzubringen haben?
- Die Kinder/Studenten haben einen Nebenjob ( Steuerkarte, 400 Euro Basis). Muss dieser Betrag an die Unterhaltshöhe der Eltern angerechnet werden? Wie wirkt dieser sich aus und wird dieser rein "formal" angerechnet?
Soweit erstmal und vielen Dank für die Mühen zur Beantwortung. Falls ergänzende "Fakten" benötigt werden, gern.
Beste Grüße
le stade