Hallo, ich habe eine 3 jährigen Sohn und bezahle seit paar Monaten 264€ Unterhalt pro Monat.
Er ist aller 2 We‘s bei mir von Fr-Mo und 2-3 Wochen im wo er zusätzlich 2-3 Tage bei mir ist und bei meine Eltern schläft. So das ich ihn immer hole von der Kita, mit ihm den Nachmittag und Abend verbringe und meine Mutter ihn früh in die Kita schafft.
nun sind das ja mal pro Monat 10-14 Tage die er bei mir ist . Kann man anhand dieser Tage denn Unterhalt reduzieren lassen?
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Hallo KevinK.
nein das genügt nicht, den Unterhalt zu reduzieren.
edy
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BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13
darf man Vätern nicht vorenthalten.
Leseanreiz:
ZitatNimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Umgangsrecht wahr, dessen Ausgestaltung sich bereits einer Mitbetreuung annähert, kann der Tatrichter bei der Ausübung seines Ermessens im Rahmen der Angemessenheitskontrolle die wirtschaftliche Belastung des Unterhaltspflichtigen insbesondere mit zusätzlichen Fahrtkosten und den Kosten für das Vorhalten von Wohnraum in rechtsbeschwerderechtlich unbedenklicher Weise zum Anlass dafür nehmen, den Barunterhaltsbedarf unter Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen oder - wie hier - auf eine nach den maßgebenden unterhaltsrechtlichen Leitlinien ansonsten gebotene Hochstufung in eine höhere Einkommensgruppe zu verzichten.
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Hallo zusammen.
Von dem Gerichtsurteil habe ich auch schon gehört bzw. im TV gesehen, leider blockiert allerdings der andere Elternteil dieses Modell häufig.
Angeblich soll aber in Zukunft einiges geändert werden(Steuererleichterungen beim Unterhalt......) im Familienrecht. Auch die bisherigen Rechtssprechungen sollen zumindest überdacht werden, um die starken Unterschiede zwischen Mann und Frau anzugleichen(laut einer Fachanwältin).
Habe aber starke Zweifel an der Politik.