Hallo zusammen. Ich bin Vater von zwei Töchtern die nun beiden ALG 2 beziehen nachdem die eine ihre Ausbildung und die andere die Schule abgebrochen haben. Beide beziehen zusätzlich Eingliederungshilfe für behinderte Mennschen. Die Behörde für diese Eingliederungshilfe sagt nun der Unterhaltsanspruch der beiden sei auf sie übergegangen und ich solle nun Unterhalt an die Eingliederungsbehörde zahlen. Haben die beiden eigentlich Anspruch auf Unterhalt wenn sie Schule und Ausbildung abrechen und nun ALG2 beziehen. Wenn nicht kann der ja garnicht übergehen. Oder läuft es heir anders?
Dankende Grüße erstmal das ich diese Plattform gefunden habe.