Sohn 18 in Schulausbildung möchte weiterhin Unterhalt haben , mein Anwalt forderte ihn auf die Einkünfte von ihm und seiner Mutter der letzten 12 Monate nach zuweisen , nach 3 Wochen kam dann auch endlich eine Antwort zum Anwalt als E-Mail , er fügte eine Bescheinigung bei das er von August 2016 bis Sommer 2020 ein Berufskolleg besucht es steht , in der Bescheinigung steht das er 3 Jahre Vollzeit diese Schule besucht.Für mich wäre es dann aber von August 2016 bis 2019 oder sehe ich das falsch ? Die Mutter erzielt keine Einkünfte es wurde eine Bescheinigung von ihrer Firma Angehangen das sie in Elternzeit ist.Mein Anwalt meinte er braucht meine Lohnabrechnungen um den Unterhalt zu berechnen.Muss ich das so hin nehmen , habe ich keinen Anspruch auf aussagekräftige Unterlagen wie zb. ob er Bafög bekommt oder einen Elterngeldbescheid von der Mutter ? Ich meine Schreiben kann man viel und angehängte bescheinigungen können doch auch bearbeitet worden sein oder ?
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Hallo Frank,
du müsstest herausfinden ob dieses Kolleg BAFöG gefördert wird.
BAFÖG ist dem Unterhalt vorangig.
Was nützt eine Beischeinigung von der Dauer des Kollegs? wenn er nach 6 Monaten nicht mehr hin geht?
Also Nachweis vorlegen lassen.
Auch Elterngeld kann m.E. so hoch sein ( 1800€) dass eine Leistungsfähigkeit besteht.
vG
edy -
Hi,
wichtig wäre zu wissen, wie lang die Mutter schon in Elternzeit ist. Denn Elterngeld wird ja nur befristet bezahlt.
Herzlichst
TK
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... Ebenso könnte die KM ja auch eine Nebentätigkeit ausüben oder sonstige Einkünfte haben. Die letzte Steuererklärung halte ich für unabdingbar.
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Danke für eure Antworten , mittlerweile hatte mein Anwalt auch meinen Sohn angeschrieben und die Unterlagen gefordert ( Elterngeldbescheid, Bafög Bescheid , Original bescheid der Berufsschule usw. ) Die Antwort ist auch gekommen jedoch ohne Unterlagen , nicht ein Nachweis war beigefügt.
Mein Sohn schrieb nur das er jetzt Bafög beantragen wird und das er ab September dieses Jahres auf den laufenden Unterhalt verzichtet aber keine Unterlagen hat er beigefügt , was soll ich nun davon halten ? -
Hallo Frank,
lass dir alle Nachweise/Unterlagen vorlegen.
Berufskolleg-Nachweis
Elterngeld der Mutter
Schulnachweis
BAFoG-Nachweisedy