Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Aus der Ehe mit meiner Exfrau gehen 2 Kinder hervor. Vor einigen Jahren bin ich nach der Trennung meiner Frau 600 km weit weggezogen. Die Umgangskosten habe ich selbstverständlich immer selbst getragen. Nun ist es so das unser Sohn auf Grund diverser Differenzen mit meiner Exfrau und ihrem neuen Mann zu uns (mir, meiner Freundin und unserem gemeinsamen Kind) gezogen ist. Meine Exfrau und ihr Mann beziehen ALG2. Sie möchte jetzt das ich die Hälfte der Fahrtkosten trage wenn unser Sohn sie besucht. Bin ich dazu verpflichtet diese zu leisten? Ich weiß das die weite Entfernung zu meinen Kindern durch mich geschaffen wurde aber ich ging immer davon aus das die Kinder bei ihrer Mutter aufwachsen werden. Ein Umzug kommt nicht mehr in Frage da ich sowie meine Freundin hier in Arbeit sind. Ich danke schon mal im Voraus für Antworten.
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Hallo pergoo,
Die Mutter sollte nach Möglichkeiten beim Jobcenter fragen, ob die Umgangskosten
in diesem Fall übernommen werden können.
Ob du für die Umgangskosten aufkommen müsstest, hängt von deinem Einkommen ab,
und ob dein Selbstbehalt gewahrt bleibt.
vG
edy -
Hallo pergoo,
Die Mutter sollte nach Möglichkeiten beim Jobcenter fragen, ob die Umgangskosten
in diesem Fall übernommen werden können.
Ob du für die Umgangskosten aufkommen müsstest, hängt von deinem Einkommen ab,
und ob dein Selbstbehalt gewahrt bleibt.
vG
edyHallo edy,
danke für Deine Antwort. Ich selbst zahle für die gemeinsame Tochter die bei meiner Exfrau lebt, Unterhalt. Allerdings ist dies eine Mangelfallberechnung. Meine Exfrau zahlt keinen Unterhalt an mich und das Kindergeld sowie der Unterhaltsvorschuss wurden noch nicht bewilligt. Ich könnte mich, selbst wenn ich wollte, nicht an den Fahrtkosten beteiligen.
Meine Exfrau sagt sie bekommt nichts vom Amt. Ich persönlich gehe aber davon aus das sie weder nachgefragt noch einen Antrag gestellt hat. -
Hallo pergoo,
Wenn schon eine Mangelfallberechnung vorliegt, dann musst du m.E. dich nicht an den
Fahrtkosten beteiligen.Die Frage ist doch jetzt ob du überhaupt noch Unterhalt an die EX zahlen musst?
Wurde der Sohn der bei dir wohnt, in die Berechnung mit einbezogen?Meine Exfrau sagt sie bekommt nichts vom Amt. Ich persönlich gehe aber davon aus das sie weder nachgefragt noch einen Antrag gestellt hat.
Dann rufe du doch mal beim Jobcenter an, und erkundige dich ob so was möglich ist. ( euer Sohn wird es dir danken).
edy
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Hallo!
Ich weiß das die weite Entfernung zu meinen Kindern durch mich geschaffen wurde
DAS halte ich in dieser Pauschalität in diesem Fall nicht für zutreffend. Üblicherweise geht man bei solchen Betrachtungen davon aus das die Kinder keine wirkliche Wahl haben: Sie wohnen beim Betreuungselternteil, egal wo dieser hinzieht.
In deinem Fall aber hat dein Sohn sich ja erst im Nachgang entschieden bei dir wohnen zu wollen. Somit hat ER die Entfernung zu seiner Mutter geschaffen.
Ich sehe hier nicht warum DU dafür irgendwelche Kosten tragen solltest - zudem du von deiner Ex ja vermutlich nicht einmal KU bekommst.