Hallo,
aufgrund altersbedingter Einschränkungen haben wir meine Mutter "umgesiedelt", so dass Sie nach langer Suche einer passenden Wohnung folglich in unserem Heimatort leben kann.
Sie erhält eine kleine Rente i.H. v. 250 EUR und seit jeher eine Grundsicherung --> Warmmiete plus Hartz IV Satz.
Ihre aktuelle Wohnung liegt über dem Maximalsatz, so dass ich ca. 200 EUR pro Monat zusteuern muss (es war keine andere Wohnung zu finden).
Jetzt habe ich "Post" mit der Aufforderung Auskunft über meine Einkommensverhältnisse zu geben.
Ich zähle zweifelsfrei zu den "Besserverdienern", bin Angestellter und habe unterschiedliche Nettoeinkünfte --> bedingt durch z.B. Prämienzahlungen, 13tes Gehalt, Urlaubsgeld etc. --> in Summe komme ich auf ein relativ konstantes Bruttogehalt i. H. v. 120.000 EUR.
Mein Durchschnittliches Nettogehalt dürfte bei ca. 6700 EUR abzgl. der Kosten für die private KV i. H. v. 900 EUR final bei etwa 5700 EUR.
Wir haben kürzliche ein altes Haus gekauft und dieses entkernt und renoviert --> ich zahle hier eine monatliche Rate von ca. 1800,00 EUR an die Bank (selbstbewohnt)
Darüber hinaus habe ich zur Vermögensbildung vor 3 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, --> hier decken die Mieteinnahmen i. d. R. exakt die Finanzierungskosten (ca. 400 EUR).
Meine Frau ist für die Kinder und den Haushalt zuständig, d. h. ich bin aktuell Alleinverdiener --> Frau hat jedoch ein Jobangebot erhalten, wo sie ca. 1500 EUR netto verdienen würde.
Durch dauernd anhaltende Renovierungsarbeiten ist das Girokonto i. d. R. überzogen, zukünftige Einnahmen wie 13tes Gehalt und Prämie wurden bereits verplant für die Gartengestaltung (Auftrag hierzu bereits schriftlich erteilt).
Meine Fragen:
- würde es Sinn machen bzw. mindernd wirken einen weiteren Kredit für die Renovierungen abzuschließen
- würde es Sinn machen bzw. mindernd wirken z.B. ein neues Kfz für meine Frau zu finanzieren
- wir suchen seit längerer Zeit nach einem zusätzlichen Renditeobjekt und haben bereits vor dem Schreiben des Sozialamtes eine Immobilie berechnen lassen, --> zählt hier das Bekanntwerden einer Unterhaltspflicht mittels Urteil vorm Sozialgericht oder die bloße Aufforderung zur Auskunft über das Vermögen
- würde es Sinn machen, die Tilgung der Eigentumswohnung und der selbstbewohnten Immobilie zu erhöhen
Es gibt keine weiteren Altersvorsorgen meinerseits außer der Eigentumswohnung und der selbstbewohnten Immobilie.
Vielen lieben Dank für ein paar Tipps, Ratschläge und Meinungen