... wenn seine Tochter in den Ferien bei ihm ist.
Sie ist in den Sommerferien 2 Wochen bei ihm und er möchte jetzt von mr das ich in dem Monat auf die Hälfte des Unterhaltes verzichte. Dazu bin ich grundsätzlich nicht bereit da mein Mann (Stiefvater) eh den größten Anteil an der "materiellen" Erziehung hat.
Ich habe gehört das die Kosten in den Ferien in den Bereich des Umgangsrechts fallen und nicht durch Kürzung des Unterhaltes getragen werden.
Ist das richtig so und wo kann ich mich erkundigen bzw. welche Rechtsgrundlange gibt es da.
Übrigens weigert sich der Kv trotz § 1605 mir seinen Verdienst offen zu legen. Bleibt mir da wirklich nur noch der Weg über den Anwalt? Würde ich gerne vermeiden.
LG und Danke
querida