Moin.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen:)
Bin ein alleinerziehender Vater eines 9 Jährigen Kindes . Zwei weitere Kinder leben jeweils bei Ihren Müttern.( 3 Kinder von 3 Müttern ) Mangelunterhalt:
Verdiene 1400 ,- netto, selbstbehalt 1080,- . Der Rest wird durch drei Kinder geteilt.
Für mein bei mir lebendes Kind erhalte ich jetzt wieder UVG!
Nun meine Frage Nr 1 :
Habe eine neue Partnerin, sie ist berufstätig und verdient mehr als Ich. Sie ist im Besitz einer Eigentumswohnung.
Wenn mein Kind und ich bei Ihr einziehen , wird mir 10% vom Selbstbehalt ( ca 980,- verbleibend) abgezogen, soweit richtig oder?
Frage Nr 2 :
Da wir ja wieder UVG erhalten, bleibt es ja auch bestehen wenn wir zu meiner neuen Partnerin ziehen , oder ?
Frage Nr 3 :
Wie verhält es sich wenn wir heiraten ?
Wird Ihr Einkommen dann mit angerechnet?
UVG würden wir dann nicht mehr bekommen oder?
Vielen lieben Dank