Hallo,
folgender Sachverhalt existiert.
Ich bin im Januar 2016 das erste mal mit der Aufforderung des SHT konfrontiert worden, meine Vermögensverhältnisse für den Unterhalt meines Vaters aufzukommen. (Aufgrund einer befristeten Rente)
Da keine Verwirkung dem Grunde nach in Frage gekommen ist, habe ich diesem Folge geleistet.
In der Folge wurde ich zu Elternunterhalt i.H.v. 100€ monatlich verpflichtet, welchen ich seitdem zahle.
Nun steht mutmaßlich in naher Zukunft (Januar 2018) eine turnusmäßige Überprüfung meiner Vermögensverhältnisse an. Da ich in der Zwischenzeit einen neuen Job habe und glücklicherweise mehr verdiene, fürchte ich mich nun vor höheren Zahlungen an den SHT.
Fakten:
- unbereinigtes Nettoeinkommen ihV 3150 € (Weihnachtsgeld auf die Monate verteilt)
- Wohnkosten i.H.v 500 €
- Sonstige abziehbare Kosten iHv 200 €
- entsprechend ein Altersvorsorge Pauschbetrag iHv 280€
--> wäre unter dem Strich eine zur Verfügung stehende Einkommensmasse von 835 € (nach Abzug Selbstbehalt)
Verbindlichkeiten haben vor dem Ersten Schreiben des SHT nicht existiert.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich mein zur Verfügung stehende Einkommen mindern, um nicht einen Großteil meines Mehrverdienstes an den SHT abgeben zu müssen?
Danke vorab