Ehegattenunterhalt / Dauer / Verwirkung

  • Hallo Forum,


    meine Ehedauer war 4,5 Jahre, daraus sind 2 Kinder entstanden. (6 und 7) . Betreuung OGS bis 16 Uhr.


    Scheidung war o6.2015.


    Mein Exfrau ist seid über 2 Jahren neu verlobt und Sie leben zusammen. Beide sind berufstätig.


    Wie lange muss ich Ehegattenunterhalt zahlen? In einer Mediation haben wir bis 31.12.2017 vereinbart. Wobei dann geprüft werden kann, ob weiter und in welcher Höhe gezahlt werden muss.




    Vielen Dank

  • Hallo Erziehung,


    Kindesunterhalt ist natürlich weiterhin zu zahlen.


    Seit der Familienrechtsreform wird Ehegattenunterhalt nur noch bei längeren Ehen


    gewährt. Seid euerer Meditation haben sich evtl. auch die EK-Verhälnisse geändert (Ex geht jetzt arbeiten)-


    Wenn ein Partner neu verlobt ist, kann man von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen, der


    Unterhalt könnte wegfallen usw.


    Wie ein Familiengericht entscheiden wird? ich denke aber deine Chancen stehen gut.


    edy

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  • Eine Mediationsvereinbarung hat eine moralische "Bindung", aber keine rechtliche.
    Du kannst jederzeit den nachehelichen Unterhalt einstellen.


    Gruß aus der Hauptstadt

  • Hallo,


    Eine Mediationsvereinbarung hat eine moralische "Bindung", aber keine rechtliche.
    Du kannst jederzeit den nachehelichen Unterhalt einstellen.


    Eine Mediationsergebnis kann allerdings in einem Vertrag enden. Es könnte auch ein Titel vorliegen usw.


    hier ein Beispiel am Ende einer Mediationsvereinbarung:
    "Wir erkennen die Inhalte der Vereinbarung als fair an und verpflichten uns, sie umzusetzen. Wir erklären, dass diese Vereinbarung für uns rechtlich bindend ist. "




    edy

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    2 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi. Vielen Dank erstmal für euer Feedback.


    Wir hatten eine gerichtliche Mediation. Wenn jemand Ansprüche hat, können diese nach den 31.12.2017 wieder geprüft werden. Ich werde Ihren Unterhalt dann auch einbehalten.


    Frage mich dann natürlich, kann Sie trotz Lebenspartnerschaft Ansprüche geltend machen?

  • Hallo Erziehung2017,


    Frage mich dann natürlich, kann Sie trotz Lebenspartnerschaft Ansprüche geltend machen?


    geltend machen kann sie schon, Erfolg ist aber sehr unwahrscheinlich.


    edy

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  • Wir haben uns in der Mediation auf den 31.12.2017 geeinigt. Jedoch ist da halt beschrieben, dass man darüber hinaus geltende Ansprüche erneut prüfen kann. Dies wurde per Gericht so beschlossen.


    sie ist mit Ihrem Partner dann im Januar über 2 Jahre zusammen und verlobt.

  • Wir hatten eine gerichtliche Mediation. Wenn jemand Ansprüche hat, können diese nach den 31.12.2017 wieder geprüft werden.


    Wir haben uns in der Mediation auf den 31.12.2017 geeinigt. Jedoch ist da halt beschrieben, dass man darüber hinaus geltende Ansprüche erneut prüfen kann. Dies wurde per Gericht so beschlossen.


    Lieber Vater/Unterhaltspflichtiger,


    für mich als tatsächlichen juristischen Laien sieht es ganz so aus, als ob der nacheheliche Unterhalt im Anschluss an eine gerichtliche Mediation in einem Vergleich geregelt ist (stand mal § 278 ZPO in Rede?). In den Vergleich wurde vermutlich eine Befristung bis zum 31.12.2017 aufgenommen, aber auch festgehalten, dass Unterhaltsansprüche ab 2018 später noch zu prüfen sind. Ist das richtig? Wenn ja, der Vergleich ist ein Titel, also vollstreckbar. Aber eben nur für Zahlungen bis einschl 12/2017.


    sie ist mit Ihrem Partner dann im Januar über 2 Jahre zusammen und verlobt.


    Unterstütze die Eheplanungen so gut du kannst. ;)


    Deine Aussichten, ab 2018 keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, sind aber auch so schon recht gut. Sicher kann man aber (noch) nicht sein.

  • bissig : ja so ist es. Es wurde schriftlich beschlossen in der Mediation und als Beschluss festgehalten.


    Also stelle ich die Zahlungen für Sie ab Januar einfach ein, korrekt?